Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-06-04
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-06-04
Wortprotokoll
Der Bundesrat stimmt diesem Antrag zu und ist damit einverstanden, dass dieser Sondersatz für Beherbergungsleistungen fortgeführt wird, im Wissen darum, dass man ihn bereits viermal verlängert hat. Die Zustimmung des Bundesrates basierte natürlich darauf, dass man eigentlich das Zweisatzmodell diskutierte und sagte, dass man die Steuersätze nicht zweimal ändern wolle. Wenn das Zweisatzmodell dann gekommen wäre und man den Beherbergungssatz abgeschafft hätte, hätten die Betriebe zweimal umstellen müssen; das war die Ausgangslage. Das Zweisatzmodell ist aber vom Tisch, sodass in diesem Sinne eine Begründung wegfällt.
Die zweite Begründung war, dass man gesagt hat, dass man dank dem Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP) genügend finanzpolitischen Spielraum haben werde, um das Anliegen umzusetzen. Es handelt sich, wie Herr Ständerat Schmid gesagt hat, um 180 Millionen Franken pro Jahr an Mindereinnahmen, mit denen man in der Finanzplanung gerechnet hat, also um 720 Millionen Franken über die vier Jahre.
Das KAP steckt - Sie wissen es - im Moment im Nationalrat buchstäblich fest. Diese Entlastung, die wir mit dem KAP haben müssten, um das Geschäft hier auch finanzieren zu können, ist also noch nicht gegeben. Für das Jahr 2014 werden wir keine Probleme haben. Aber für das Jahr 2015 müssen wir irgendwelche weiteren Massnahmen treffen, um nur schon diese Massnahme hier im Beherbergungsbereich finanzieren zu können.
Wir sind aber mit der Verlängerung bis 2017 einverstanden. Wir wissen nicht, was 2017 dann wieder für eine Verlängerung beantragt wird.