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Reimann Maximilian · Ständerat · 2011-06-16

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-16

Wortprotokoll

Sie ersehen aus dem Abstimmungsergebnis in der Kommission, dass diese Motion nicht schlank durchgewinkt wurde. Sie ist auf Widerstand gestossen. Kollege Büttiker hat nicht viel darüber gesagt, deshalb habe ich mich jetzt noch zu Wort gemeldet. Wir von der Kommissionsminderheit haben dann letztlich aber auf einen entsprechenden Antrag auf Ablehnung verzichtet, weil uns die Mehrheit in ihren Erwägungen doch ein gutes Stück entgegengekommen ist - das möchte ich hier doch betont haben.

Topsharing, geteilte Führungsverantwortung also, kann und darf auch in der Bundesverwaltung nicht zur allgemeinverbindlichen Regel werden. Es kann und wird Situationen geben - das ist klar, und das sieht auch die Minderheit so -, wo Topsharing insbesondere auch aus Sicht des Arbeitgebers sinnvoll ist und allen Beteiligten einen Gewinn bringen kann. Ebenso sehr gibt es aber auch Situationen, wo Führungsverantwortung nicht geteilt werden kann und wo dann private, familiäre oder andere persönliche Anliegen hinter die beruflichen gestellt werden müssen.

Deshalb ist dem Bundesrat zu empfehlen, wenn er künftig in der Bundesverwaltung geteilte Führungsverantwortung zulässt, in jedem Einzelfall genau zu prüfen, wie die Vor- und die Nachteile aus Sicht sowohl des Arbeitgebers wie natürlich auch der Arbeitnehmer zu gewichten sind. Einen Freibrief für Topsharing darf es jedenfalls in dieser Art auch in der Bundesverwaltung nicht geben.