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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-06-06

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-06-06

Wortprotokoll

Wir befinden uns ja in der Differenzbereinigung. Insofern ist das, was sich hier abzeichnet, tatsächlich ein Kompromiss zwischen den beiden Räten. Der Bundesrat hat an sich lieber nicht drei Lösungen, sondern zwei - Einmalabfindung oder KEV. Sie schlagen eine Kategorie vor, von 10 bis 30 Kilowatt, für die es ein Wahlmodell gibt. Das ist nicht das Optimale, aber es wird wahrscheinlich schwierig sein, die Meinung des Ständerates, die der Bundesrat grundsätzlich teilt, in Ihrem Rat einer Mehrheit zuzuführen.

Wir meinen nach wie vor: Für viele private Investoren ist eine volle Kostendeckung über die ganze Lebensdauer ihrer Anlage weniger wichtig als eine schnellere Auszahlung zum Zeitpunkt der Investition. Die Frage ist aber: Bauen dann Landwirte, die einen geringen Eigenverbrauch und einen hohen Einspeiseanteil haben, überhaupt noch Fotovoltaikanlagen?

Mit dem Kompromissvorschlag können wir uns einverstanden erklären, weil er immerhin ein Zückerchen enthält für diejenigen mit Anlagen zwischen 10 und 30 Kilowatt, die sich für die Investitionshilfe entscheiden: Sie werden auf der Warteliste vorgezogen. Die Hilfe wird also schneller ausbezahlt, die Gesuche werden schneller behandelt. Es ist so etwas wie ein "fast track". Das dürfte für viele auch eine Rolle spielen.

Es ist richtig gesagt worden: Wenn man Energie einspeisen muss, hängt man sowieso am Energieversorgungsunternehmen. Es bestimmt den Preis, den man erhält. Das ändern Sie mit dieser Vorlage nicht. Das dürfte für die meisten Investoren viel entscheidender sein als die Art der Entschädigung - KEV oder Einmalvergütung.

Die künftige Entwicklung des Energiemarktpreises ist sowieso sehr schwierig abzuschätzen, deshalb ist es für uns auch nicht möglich, die finanziellen Auswirkungen eines solchen Wahlsystems zu berechnen. Das ist der Nachteil des Kompromissvorschlages. Mit der 30-Kilowatt-Lösung hätten wir gewusst: Es sind 5600 Anlagen; von 10 bis 20 Kilowatt und von 20 bis 30 Kilowatt sind es Kosten von je 80 Millionen Franken. Es für den Topf zu berechnen, der nun bereitgestellt werden muss, ist etwas schwieriger.

Wie gesagt, wir gehen weiterhin davon aus, dass die Investitionshilfe als neues Instrument sehr attraktiv ist, dass es der schnellere, einfachere Weg ist und der Cash-Beitrag damit von vielen Investoren den Vorzug erhalten wird. Wenn der Mehrheitsantrag der Kompromissfindung zwischen den beiden Räten dient, kann man ihm zustimmen.