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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-03-04

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-03-04

Wortprotokoll

Wir haben schon den Vorstoss von Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer diskutiert, der teilweise ähnliche Elemente enthält. Herr Freysinger fokussiert jetzt auf das Wallis und Basel und Industrieanlagen. Auch hier kann ich Ihnen keine andere Haltung darlegen. Für alle Anlagen, die der Störfallverordnung unterstellt sind, müssen bei der Festlegung von Sicherheitsmassnahmen auch Erdbeben als mögliche Störfallursachen berücksichtigt werden. Das ist heute so geregelt. Für den Vollzug sind die Kantone zuständig.

Wir haben, das ist unbestritten, hier die Kantone auch immer wieder unterstützt, etwa durch das Bafu. So haben Basel-Stadt, das Wallis und Baselland im Bereiche der Industrie bei den Erdbebenrisiken eine Verfeinerung vorgenommen, und man visiert die Aktualisierung von Vollzugshilfen aufgrund neuer Studien an. Es gibt auch dieses Jahr wieder, Mitte 2013, neue Studien, mit denen hier neue fachliche Erkenntnisse einfliessen. Das funktioniert.

Was den Bereich der Erdwärme betrifft, so können Bohrungen zusätzliche seismische Aktivitäten und somit Risiken bewirken. Auch das fällt aber wiederum in die Zuständigkeit der Kantone. Jede Bohrung erfordert auch eine kantonale Bewilligung. Somit ist man meines Erachtens heute völlig kongruent mit den föderalistischen Zuständigkeiten, mit dem gewünschten Zusammenwirken von Bund und Kantonen, auch in der Beurteilung der Risiken.