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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-09-12

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-09-12

Wortprotokoll

Es ist ein Thema, das man tatsächlich seit Jahren vor sich herschiebt und bei dem man keine klare Lösung findet. Juristisch haben wir das Problem, dass man dieses Moratorium nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag verlängern kann. Die Juristen in der Bundesverwaltung sind der klaren Auffassung, dass nach 2017 eine weitere Verlängerung nicht möglich sein wird. Sonst haben Sie ein Problem mit der Verfassung. Deshalb muss man sich einmal entscheiden, was man will. Moratorien sind eben schon auch ein bisschen ein Zeichen dafür, dass man nicht so genau weiss, wie man etwas lösen soll.

Mit dem Ansatz von Frau Fetz sagen wir eigentlich: Wir lassen alles zu, der Markt regelt es dann; es kommt darauf an, was der Konsument will. Dann werden gewisse Produkte einfach nicht gekauft, sie stehen dann auch nicht mehr im Laden. Das würde dafür sprechen, dass man sagt: Der Markt entscheidet, und der Bauer entscheidet selber, was er anbaut. Wir zwingen dann niemanden - aber wir zwingen dann auch niemanden dazu, auf GVO zu verzichten, weil es der Staat so will. Bei diesem Denken müssten Sie Offenheit bewahren und sagen: Der Konsument wird entscheiden. Wenn kein Konsument solche Produkte will - ich glaube auch, dass die Skepsis in der Bevölkerung sehr gross ist -, dann werden sie nicht gekauft, beziehungsweise dann werden sie verschwinden. Aber dann brauchen Sie kein Verbot, dann regelt es eben der Markt.

Wir haben zusätzlich folgende Problematik: Sie wissen, die EU und die USA verhandeln über ein Freihandelsabkommen, inklusive Landwirtschaft. Es wird spannend sein zu sehen, was da passiert, sowohl bei hormon- und antibiotikabehandeltem Fleisch als auch bei GVO-Produkten. Das beeinflusst dann selbstverständlich auch die Schweiz.

Es gibt ein weiteres Feld, das man berücksichtigen muss. Beim Saatgut, insbesondere bei Futtermitteln - Herr Eberle hat es gesagt, und das entspricht auch unseren Informationen -, wird es zunehmend schwierig. Die Schweizer Landwirtschaft kauft Futtermittel zunehmend ein. Das wird sich in den nächsten Jahren noch akzentuieren. Also hat man dort zunehmend Schwierigkeiten, wenn die Hersteller eine Deklaration und eine Garantie liefern müssen, weil die Trennung im internationalen Warenverkehr nicht sauber gemacht und daher die Herkunft nicht sauber zurückzuverfolgen und zu deklarieren ist.

Der Bundesrat hat in diesem Jahr zusammen mit den Bundesämtern - BLW und Bafu arbeiten auf diesem Feld sehr gut zusammen -, unter Mitwirkung einer ausserparlamentarischen Kommission mit Experten in diesem Bereich, eine Vorlage zum Thema Koexistenz in die Vernehmlassung geschickt. Sie enthält folgenden Ansatz: Die Schweiz erlaubt grundsätzlich GVO, aber es sind Ausnahmen möglich; es können sich sogar Regionen für GVO-frei erklären. Wenn die Thurgauer sagen: "Wir wollen keine GVO bei uns", oder wenn einzelne Bauern sagen: "Ich will das nicht", ist das möglich.

Das wäre ein Ansatz gewesen, wie ihn die Schweiz auch sonst kennt. Wir verböten nichts auf Dauer, aber wenn der Markt, wenn der Produzent oder eine Region keine GVO wollte, wäre es für sie möglich, sich für GVO-frei zu erklären. Das stände auch in Übereinstimmung mit dem internationalen Handelsrecht.

In der Vernehmlassung - das darf ich Ihnen heute sagen, auch Herrn Ständerat Eberle - hat diese Vorlage massiv negative Reaktionen zur Folge gehabt. Etwa zwei Drittel der Vernehmlassungsteilnehmer haben dieses Modell, diesen Ansatz verworfen - ohne zu sagen, was dann die Lösung sei.

Wir stecken also einmal mehr in einem Dilemma, auch in der Bundesverwaltung. Die verschiedenen Ämter sind im Moment daran, weiter zu denken, auch zusammen mit der ausserparlamentarischen Kommission, mit den Experten - in Berücksichtigung der internationalen Ebene. Wie können wir einen Ansatz für eine Gesetzesvorlage finden, der es erlaubt, dass die Skepsis in der Bevölkerung und in der Landwirtschaft respektiert wird, dass das einfliesst? Gleichwohl sollten wir nicht das Signal senden, dass man ein absolutes Verbot hat - im Wissen, dass man es gar nicht einhalten kann, wenn die Deklaration sauber erfolgt. Das ist ein Dilemma.

Wir sind im Moment am Nachdenken. Wir haben das Ziel - weil dieses Moratorium eben juristisch wirklich problematisch ist -, dem Parlament vor Ablauf des Jahres 2017 eine Vorlage zu unterbreiten. Ob diese dann auf dieser Schiene bleibt oder infolge der Vernehmlassung Abänderungen erleben wird, kann ich jetzt noch nicht sagen. Unser Ziel ist aber klar: Wir brauchen eine saubere gesetzliche Grundlage. Die Politik muss sich entscheiden. Sich nur mit einem Moratorium weiterhin diesem Dilemma zu entziehen wird somit nicht mehr möglich sein. Voraussichtlich in der nächsten Legislatur wird sich das Parlament mit dieser Frage dann definitiv auseinandersetzen müssen. Ich würde es sehr gut finden, wenn die verschiedenen Kommissionen zusammenfänden und der landwirtschaftliche, der bildungspolitische, der wirtschaftliche und der internationale Ansatz berücksichtigt würden. Welche Kommission dann den Lead übernimmt, wird das Parlament entscheiden. Das kommt jedenfalls.