Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-06-06
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-06-06
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, dem Antrag der Mehrheit zu folgen und diesen Abzug bei 12 000 Franken zu belassen und sich entsprechend auch dem Ständerat anzuschliessen.
Wir haben schon verschiedentlich darüber diskutiert, wie sich dieser neue Abzug zusammensetzt: Es sind Weiterbildungskosten und Ausbildungskosten, die neu in diesem allgemeinen Abzug erscheinen. Es ist so, wie Herr Nationalrat Baader gesagt hat: Bis jetzt waren die Weiterbildungskosten vollumfänglich abziehbar, jetzt sind Weiterbildungs- und Ausbildungskosten zu einem wesentlichen Teil, nämlich bis 12 000 Franken, abziehbar. Das wird ungefähr 92 Prozent sämtlicher anfallenden Weiterbildungs- und Ausbildungskosten betreffen, also einen sehr grossen Teil. Ich möchte Sie bitten, diese Obergrenze zu belassen; es entspricht auch der Motion, die Sie angenommen haben, welche eine Obergrenze vorsieht. Wir haben Ihnen damals 6000 Franken vorgeschlagen, der Ständerat ist auf 12 000 Franken und die WAK-Mehrheit auch auf 12 000 Franken gegangen.
Wir möchten Sie bitten, das zu unterstützen. Wenn Sie es anders machen und die Obergrenze fallenlassen würden, würden Sie nichts anderes bewirken, als dass die Mitnahmeeffekte noch viel grösser wären und der effektive Nutzen noch viel mehr verkleinert würde. Es liesse sich also sachlich nicht rechtfertigen, die Obergrenze fallenzulassen.