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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-09-12

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-09-12

Wortprotokoll

Die Lärmsanierung im Bereich der Eisenbahnen ist ein wichtiges Element, einerseits zur Akzeptanz der Verlagerungspolitik des Bundesrates, andererseits, weil wir wissen, dass Lärm, egal von welcher Quelle er kommt, gesundheitsbeeinträchtigend ist. Wir haben deshalb auch die Aufgabe, die betroffene Bevölkerung bestmöglich zu schützen.

Diese Vorlage ergänzt die seit mehreren Jahren laufenden Massnahmen zur Lärmsanierung der Eisenbahnen. Diese Ergänzung beruht auf unserer Feststellung, dass wir das Sanierungsziel mit den bisherigen Massnahmen nicht erreichen werden. Weil wir auch wissen, dass der Güterverkehr mit der Verlagerung weiter zunehmen wird, wollen wir nicht, dass weitere Bahnanwohner von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte betroffen sind. Wir haben deshalb das Ziel, dass mit diesen zusätzlichen Massnahmen insgesamt mindestens zwei Drittel der Bahnanwohner vor Grenzwertüberschreitungen geschützt sind. Dann sollen aufgrund der zu erwartenden Verkehrszunahme die Lärmemissionen bei bestehenden Strecken nicht erneut ansteigen, ohne dass die Bahnanwohner nachhaltig davor geschützt sind. Weiter wollen wir die Akzeptanz der Güterverkehrsverlagerung auf die Schiene mit diesen Massnahmen stärken. Schliesslich haben wir auch ein Interesse, dass im Bereich des Rollmaterials und der Infrastruktur weitere Fortschritte bei der Entwicklung, Erprobung und Zulassung von lärmmindernden Massnahmen erreicht werden.

Wir haben im Wesentlichen drei Achsen, welche wir zur Zielerreichung verfolgen. Die erste Achse ist die Festlegung von Emissionsgrenzwerten für Güterwagen auf dem gesamten Schweizer Schienennetz ab 2020. Die zweite Achse sind lärmbegrenzende Massnahmen an der Fahrbahn selber, z. B. eben Schienenschallabsorber, welche an neuralgischen Streckenabschnitten den Lärm an der Quelle mindern. Die dritte Achse besteht in der Nutzung der technischen Möglichkeiten zur Verringerung der Schallausbreitung, etwa durch die Sanierung von Stahlbrücken. Eine weitere Achse ist, wie schon gesagt, die technologische Förderung im Bereich lärmarmes Rollmaterial und lärmarme Infrastruktur.

Zu Diskussionen Anlass gab schon in der Vernehmlassung und auch in den Kommissionen der Zeitpunkt der Einführung der Emissionsgrenzwerte. Die Branche des Güterverkehrs hat natürlich keine Freude an einer schnellen Einführung dieser Grenzwerte. Sie befürchtet, dass sie am Markt keine genügend grosse Zahl von lärmarmen Güterwagen für den Verkehr durch die Schweiz findet, dass die vorauseilende Schweiz im internationalen Kontext alleine dasteht. Inzwischen hat sich die Situation, denke ich, aber geklärt: Auch die Branche des Güterverkehrs steht hinter den geplanten Massnahmen, vor allem auch, weil diese Massnahmen im Einklang mit europäischen Entscheiden stehen.

Emissionsgrenzwerte sind klar die wirksamste Massnahme für einen nachhaltigen Schutz der Bahnanwohner, vor allem in den besonders sensiblen Nachtstunden. Mit dieser Massnahme können netzweit und ohne Investitionskosten viele Tausend Menschen zusätzlich geschützt werden. Der Einsatz von Zügen mit ausschliesslich lärmarmen Fahrzeugen entlastet alle Anwohner an den Güterverkehrsstrecken. So kann mit den hohen Investitionen in die schweizerische Rollmaterialsanierung das Lärmreduktionspotenzial wirklich ausgeschöpft werden.

Mit den Grenzwerten reduzieren wir nicht nur die Lärmbelastung, Grenzwerte haben auch zur Folge, dass die Akzeptanz des Schienengüterverkehrs zunimmt. Die Schweiz unternimmt grosse finanzielle Anstrengungen zur Stärkung des Schienengüterverkehrs. Daher glauben wir, dass die Branche Entgegenkommen signalisieren muss.

Wir sind also überzeugt, dass die gewährte Übergangsfrist die organisatorischen Massnahmen und Investitionen unterstützt und möglich macht. Die Einführung der Emissionsgrenzwerte ist auch verhältnismässig, weil eine Übergangsfrist bis 2020 vorgesehen ist und weil der Bundesrat den Lärmbonus für lärmarme Wagen bereits auf 2 Rappen pro Achskilometer verdoppelt hat. Ohne Emissionsgrenzwerte für den Güterwagenbestand fehlt es in Europa an einem genügenden Anreiz, innert nützlicher Frist den Wagenpark umzurüsten.

Die bestehenden oder angekündigten lärmabhängigen Trassenpreissysteme alleine reichen nicht aus. Die Niederlande und Deutschland haben ihre Trassenpreise lärmabhängig ausgestaltet. Lärmarme Güterwagen werden damit auf rund 80 Prozent der Strecke Rotterdam-Genua preislich bevorzugt. So hat die Umrüstung mit geringfügig höheren Betriebs- und Unterhaltskosten weitgehend finanziert werden können.

Das faktische Verbot von lauten Güterwagen steht auch im Einklang mit den Zielen der Europäischen Kommission. Deutschland hat zudem ein Förderprogramm gestartet, um ebenfalls bis Ende 2020 alle deutschen Güterwagen umzurüsten. Wir meinen deshalb, dass das eine gute Vorlage ist, mit verhältnismässigen Kosten und - nochmals - mit einem erheblichen Potenzial an Lärmreduktion.

Ich bitte Sie deshalb, wie der Nationalrat auf die Vorlage einzutreten und sie gutzuheissen.