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Hausammann Markus · Nationalrat · 2013-06-06

Hausammann Markus · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-06

Wortprotokoll

Danke für die Gelegenheit, meinen Minderheitsantrag zu begründen.

Vor wenigen Wochen haben die Hochstammbirnbäume im Mittelland mit ihrer Blüte für einen willkommenen Lichtblick im mehrheitlich trostlosen Frühling gesorgt. Auch während des restlichen Jahres prägen diese jahrzehntealten Riesen unsere Landschaft. Leider ist die Marktsituation bei deren Produkt, den Mostbirnen beziehungsweise dem Birnensaftkonzentrat, gegenwärtig sehr angespannt. Der Hauptgrund für die angespannte Situation ist die sehr grosse - Frau Bundesrätin, ich betone: die ausserordentlich grosse - Birnenernte 2011. Die Lager mit Birnensaftkonzentrat sind seither sehr voll. Der Lagerbestand beträgt gegenwärtig etwa das Dreifache eines Jahresverbrauchs. Zudem war die Nachfrage nach Mostbirnen in den vergangenen Jahren tendenziell rückläufig. Die teilweise Umstellung auf 100 Prozent reine Apfelsaftgetränke und Importe sind die Gründe.

Die Branche ist gefordert - ich nehme das selbstkritisch zur Kenntnis - und hat verschiedene Massnahmen initiiert, um den Absatz von Birnensaft und Birnensaftprodukten mittelfristig zu stärken. Damit diese Massnahmen, die erst mittel- und langfristig wirken, zielgerichtet umgesetzt werden können, muss aber kurzfristig die angespannte Lagersituation überbrückt werden. Ohne Bereinigung der Lagersituation ist die Übernahme der Mostbirnenernte 2013 gefährdet. Das bedeutet konkret, dass der Landwirt wegen Preisrückbehalten pro Kilogramm Mostbirnen nur noch 6 Rappen erhalten würde.

Es zeichnet sich ab, dass der sehr tiefe Erlös dazu führt, dass Landwirte ihre Birnenhochstämmer auf breiter Front fällen werden. Diese Entwicklung hat im letzten Winter bereits begonnen. Das Fällen von ökologisch wertvollen und das Landschaftsbild prägenden hochstämmigen Birnbäumen würde den agrarpolitischen und raumplanerischen Zielsetzungen völlig entgegenlaufen.

Der Bund hat in den letzten Jahren den Erhalt bzw. die Anpflanzung von solchen Birnbäumen mit jährlich über 6 Millionen Franken gefördert. Auch aus dieser Sicht wäre es unsinnig, wenn diese "Investitionen" nun mit dem Fällen der Bäume vernichtet würden. Was der Frau Bundesrätin im Sinn der Strukturbereinigung scheinbar als sinnvoll erscheint, kann sicher nicht als nachhaltige Agrarpolitik bezeichnet werden.

Aus diesen Gründen sind im Rahmen eines Nachtragskredites Mittel für die Bereinigung der Lager von Birnensaftkonzentrat zu sprechen. Der Mittelbedarf beläuft sich schätzungsweise auf 2,5 Millionen Franken. Je nach Ausgestaltung der Massnahmen könnten die Kosten tiefer liegen. Die konkreten Massnahmen sind in Zusammenarbeit mit der Branche zu definieren.

Der Nachtragskredit kann kostenneutral - ich betone: kostenneutral - aus dem BLW-Budget finanziert werden. Meine Minderheit sah vor, die Aufwendungen bei den Hochstammbeiträgen zu kompensieren, der Einzelantrag Jans sieht eine Kompensation bei den allgemeinen Direktzahlungen vor.

Da für seinen Antrag im Vorfeld die breitere Unterstützung signalisiert wurde, beisse ich sprichwörtlich in die saure Birne, ziehe meinen Minderheitsantrag im Dienst der Sache zurück und bitte Sie, den Antrag Jans zu unterstützen.