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Fluri Kurt · Nationalrat · 2013-03-04

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-04

Wortprotokoll

Im Titel kann man nicht immer die volle Absicht formulieren, die hinter einem Vorstoss steht. Ich möchte vorausschicken: Es geht hier nicht um eine ordnungspolitische Frage. Die seinerzeitige Motion Schmid-Sutter Carlo 06.3085, "Kein Transport- und Entsorgungsmonopol für Gewerbekehricht", war - ich erinnere mich noch sehr gut - eindeutig ordnungspolitisch motiviert.

Weshalb geht es nicht um eine ordnungspolitische Frage? 90 Prozent der Gemeinden beauftragen bereits heute private Firmen mit der Kehrichtsammlung, sei es mit der Haushaltkehrichtsammlung, sei es mit der Sonderabfallsammlung von Papier, Karton, Batterien, Glas, Aluminium usw. Das Problem besteht hier also nicht darin, dass wir einen bereits liberalisierten Markt nicht noch mehr liberalisieren wollten. Das Problem besteht darin, dass die Wertstoffsammlungen, die Entsorgungshöfe und die Beratungs- und Informationsleistungen, die auch Gewerbe und Betriebe benutzen, von allen Abfallerzeugern, von den Haushalten und den Betrieben, über die kommunalen Abfallgrundgebühren finanziert werden. Es gibt einerseits die gewichts- oder mengenabhängige Sackgebühr, und dann gibt es die Grundgebühr, mit welcher eben alle die Sonderabfälle wie Papier, Karton usw. finanziert werden.

Diese Fixkosten der abfallwirtschaftlichen Basisinfrastruktur würden mit diesem vorgesehenen Schritt des Bafu weiterhin anfallen. Die aus dem Monopol entlassenen Gewerbebetriebe müssten aber nicht mehr über die Abfallgrundgebühr zur Kostendeckung dieser separaten Entsorgung beitragen. Den Gemeinden würden nach Berechnungen des Städteverbandes alljährlich schätzungsweise rund 150 Millionen Franken Grundgebühren fehlen. Diese ungedeckten Kosten müssten auf die Haushalte überwälzt werden. Die Abfallentsorgung kann ja nicht über die Steuern finanziert werden, mit anderen Worten: Der Ausfall müsste von den Haushalten getragen werden. Das ist der Grund, weshalb sich die Kantone und auch die Kommunalverbände, wie Sie dem entsprechenden Schreiben entnehmen können, gegen diese vorgesehene Massnahme wenden. Sie wenden sich nicht gegen eine Liberalisierung, sondern sie wenden sich gegen die Folgen der vorgesehenen Liberalisierung. Man könnte auch staatspolitisch argumentieren und sagen: Die Regelung und die Finanzierung der Abfallentsorgung sollen Sache der Kantone und der Gemeinden bleiben und sind nicht Sache des Bundes.

Mit diesen Begründungen bitte ich Sie, dieser Motion zuzustimmen.