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Jans Beat · Nationalrat · 2013-03-04

Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-04

Wortprotokoll

Die Minderheit stellt den Antrag, hier nicht einzutreten. Es ist in der Tat kein besonders wichtiges Geschäft. Es stellt sich wirklich die Frage, ob man das Gewässerschutzgesetz für diesen Fall ändern muss, und es stellt sich wirklich die Frage, ob sich etwas ändert, wenn wir dieses Gesetz ändern. In diesem Fall sind wir zum Schluss gekommen: Eine Gesetzesänderung ist nicht nötig. Auch wenn für den Einzelfall - ein solcher war Auslöser der Standesinitiative - mit dieser Änderung eine sinnvolle Lösung gefunden werden kann, ist insgesamt eine Änderung des Gewässerschutzgesetzes nicht nötig. Sie schafft im Gegenteil Begehrlichkeiten - das ist unsere Befürchtung -, dass man weitere Ausnahmen schaffe. Das ist aus unserer Sicht nicht nötig. Das Gewässerschutzgesetz soll ja die Gewässer als Lebensräume möglichst integral erhalten. Da hat die Schweiz ein Problem. Die Schweizer Fliessgewässer sind stark unter Druck. Es gibt nur noch sehr wenige natürlich fliessende Gewässer. Diese zu schützen ist eine wichtige Aufgabe der Schweiz, und es muss dies auch bleiben. Man kann solche Deponien auch anderweitig unterbringen; man muss das nicht ausgerechnet bei solchen naturnahen Fliessgewässern machen.

Deshalb meinen wir: Es ist sinnvoller, nicht einzutreten und dieses Gesetz nicht zu ändern. Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zu folgen und diese Gesetzesrevision abzulehnen.

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