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Fetz Anita · Ständerat · 2011-06-16

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-06-16

Wortprotokoll

Ich unterstütze dieses Geschäft sehr. Ich bin der Meinung, dass Weiterbildungen und Umschulungen Investitionen sind. Es sind Investitionen, die man in sich selber tätigt, und diese sollen auch abzugsfähig sein. Zudem ist unsere Gesellschaft auf hochqualifizierte Leute angewiesen, die sich auch ständig weiterbilden müssen. Die Abzugsfähigkeit wirkt auch ein bisschen gegen die Ungerechtigkeit, die es gibt zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die die Weiterbildung von der Firma bezahlt bekommen, und solchen, die sie privat finanzieren müssen.

Dennoch meine ich, dass man die Obergrenze beschränken sollte, und zwar auf die Höhe, die der Bundesrat vorschlägt, denn was auch klar ist - das hat auch ein Gutachten aufgezeigt -: Der Mitnahmeeffekt wird bei 100 Prozent liegen, da muss man sich keine Illusionen machen. Dennoch scheint es mir gerechtfertigt, 6000 Franken als Obergrenze einzuführen, weil es doch vielen, die sich beruflich weiterbilden, die Gelegenheit gibt, das im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten auch zu tun, und zwar auch dann, wenn sich der Arbeitgeber nicht beteiligt.

Wenn man zu grosse Abzüge zulässt - die Mehrheit schlägt Ihnen 12 000 Franken vor -, dann ist das Risiko enorm gross, dass nicht nur der Mitnahmeeffekt bei 100 Prozent liegen wird, sondern dass sich auch immer weniger Arbeitgeber an den Weiterbildungskosten beteiligen werden. Das kann ja nicht der Sinn der Sache sein. Denn Weiterbildung ist nicht nur eine Investition in die berufliche Fähigkeit des Individuums, sondern es ist vor allem auch eine Investition in die Unternehmen, die sich damit auch im internationalen Wettbewerb behaupten können.

Ich diesem Sinne bin ich für Eintreten. Mein Minderheitsantrag, den Sie auf der Fahne finden, ist damit auch begründet.

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