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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-06-04

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-06-04

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung dieser Motion, und zwar aus folgenden Gründen: Wir haben heute ein System, das an sich funktioniert. Auch wenn es gewisse Lücken hat: Die Zusammenarbeit im Schengen-Raum und mit Italien im Rahmen von Dublin funktioniert. Wir haben Ihnen die Zahlen gegeben, die zeigen, dass wir im Jahr 2012 pro Monat durchschnittlich 248 Personen überstellen konnten. 2011 waren es nur 190; die Situation verbessert sich also, und die Zusammenarbeit funktioniert besser.

Wir sind der Auffassung - das hat Herr Ständerat Niederberger auch gesagt -, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Wiedereinführung von Grenzkontrollen an sich nicht erfüllt sind. Vor allem kann man heute, obwohl zunehmend Probleme entstehen, nicht sagen, dass wegen der Migrationsströme aus Nordafrika eine schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit vorliegen würde - das wäre ja eine der Voraussetzungen für eine unilaterale Massnahme. Die EU-Organe haben sich darauf geeinigt - das haben Sie sicher, wie wir auch, den Medien entnommen -, dass es künftig möglich sein soll, Grenzkontrollen auch dann wiedereinzuführen, wenn die massenhafte Ankunft von Flüchtlingen befürchtet wird. Das war der Inhalt einer Medienmitteilung, die wir auch erhalten haben. Aber dieser Meccano kann nicht von einem Mitgliedstaat allein ausgelöst werden, sondern die Mitgliedstaaten müssen ihn gemeinsam auslösen.

Der Ablauf ist dann folgender: Die EU-Kommission unterbreitet den Mitgliedstaaten einen Vorschlag für die Wiedereinführung der nationalen Grenzkontrollen; der Entscheid darüber obliegt dann den EU-Innenministern und geht als Empfehlung an die Mitgliedstaaten. Mit anderen Worten: Ein blosser Migrationsdruck reicht nicht aus; es müsste der Schutz der Schengen-Zone als Ganzes bedroht sein. Das sind die Voraussetzungen. Hier läuft etwas, aber wir haben nicht die Möglichkeit, von unserer Seite her unilateral etwas zu machen.

Worauf wir auch immer wieder hinweisen: Wir sind nicht in der Zollunion, und damit haben wir natürlich eine Möglichkeit, die andere Länder nicht haben. Unsere Zollbeamten - d. h. die Beamten des administrativen Zolls - haben die Möglichkeit, zusammen mit dem Grenzwachtkorps [PAGE 412] Kontrollen durchzuführen. Wenn eine Warenkontrolle stattfindet, haben wir damit immer auch die Möglichkeit, eine eigentliche Grenzkontrolle zu machen. Ich denke, wir sind hier in einer guten Position.

Wir möchten Ihnen beantragen, die Motion abzulehnen. Ich habe darauf hingewiesen, dass auf EU-Niveau, d. h. im Schengen-Raum, Bestrebungen laufen, die dann ein einheitliches Vorgehen ermöglichen würden.