Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2013-09-12
Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-12
Wortprotokoll
Die drei Pfeiler der Konvention wurden ja vom Sprecher der Kommission erwähnt: Es sind die Umweltinformation, die Öffentlichkeitsbeteiligung an umweltrelevanten Entscheidungsverfahren sowie der Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Es geht also nebst den thematischen Inhalten, die vorher auch Kollege Theiler erwähnt hat - Luft, Wasser usw. -, auch um Prozesse, um Verfahren. Es geht um die demokratischen, um die partizipativen Fragen, die für uns in der Schweiz ja wichtig sind, die wir hochhalten und bei welchen wir einiges zu bieten haben. Das ist völlig unbestritten.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass auch die Gegner einer Ratifizierung der Meinung sind, dass diese Ziele sinnvoll sind und dass wir in der Schweiz, aus guten Gründen, die Vorgaben bereits erfüllen. Veränderungen und Ausweitungen, wie sie Herr Theiler jetzt skizziert hat, sind nicht zu erwarten. Wir sind nämlich im Vergleich mit anderen Ländern schon sehr weit entwickelt; ich komme auf das Beispiel Grossbritannien zurück. Das ist auch der Grund dafür, dass in der Botschaft der Aufwand für eine Ratifikation als so gering beschrieben wird. Das ist auch der Grund dafür, dass bis auf einen Kanton alle Kantone der Meinung sind, dass die Ratifikation ein richtiger Schritt sei.
Ich finde vor allem eine Aussage bedenklich - ich meine, wir sollten sie noch einmal diskutieren, denn sie hat auch Auswirkungen auf andere Fragen, die wir hier jeweils im internationalen Kontext zu besprechen haben -, nämlich die Aussage: Wenn wir hier schon die Vorgaben erfüllen, dann brauchen wir auch keine Konventionen zu unterzeichnen. Diese Haltung kann ich aus mehreren Gründen überhaupt nicht nachvollziehen, nicht aus gesellschaftlichen Gründen und auch nicht aus umweltspezifischer Sicht. Am allerwenigsten kann ich sie nachvollziehen mit Blick auf die Interessen unserer Wirtschaft; denn es ist doch im vitalen Interesse der Schweiz, dass sich andere Länder ebenfalls auf den Weg in Richtung solcher Ziele - in diesem Fall der Ziele dieser Konvention - begeben. Auch die Unternehmen hier in der Schweiz haben nämlich diese Vorgaben einzuhalten - sie tun dies auch aus guten Gründen und aus Überzeugung -, und sie haben sich an diesen Rahmenbedingungen auszurichten. Wettbewerbsverzerrungen, weil andernorts die Latten deutlich tiefer gelegt sind und damit vielleicht auch Produktionskosten tiefer sein können, sind sicher nicht im Interesse der Schweiz und sicher nicht im Interesse unserer Wirtschaft.
Zum Artikel, den jetzt Herr Theiler erwähnt hat, möchte ich doch noch etwas sagen. Es geht um ein Beispiel aus Grossbritannien. Grossbritannien hat eben ganz andere gesetzliche Vorgaben, ganz andere Möglichkeiten der demokratischen Mitbestimmung, der rechtlichen Instrumente. Das ist ja gerade ein Beispiel dafür, dass diese Konvention wichtig ist.
Sie ist eben auch aus Sicht der Schweiz und ihrer Wirtschaft wichtig. Es kann nicht sein, dass Wettbewerbsverzerrungen gerade auch noch von unserer Seite gutgeheissen werden, weil die Latten andernorts tiefer gelegt werden.
Zum Thema "fremde Richter" muss ich sagen, dass das Compliance Committee kein Gericht ist. Es kann nur Empfehlungen zuhanden der Vertragsstaatenkonferenz abgeben. Von fremden Richtern kann daher in diesem Fall wirklich nicht die Rede sein.
Wir sollten uns die Pfeiler und die Ziele der Konvention vor Augen halten und durchaus auch mit Stolz sagen, dass wir aus guten Gründen diese Vorgaben bereits erfüllen. Wir dürfen zur Kenntnis nehmen, dass eine Ratifikation mit sehr geringem Aufwand unsererseits verbunden ist, dass der Nutzen aber wesentlich ist.
Deshalb empfehle ich aus gesellschaftlichen, aus ökologischen, aber gerade auch aus wirtschaftlichen Gründen, hier der Mehrheit der Kommission zu folgen und damit der Ratifikation der Aarhus-Konvention zuzustimmen.