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Noser Ruedi · Nationalrat · 2013-06-06

Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-06

Wortprotokoll

Wir sind hier in der zweiten Runde der Differenzbereinigung. Wir haben im Nationalrat das letzte Mal die Beschlüsse des Ständerates angeschaut und sie ziemlich überarbeitet. Wir haben detailliert die Frage angeschaut, wie eigentlich die Auswirkungen für den Arbeitnehmer sind. Da gibt es zwei Unterpunkte.

Es gibt erstens die Frage, wie hoch die Abzüge sein sollen, die er für selbstbezahlte Aus- und Weiterbildung geltend machen kann. Da haben Sie heute eine Mehrheit, die sagt, man soll diese auf 12 000 Franken begrenzen, und Sie haben eine Minderheit, die sagt, man soll das im Moment so noch offenlassen. Dann haben wir zweitens die Frage diskutiert, ob Aus- und Weiterbildungskosten, die vom Arbeitgeber getragen werden, als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen, sprich, ob sie dem Arbeitnehmer in Zukunft auf den Lohnausweis geschrieben werden müssen, mit den Sozialleistungen und allem, was das beinhaltet, und auch mit der steuerlichen Folge beim Arbeitnehmer. Das betrifft die Artikel 17 DBG und 7 StHG. Dort schlägt Ihnen die Kommission vor, an der Lösung des Nationalrates festzuhalten. Darüber werden wir nicht abstimmen, da gibt es keine Minderheit.

Eine weitere Frage sind dann die Auswirkungen für den Arbeitgeber: Sollen die Ausbildungskosten für das eigene Personal als geschäftsmässig begründeter Aufwand gelten? Das betrifft die Artikel 27 und 59 DBG respektive die Artikel 10 und 25 StHG. Da schlägt Ihnen die Kommission auch vor, an der Lösung des Nationalrates festzuhalten und das so an den Ständerat zurückzugeben.

Worum geht es? Ich getraue mich hier zu sagen, dass es hier um etwas Fundamentales geht, insbesondere beim letzten Punkt. Heute können Arbeitgeber ihr Personal in Weiterbildungen schicken, ohne dass das irgendwelche steuerlichen Konsequenzen hat, weder beim Arbeitgeber noch beim Arbeitnehmer. Meines Erachtens ist das einer der Hauptgründe, warum wir als Wirtschaft so konkurrenzfähig sind. Wenn Sie nun argumentieren - und das ist in der Debatte des Ständerates aufgekommen -, wer Ausbildung bekomme, egal wer sie bezahle, der kriege ja auch einen höheren Lohn, dann möchte ich Sie einfach auf Folgendes aufmerksam machen: Das kann sein, es kann aber auch sein, dass Ausbildung nötig ist, um nicht arbeitslos zu werden, und zwar insbesondere auch bei hochqualifizierten Berufen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich mit meiner Informatikerausbildung, die ich 1984 abgeschlossen habe, heute überhaupt noch eine Stelle kriegen würde; das ist die Realität. Das heisst, es gibt sehr, sehr hohe Kosten für die Weiterbildung, die auch dazu dient, dass man überhaupt arbeitsmarktfähig bleibt, und zwar gilt das für sehr, sehr viele Berufe. Darum denke ich, dass die Schlussfolgerung des Ständerates - wer eine gute Aus- und Weiterbildung hat, kriegt automatisch mehr Lohn und kann damit die steuerliche Mehrbelastung auch tragen - etwas kurz gegriffen ist.

Ein weiterer Punkt, den ich hier noch erwähnen möchte: Es wurde im Ständerat auch argumentiert, man könne die Rechnungen so staffeln, dass es immer schön 12 000 Franken gibt. Ich gehe davon aus, dass hier drin der eine oder andere Bücherexperte sitzt. Mir wurde eigentlich gelehrt - ich bin aber nur Elektroingenieur -, dass ich periodengerecht abrechnen muss; das wurde mir gelehrt. Das heisst, als Arbeitgeber muss ich die Kosten und die Erträge dort buchen, wo sie auch anfallen. Ein Privater, der keine Buchhaltung führt, kann vielleicht diese Staffelung machen, aber der Arbeitgeber kann sie nicht machen.

Darum bitten wir von der Kommission Sie, so zu entscheiden, dass der Ständerat dieses Konzept noch einmal prüfen kann. Nun schlägt die Mehrheit vor - im Sinne einer Handreichung -, dass man jetzt schon auf die Plafonierung von 12 000 Franken eintritt. Das kann durchaus eine Lösung sein, wenn sich bei allen anderen Entscheiden die Mehrheit durchsetzt. Das ist die Meinung der Mehrheit. Das Problem ist einfach: Wenn sie sich bei allen anderen Entscheiden nicht durchsetzt und nur dieser Betrag von 12 000 Franken beschlossen wird, dann wird die Plafonierung zu einem Problem. Darum haben Sie jetzt heute zu entscheiden, ob Sie sich der Mehrheit der Kommission oder der Minderheit anschliessen.

Der Antrag der Mehrheit ist etwas konstruktiver in Bezug auf die Diskussion mit dem Ständerat. Die Minderheit möchte im Moment mit einer Plafonierung noch warten. Ich gestatte mir noch zu sagen: Sollten alle Punkte des Nationalrates im Ständerat scheitern, ist es nicht sichergestellt, dass wir in der Schlussabstimmung eine Mehrheit für die Vorlage haben werden.