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Janiak Claude · Ständerat · 2011-06-16

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-06-16

Wortprotokoll

Es bestehen bei diesem Geschäft noch drei Differenzen. Bei allen Differenzen beantragt Ihnen die GPK, dem Nationalrat zu folgen, sodass das Geschäft dann auch erledigt werden kann.

Die erste Differenz besteht bei den Artikeln 11a und 53a. Im Entwurf unserer Kommission war zunächst in Artikel 53a eine Ausstandsregelung vorgesehen gewesen, die nur für die GPK und die GPDel gültig gewesen wäre. Nach der Beratung in unserem Rat war die Frage noch offen, ob die Ausstandsregel nicht für alle Aufsichtskommissionen gelten sollte. Die Finanzkommission des Nationalrates war der Meinung, eine Ausstandsregel sei auch für sie sinnvoll. Die GPK des Nationalrates hat deshalb die Regelung für alle Kommissionen und Delegationen, welche die Oberaufsicht ausüben, verallgemeinert und im Parlamentsgesetz bei den Rechten und Pflichten der Ratsmitglieder angesiedelt, wo sie systematisch auch hingehört. Sie gilt demnach auch für die Neat-Aufsichtsdelegation sowie für eine allfällige PUK.

Der Nationalrat hat seiner Kommission einstimmig zugestimmt. Ich bitte Sie, das Gleiche zu tun und dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.

Bei Artikel 53 Absatz 2 und bei Artikel 153 Absatz 2 gibt es im französischen Text zudem einige rein sprachliche Anpassungen.