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Gysin Remo · Nationalrat · 2001-09-18

Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-18

Wortprotokoll

Der schreckliche Terroranschlag in den USA zeigt, wie nötig gemeinschaftliches Handeln ist. Terrorismus ist ein weltweites Verbrechen, dem kein Land allein beikommen könnte.

Die Uno hat ihren Tätigkeitsschwerpunkt dort, wo die Ursachen von Terror, der Nährboden des Terrorismus liegen, nämlich in der Bekämpfung der Armut, des Rassismus, der Diskriminierung. Die Uno fördert die Menschenrechte und den Frieden. Sie schafft Ausgleich, zum Beispiel zwischen Norden und Süden. Sie ergänzt die einseitig wirtschaftliche Globalisierung durch Ansätze der Globalisierung der Gerechtigkeit.

Die Uno hat bereits 1972 Ansätze gegen den Terrorismus erarbeitet. Angesichts verschiedener Terrorakte wurden im Uno-Rahmen verschiedene Übereinkommen zur Terrorismusbekämpfung ausgearbeitet. Ich erinnere an die Konventionen, in denen Passagen zur Terrorismusbekämpfung enthalten sind, an die Konventionen zum Zivilflugwesen, zur Seefahrt, zum internationalen Schutz von Personen, zu Geiselnahme und zum Einsatz gewisser Substanzen oder Instrumente zu terroristischen Zwecken. 1994 wurde eine Anti-Terrorismus-Erklärung der Uno-Generalversammlung verabschiedet. In der Folge davon wurden zwei neue Übereinkommen zur Unterdrückung von Terrorbombenanschlägen und gegen die Terrorismusfinanzierung ausgehandelt, welche 1997 und 1999 verabschiedet wurden. Mit dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag ist unter Uno-Schirmherrschaft eine Institution am Entstehen, in der schwere Verbrechen gegen die Menschheit verfolgt werden.

Die Katastrophe von New York, Washington und Pittsburgh verdeutlicht die Notwendigkeit der Vereinten Nationen leider auf sehr brutale Weise.

Mit der überparteilichen Volksinitiative "für den Beitritt der Schweiz zur Uno" sprechen wir ein Ziel an, das sich die Bevölkerung gesetzt hat - 125 000 Unterzeichner und Unterzeichnerinnen der Initiative -, aber auch das Parlament mit der Überweisung der entsprechenden Motion, und schliesslich auch der Bundesrat. Das ist eine ausserordentliche Ausgangslage.

Nach dem positiven Entscheid im Ständerat beantragt Ihnen auch unsere Aussenpolitische Kommission, mit 18 zu 4 Stimmen, die Unterstützung der Volksinitiative "für den Beitritt der Schweiz zur Uno".

Hinter der Frage ja oder nein zum Uno-Betritt steckt die Frage, wie sich die Schweiz in der Weltgemeinschaft positionieren will. Wir haben uns selbstverantwortlich zu fragen, welche Ziele wir alleine oder in der Gemeinschaft mit anderen Ländern anpeilen und welchen Weg wir einschlagen wollen.

Wir gehen davon aus, dass jedes Land einzigartig ist, dass aber auch 190 Sonderfälle Gemeinsamkeiten, gemeinsame [PAGE 993] Interessen und gemeinsame Probleme zu lösen haben. Die Schweiz ist ein weltoffenes Land. Das belegen nicht nur unsere diplomatischen Vertretungen, die Hilfswerke, unsere humanitären Aktionen, unsere aussenwirtschaftlichen Verbindungen, unsere Mitgliedschaft in der OECD, OSZE und WTO; das belegt auch unser bestehendes Verhältnis zur Uno. Wir sind heute schon stark mit der Uno liiert.

Das aktuelle Verhältnis der Schweiz zu den Vereinten Nationen lässt sich wie folgt zusammenfassen: Die Schweiz und die Uno verfolgen die gleichen Ziele. Die Ziele der Charta der Vereinten Nationen sind auch jene der schweizerischen Aussenpolitik und lassen sich praktisch Wort für Wort in Artikel 54 unserer neuen Bundesverfassung nachlesen. Die Schweiz ist Mitglied sämtlicher Spezialorganisationen, sie ist in Fonds, Spezialprogrammen, Instituten und Kommissionen wie UNHCR und Unicef vertreten, allerdings mit unterschiedlichem Gewicht, zum Teil nur mit Beobachterrechten.

Die Schweiz hat den Beobachterstatus in der Generalversammlung und im Wirtschafts- und Sozialrat der Uno. Interessant ist, dass dort von früher siebzehn Staaten, unter ihnen Deutschland, Japan und Italien, heute neben dem Spezialfall Vatikan nur noch die Schweiz anzutreffen ist. Den Beobachterstatus haben sonst Organisationen wie das IKRK, die Arabische Liga oder Interpol. Genf ist europäischer Hauptsitz der Uno. Die Schweiz unterhält Missionen an allen Sitzen der Uno: in New York, Genf, Wien und Nairobi. Die Gesamtsumme, welche die Schweiz jährlich an das Uno-System bezahlt, beträgt rund 500 Millionen Franken.

Die Schweiz ist Vertragspartei der meisten Uno-Konventionen und hat bisher an allen Weltkonferenzen teilgenommen. Sie musste diese Möglichkeit aber oft in schwierigen Verhandlungen erarbeiten. Die Schweiz übernimmt schliesslich das von der Uno geschaffene Völkerrecht und ist an dessen Weiterentwicklung sehr interessiert. Die Schlussfolgerung aus dieser Situationsanalyse ist klar: Der Zustand ist höchst unbefriedigend und unvernünftig.

Das soll sich nun mit dem Beitritt der Schweiz zur Uno ändern. Wir schaffen damit einen Ausgleich zwischen heute bereits weitgehend erfüllten Pflichten einerseits und Rechten, auf die wir bisher verzichtet haben, andererseits. Wir gewinnen nicht nur Mitbestimmungsmöglichkeiten, sondern erhalten zugleich eine weltumfassende Plattform zur Diskussion und zur internationalen Vernetzung - wo anders können wir uns gleichzeitig an 189 Partnerländer wenden?

Die APK ist überzeugt, dass ein Uno-Beitritt die Pfeiler unserer schweizerischen Demokratie, unsere Souveränität, unsere Volksrechte, unsere Gewaltenteilung, unseren föderalistischen Staatsaufbau und auch unsere Neutralität nicht infrage stellen, sondern unterstützen würde. Die Schweiz insgesamt würde in der lockeren Gemeinschaft der Uno stärker. Sie würde zusätzlich zu den drei klassischen Ebenen der Gemeinde, der Kantone und des Bundes die vierte, transnationale Ebene ausbauen können. Mehr Mitsprache und Mitbestimmung bei nahezu gleichbleibenden Verpflichtungen bedeuten einen Kompetenz- und hiermit Souveränitätszuwachs.

Wir sollten diese vierte Ebene sowohl aus dem Gemeinschaftsgedanken heraus als auch in unserem eigenen Interesse ausbauen. Auf dieser Ebene werden die grenzüberschreitenden Weltprobleme angegangen. Das sind Probleme mit direktem Bezug auch zur Schweiz: Erinnert sei an den Bergsturz von Gondo - Bergstürze sind auf Klimaveränderungen zurückzuführen. Erinnert sei an die Auswanderung infolge von Armut und Konflikten - Flüchtlinge, Vertriebene, Menschen "sans-papiers" kommen zu uns. Erinnert sei an den Terrorismus und an die atomare Aufrüstung - sie bedrohen auch die Schweiz. Die Verschmutzung der Meere, das Abholzen der Regenwälder, das Verschwinden von Heilpflanzen, das alles hat seine Auswirkungen auch auf die Schweiz und in der Schweiz. Das Schweizer Wohlbefinden und unser Wohlstand hängen weitgehend von weltweitem Wohlstand ab. Da ist es nichts als vernünftig, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, gemeinsam in der einzigen universalen Organisation mitzuarbeiten.

Die Uno arbeitet erfolgreich - nicht immer, aber meist. Die humanitäre Hilfe der Uno ist permanent in gegen zwanzig Ländern tätig. Sie leistet einen Beitrag an die Grundversorgung von 15 Millionen Menschen, die sich in ausserordentlichen Notlagen befinden. Die Weltgesundheitsorganisation hat bereits 1980 die Pocken ausrotten können, unter der Obhut der Uno wurden internationale Schutzvorschriften für die Meere ausgearbeitet. Dank der Initiative der Unesco werden in mehr als achtzig Ländern Kulturgüter geschützt. Die Uno hat ihren Beitrag zu freien und regulären Wahlen in mehr als vierzig Ländern geleistet, z. B. in Kambodscha, Namibia, El Salvador, Eritrea, Mosambik, Nicaragua.

Nach Ansicht der APK wichtigste Leistungsbereiche sind der Schutz der Menschenrechte und die Friedensförderung. Die Erklärung der Menschenrechte, für mich das Kernstück der Uno, hat zum Beispiel auch direkten Einfluss auf unsere neue Verfassung gehabt. Auch in kantonalen Verfassungen, die zurzeit zur Diskussion stehen, werden die Grundrechte, die in der Charta verbrieft sind, immer wieder neu angesprochen.

Die Befürworterinnen und Befürworter eines Uno-Beitritts schliessen die Augen aber auch nicht vor Fehlleistungen und Schwächen der Uno. Tragische Fehlschläge gab es zum Beispiel in Ruanda oder in Sebrenica. Sie wurden sorgfältig aufgearbeitet, können aber nicht mehr korrigiert werden. Es gibt weitere Misserfolge der Uno mit grässlichen Folgen: Katanga, Osttimor und andernorts. Wir sehen auch, dass es in der Uno Reformbedarf gibt, z. B. in der Zusammensetzung und in der Arbeitsweise des Sicherheitsrates. In diesem Organ ist der Einfluss der ständigen Mitglieder, der Grossmächte mit ihrem Vetorecht, ohne Zweifel einzuschränken.

Vieles passt uns nicht: das hegemoniale Streben und die Zahlungsrückstände der USA, die Menschenrechtsverletzungen in China und durch Russland in Tschetschenien, despotische Regierungen, die ebenfalls am Tisch der Uno Platz nehmen. Die Vereinten Nationen sind kein Idealgebilde, sie spiegeln vielmehr die realen Verhältnisse in der Welt. Bei allen Mängeln: Es braucht in der Welt einen Ort, wo sich alle Länder treffen und besinnen können. Es braucht weltweites gemeinsames Handeln, und es gibt dazu nur eine Institution, die Uno.

Ich komme zum Schluss: Welche Verpflichtungen müsste die Schweiz eingehen?

1. Wir müssten einen zusätzlichen "Vereinsbeitrag" von rund 65 Millionen Franken an das reguläre Budget und an friedenserhaltende Operationen bezahlen. Das entspricht keinen 10 Franken pro Kopf.

2. Die Schweiz müsste vom Sicherheitsrat beschlossene Wirtschaftssanktionen mittragen. Das tun wir bereits seit 1991, seit über zehn Jahren.

3. Wir müssten bestimmte militärische Aktionen mitfinanzieren. Der Entscheid, sich mit Truppenkontingenten direkt an militärischen Operationen zu beteiligen, bleibt jedoch gemäss Artikel 43 Absatz 3 der Uno-Charta in unserer eigenen Kompetenz.

Zur Neutralität: Bei Entscheidungen des Sicherheitsrates stellt sich zwar die Frage von bewaffneten Einsätzen, nicht aber die Neutralitätsfrage. Das Neutralitätsrecht findet nur bei militärischen Auseinandersetzungen zwischen Staaten Anwendung. Die Uno handelt jedoch nicht als Kriegspartei, sondern als Ordnungsmacht. Sie ist mit der Rolle des Polizisten gegenüber dem Verbrecher vergleichbar. In dieser Rolle stellt sich die Neutralitätsfrage nicht. Es liegt in der Hand der Schweiz, wie sie ihre Neutralität definiert und allenfalls auch verändert. Die Uno wird sie entsprechend achten. Der Bundesrat will mit dem Beitritt eine Neutralitätserklärung abgeben. Der von Bundesrat Deiss in Aussicht gestellte Kernsatz der Erklärung lautet: "Die Schweiz tritt der Uno als neutraler Staat bei." Er nimmt hiermit Bezug auf die Artikel 173 und 185 unserer Bundesverfassung. In der vorgeschlagenen Form entspricht die Neutralitätserklärung einem selbstbewussten Auftreten der Schweiz. Alle Beitrittsbefürworterinnen und -befürworter der APK unterstützen sie.

Die APK beantragt, den Eventualantrag Mörgeli abzulehnen. Ich werde später dazu Stellung nehmen.

[PAGE 994] Ich fasse zusammen: Mit dem Beitritt der Schweiz zu den Vereinten Nationen gewinnt die Schweiz wesentliche Mitbestimmungsmöglichkeiten und hiermit an Wirksamkeit und an Selbstständigkeit. Mit dem 1989 erfolgten Fall der Berliner Mauer, mit der hiermit verbundenen Beendigung des Kalten Krieges und des rigorosen Blockdenkens, aber auch mit der einseitig wirtschaftlichen und technologischen Globalisierung haben sich die Welt, die Uno und die Schweiz so verändert, dass auch heftigste Gegner und Gegnerinnen von 1986, Einzelpersonen wie ganze Parteien, heute den Uno-Beitritt der Schweiz fordern.

Die APK bittet Sie mit 18 zu 4 Stimmen, die Volksinitiative "für einen Beitritt der Schweiz zur Uno" zu unterstützen.

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