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Germann Hannes · Ständerat · 2011-06-16

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-16

Wortprotokoll

Es geht ja darum, die organisatorischen Massnahmen zu treffen, die den schweizerischen Finanzplatz möglichst unabhängig von den Einflüssen anderer Finanzplätze machen sollen, die notabene auch nicht unserer Finma unterstellt sind, sondern primär von den Landesaufsichten überwacht und kontrolliert werden. Auch die Gesetzgebung, die möglicherweise in einem Land gilt, das Ursprung einer Krise ist, ist nicht die unsere; darauf haben wir keinen Einfluss. Umso wichtiger ist es darum, dass man auch bei den organisatorischen Massnahmen versucht, einen Schritt weiterzugehen.

Hier kann man nun sagen, dass die Schwachstelle des Massnahmenpakets im kurativen Bereich die Sicherstellung der Zwangssanierung und die geordnete Abwicklung im Falle einer Krise betrifft. Ich kann in diesem Zusammenhang auch auf Seite 10 der Botschaft verweisen. Ob die Abtrennung der systemrelevanten Funktionen im Krisenfall tatsächlich noch möglich wäre? Das scheint mir doch eher fraglich zu sein. Der Widerstand der Banken, der Finanzmärkte, insbesondere jener der Banken anderer Länder und der Kunden der nichtsystemrelevanten Bankteile, dürfte in diesem Falle gross sein.

Darum schlägt Ihnen die Minderheit bei Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe d vor, dass sich die Banken schon vor Ausbruch einer Krise so organisieren müssen, dass im Krisenfall nur der systemrelevante Bereich gerettet werden müsste. Ich verweise auf die Möglichkeit eines Trennbankensystems oder einer Holdingstruktur. Im Minderheitsantrag ist als Beispiel das Trennbankensystem aufgeführt; selbstverständlich stünden aber auch in Zukunft beide Optionen offen. Dieser Grundsatz gehört nach Überzeugung der Minderheit ins Gesetz und eigentlich nicht in die Verordnung; er gehört aber auch nicht in die Kompetenz der Finma. Dazu hätte auch die vorgeschlagene Änderung von Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c gehört - mit dem faktischen Beistandszwang, der eben keine juristische Spitzfindigkeit ist. Man kann nicht den faktischen Beistandszwang in einem Konzern und den faktischen Beistandszwang zwischen Schwestergesellschaften bei einer Holdinglösung im Gesetz lassen und gleichzeitig neu regeln, dass dieser faktische Beistandszwang zwischen dem systemrelevanten und dem übrigen Teil nicht gelte. Die Einführung des faktischen Beistandszwangs - das ist wahrscheinlich für Juristen ein Unwort - war ein Fehler. Es gilt, diesen Fehler im Lichte der Krise zu korrigieren.

Nun meine ich, dass wir mit diesem Vorschlag, ein Trennbankensystem einzuführen - oder mindestens mit der Möglichkeit, dies auf Gesetzesstufe aufzunehmen -, nicht so ganz fernab von Gut und Böse liegen. In den Vereinigten Staaten hat von 1933 bis 1999 das sogenannte Glass-Steagall-Gesetz gegolten. Dieses hat eigentlich über viele Wirtschaftskrisen und schwierige Situationen hinweggeholfen und den Finanzplatz stabil gemacht. Dann ist dieses sogenannte Interstate-Banking-Verbot gefallen. Damit sind alle Barrieren gefallen - und die Grundlage für die Finanzkrise, die wir durchstehen mussten, war gelegt.

Ich weiss, und Sie wissen es auch: Man kann das Rad der Geschichte nicht zurückdrehen. Aber man kann mindestens versuchen, die richtigen Lehren aus der Geschichte zu ziehen. Ich verstehe nicht, warum man nicht auch für diese Möglichkeit offen sein sollte. Es wäre eine organisatorische Massnahme, eine Weichenstellung, die wir auf Gesetzesebene vornehmen könnten - eine glaubwürdige Weichenstellung, die tatsächlich helfen würde. Alles andere, was wir bis jetzt gemacht haben, erhöht zwar die Stabilität der systemrelevanten Banken, aber es ist nicht wirklich ein Ansatz, der diese Banken im Falle einer im Ausland ausgelösten Finanzkrise von Grund auf aus dem Schussfeld nehmen könnte.

Darum bitte ich Sie, der Minderheit, die Herr Berset und ich bilden, zuzustimmen.