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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-03-04

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-03-04

Wortprotokoll

Wir bitten Sie, die Motion abzulehnen. Aus Sicht der Konkurrenz wäre es natürlich spannend, in alle Geschäftsdaten Einblick zu erhalten, Preise für Filme und Lizenzen zu kennen, da habe ich grosses Verständnis. Aber darum geht es ja schlussendlich nicht. Die SRG hat eine gesetzliche Grundlage, und darin ist festgehalten, dass sie in der Rechnungslegung dieselben Vorschriften einhalten muss wie börsenkotierte Gesellschaften; es besteht eine Gleichstellung mit börsenkotierten Gesellschaften. Das setzt sie um mit der Publikation ihrer Geschäftsberichte. Diese werden ja auch entsprechend von den Revisionsstellen usw. kontrolliert. Sie kommuniziert entsprechend transparent wie andere Publikumsgesellschaften auch. Diese Offenlegungspflicht findet wie bei anderen Unternehmen eben auch die Grenze bei den Geschäftsgeheimnissen.

Weiter als diese Verpflichtungen als Unternehmen im Rahmen der Offenlegungspflichten bei der Rechnungslegung gehen die Verpflichtungen der SRG gegenüber dem UVEK als Aufsichtsbehörde. Wir haben als Aufsichtsbehörde die Aufgabe, sowohl den Geschäftsbericht mit den Jahresrechnungen der SRG und des Konzerns als auch die Geschäftsberichte und Jahresrechnungen der Tochtergesellschaften zu überprüfen. Hier erhält das UVEK von der SRG natürlich auch Angaben zur Finanzplanung. Das gehört zur Aufsicht, und das wird so auch umgesetzt. Das geschieht aber, wie gesagt, gegenüber dem UVEK und nicht gegenüber der Öffentlichkeit, denn das wäre effektiv eine Verletzung des Geschäftsgeheimnisses. Es würde der SRG natürlich schlechtere Chancen als ihren Mitkonkurrenten bringen, wenn z. B. publik würde, was sie für bestimmte Ausstrahlungsrechte zahlt, und der Mitkonkurrent das bei der nächsten Runde wüsste. Eine umfassende Publikationspflicht ist somit weder gesetzeskonform, noch würde das mit dem Rechnungslegungsgesetz übereinstimmen, noch wäre es sinnvoll.

Wenn Sie sagen, Herr Reimann, die SRG sei halt gebührenfinanziert, dann würde das auch alle Gesellschaften und Unternehmen betreffen, die vom Gebührensplitting profitieren. Wenn schon, müssten sich dann alle, die über das Splitting Gebühreneinnahmen erhalten, völlig transparent über alle Akquisitionen und Gelder äussern, die sie bezahlen. Das wäre gemäss Ihrer Überlegung konsequent, aber da würden Sie wahrscheinlich sehr schnell wieder bei der bundesrätlichen Haltung landen, weil das eben zu weit geht und Geschäftsgeheimnisse tangiert. Immerhin, im von Ihnen zitierten Geschäftsbericht 2011 hat man publiziert, was man für die Übertragungsrechte bezahlt hat, man hat publiziert, was man für die Sportrechte bezahlt hat, was für das Lobbying aufgewendet wurde. In diesen Bereichen herrscht weitgehende Transparenz. Wir haben auch im Rahmen der Konzession die Verpflichtung der SRG, die Standards zu veröffentlichen, auch Standards, die eben einen direkten Zusammenhang mit der Verwendung der Gebührengelder haben. Wir fordern ja von der SRG hier vor allem Qualität, und das kommt in den Standards zum Ausdruck, nicht im Preis für irgendwelche Rechte, die sie eingekauft hat.