Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-03-04
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-03-04
Wortprotokoll
Es ist ein schwieriges Problem, das hier aufgegriffen wird, und wir haben auch noch keine klare Lösung dafür. Es ist so, dass heute gewisse Smartphones Ortungs-Apps anbieten, andere Geräte nicht. Es gibt auch immer wieder neue technologische Errungenschaften, die einer Einsatzleitstelle per se eine präzisere Positionierung ermöglichen; aber nicht alle Smartphones, nicht alle Applikationen können diese Hilfeleistungen erbringen. Deshalb ist man sich international eigentlich einig, dass man nicht über Smartphones und Apps eine Lösung finden und anstreben muss, sondern es stehen nach wie vor netzbasierte Lösungen im Vordergrund. Das ist das, was international im Moment im Vordergrund steht.
Das geltende Recht verlangt, dass die Standortidentifikation für die Nummern 112, 117, 118 und 144 gewährleistet sein muss. Diese Pflicht steht dann aber immer unter dem Vorbehalt, dass dies technisch möglich ist. Gerade hier haben gewisse Internettelefonieangebote diese Möglichkeit eben nicht. Oder sie haben in den allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kunden den Text, dass dieser bei Vertragsabschluss ausdrücklich zur Kenntnis nimmt, dass dann sein Smartphone mit dieser App in diesem und jenem Ernstfall nicht genügen würde, um die Identifikation zu ermöglichen.
Die Motion greift also ein berechtigtes Anliegen auf. Wir können hier zweifellos gerade im Rahmen der alpinen Notlokalisierung die Situation verbessern. Die Art und Weise, wie das geschieht, ist aber noch nicht gefunden, und deshalb ist auch der Text, der sehr einengend wirkt, nicht kongruent mit den tatsächlichen Diskussionen. Aber es ist verdankenswert, dass man hier diese Entwicklung verfolgt.