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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2011-06-16

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-16

Wortprotokoll

Wie vom Parlament gefordert - Sie haben es soeben gehört -, soll die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Aus- und Weiterbildungskosten grundsätzlich aufgegeben werden. Künftig sind auch die Kosten für einen freiwilligen Berufswechsel wie die Berufsausstiegskosten im engeren Sinne abziehbar. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die geltende Unterscheidung zwischen Ausbildung und Weiterbildung immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten geführt hat - das stand eigentlich am Anfang der ganzen Debatte. Die Grenzen zwischen einer beruflichen Umschulung, die durch äussere Umstände bedingt ist, und einer freiwilligen beruflichen Umschulung sind fliessend; sie sind in einer Zeit des lebenslangen Lernens nicht mehr zweckmässig.

Der Bundesrat beantragt eine Erhöhung auf 6000 Franken; ich bin ihm dankbar, dass er damit gegenüber der Vernehmlassungsvorlage bereits eine Erhöhung um 2000 Franken zugesteht; in der Vernehmlassung hatte er noch von 4000 Franken gesprochen. Ich bin aber wie die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass man hier mindestens 12 000 Franken einstellen sollte. Bereits heute können in vielen Kantonen auch die Kosten für ein Nachdiplomstudium oder für einen Sprachaufenthalt im Ausland abgezogen werden, wenn ein Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit besteht. Solche Kosten können einen Betrag von 6000 Franken bei Weitem übersteigen. Um eine Verschlechterung gegenüber der heutigen Situation zu vermeiden, ist deshalb der Betrag deutlich zu erhöhen, und zwar im Sinne der Mehrheit.

Meiner Ansicht nach könnte auf eine Beschränkung überhaupt verzichtet werden - damit unterscheidet sich meine jetzige Aussage etwas von dem, was ich vorher gesagt habe. Ich bedaure es, dass man nicht vom Gedanken der Gewinnungskosten ausgegangen ist. Ein gänzlicher Verzicht würde zwar zu etwas höheren Steuerausfällen führen; das ist klar. Im Hinblick auf die teilweise schon heute geltenden, grosszügigeren kantonalen Praxen würden diese zusätzlichen Ausfälle aber kaum ins Gewicht fallen. Weiterbildungskosten sind in meinen Augen beim Selbstständigerwerbenden wie beim Unselbstständigerwerbenden Gewinnungskosten. Die vorgeschlagene Lösung über einen allgemeinen Abzug weist deshalb in meinen Augen systemische Mängel auf; man kann das mit Fug und Recht festhalten. Wir werden sicher noch im Detail darüber diskutieren.

In diesem Sinn bin ich für Eintreten.

Weil wir auch über die Standesinitiative Zug und die Anträge von Herrn Schweiger diskutieren, möchte ich gleich noch eine Bemerkung dazu machen. Wie Sie sich vielleicht erinnern, hat der Kanton St. Gallen am 21. Februar 2005 bei der Bundesversammlung eine Standesinitiative zur Wiedereinführung von Ausbildungsabzügen in der Steuergesetzgebung eingereicht. Es wurde eine Änderung des StHG und des DBG beantragt, sodass die Ausbildungskosten von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden können. Zuerst wurde das Anliegen in den Räten lange nicht beraten; schliesslich wurde der Standesinitiative am 23. September 2009 keine Folge gegeben.

Die Standesinitiative Zug verfolgt grundsätzlich das gleiche Ziel wie seinerzeit die Standesinitiative St. Gallen. Es ist beabsichtigt, den Eltern für die besonderen Ausbildungskosten ihrer Kinder einen allenfalls begrenzten Abzug zu gewähren. Sie haben gehört, dass die Mehrheit der Kommission entschieden hat, dieser Initiative keine Folge zu geben. Herr Schweiger möchte jetzt das Anliegen direkt in die Vorlage zu den Aus- und Weiterbildungskosten integrieren, die wir heute diskutieren. Ich bitte Sie schon jetzt, dies nicht zu tun, weil das diese Vorlage überladen würde. Ich bitte Sie, das Anliegen des Kantons Zug, das heisst die Einführung eines Abzugs der Aus- und Weiterbildungskosten für Kinder und Jugendliche, dann zu beurteilen, wenn der Standesinitiative Folge gegeben worden ist. Ich bitte Sie also, das Anliegen des Kantons Zug nicht in diese Vorlage zu integrieren.

In diesem Sinne bin ich für Eintreten.