Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2013-03-04
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-04
Wortprotokoll
Vorweg: Während der ganzen Diskussion zur Aarhus-Konvention hat niemand plausibel erklären können, welche Vorteile diese Konvention der Schweiz bringt. Ich habe keinen einzigen Vorteil festgestellt, in den Protokollen nicht und auch hier am Mikrofon nicht: Es gibt keine Vorteile dieser Konvention für die Schweiz. Aber dennoch wollen Sie offenbar einer Konvention zustimmen, die keine Vorteile für unser Land bringt.
Die FDP-Liberale Fraktion war von der Vernehmlassungsantwort bis jetzt zur Ratsdebatte gegen die Genehmigung dieser Konvention. Nicht zuletzt muss man sich auch immer bewusst sein, dass wir in den letzten paar Jahren zig Konventionen ratifiziert und genehmigt haben. Wir haben über die Alpenkonvention und über die Landschaftskonvention diskutiert, und jetzt kommt die Aarhus-Konvention. Was kommt in ein paar Jahren? Das darf man sich wirklich fragen. Wir müssen uns auch jedes Mal bewusst sein, dass in diesem Bereich Aussenpolitik auch Interessenpolitik ist.
Die Frau Bundesrätin wird jetzt argumentieren, nur wenn man dabei sei, könne man offensichtlich die Interessen der Schweiz wahrnehmen. Damit bin ich sogar noch einverstanden. Aber es müssen ja Konventionen sein, von denen man materielle Vorteile hat, von denen man wirklich sagen kann, dass die Schweiz in diesem oder jenem Bereich ihre Handlungsfähigkeit vergrössern kann und diese nicht beschränkt wird. Das Anschauungsbeispiel haben wir ja gerade vorhin erlebt: Offenbar ist es, nach Kommissionssprecher Müller-Altermatt, eben doch nicht so harmlos mit der Ratifikation dieser Aarhus-Konvention: Wenn es solche Umweltschutzfachstellen nicht gebe, sei - gemäss O-Ton Müller-Altermatt - die Ratifikation gefährdet. Das sind genau die Dinge, bei denen wir wahnsinnig aufpassen müssen, ob eben solche Konventionen nicht gerade das Gegenteil dessen bewirken, was wir wollen. Wir haben grossartige Aussagen zu den Infrastrukturen im Verkehr gemacht, die wir ausbauen wollen; wir wollen den Gewässerraum verstärkt nutzen; wir wollen eine Energiewende; wir wollen Netze bauen; wir wollen A, B, C, D, E, F, G machen. Aber nehmen Sie das zur Kenntnis: Alle Konventionen werden dazu führen, dass bei der Erstellung solcher Infrastrukturen unsere Handlungsfreiheit kleiner wird, weil uns ein Korsett aufgezwungen wird.
Dann kommt noch ein wesentlicher Punkt dazu: Bei allen diesen Konventionen steigt man so leicht ein, aber alle Konventionen haben eine Weiterentwicklung, und wenn man sie einmal ratifiziert hat, dann wird man auf Gedeih und Verderb immer in diese Weiterentwicklung getrieben. Das ist auch [PAGE 17] eine Gefahr, welcher man sich bewusst sein muss. Wir können dann nicht wieder sagen, diese oder jene Weiterentwicklung gehe uns zu weit und wir seien nicht mehr dabei. Den Einstieg machen Sie heute. Das ist halt schon nicht ganz so harmlos, wie es Herr Vogler oder auch Nationalrätin Semadeni gesagt haben.
Ich weiss schon, Frau Semadeni, dass Sie dann jedes Mal mit den Umweltschutzverbänden kommen und argumentieren, dass in der Aarhus-Konvention auch das Verbandsbeschwerdesystem vorgesehen sei und dass wir auch gemäss der Aarhus-Konvention etwas umsetzen müssen. Ich habe nie gesagt, diese Konvention sei eine Ausweitung des Verbandsbeschwerderechts. Aber was materiell passieren wird, ist Folgendes: Bei Gerichtsprozessen muss man die Aarhus-Konvention jedes Mal auch noch mit einbeziehen. Wenn es um Verbandsbeschwerderechte geht, muss man die Entscheide des Bundesrates und der Verwaltung zur Aarhus-Konvention jedes Mal auch noch in Erwägung ziehen. Somit haben Sie das Verbandsbeschwerderecht noch einmal zementiert. Ob das dann im Interesse der Umsetzung im ganzen Infrastrukturbereich ist, muss ich Ihnen überlassen. Ich überlasse es lieber Ihnen, etwas zu fordern und es gleichzeitig wieder zu behindern.
Zum Schluss bleibt mir zu sagen, dass diese Aarhus-Konvention für die Schweiz überhaupt keinen Vorteil bringt und deshalb abgelehnt werden muss. In der Kommission blieb diese Konvention eigentlich nur am Leben erhalten, weil der Kommissionspräsident bei der Gesamtabstimmung den Stichentscheid gefällt hat. Daher muss man dies jetzt stoppen, darf die Ratifikation nicht genehmigen und muss sie in der Gesamtabstimmung ablehnen, dann haben wir reinen Tisch. Wir verbauen uns überhaupt nichts. Wir haben bereits eine sehr vorbildliche Umweltgesetzgebung.
Bitte helfen Sie doch mit, auch künftige Projekte zu ermöglichen, statt sie immer wieder durch ein engeres Korsett infrage zu stellen und zu behindern!