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Amherd Viola · Nationalrat · 2013-09-10

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-10

Wortprotokoll

Wir haben es gehört: Um die Konvention vorbehaltlos zu erfüllen, wäre die Einführung eines eigenen Grooming-Straftatbestandes notwendig. Unter Grooming versteht man die Anbahnung eines sexuellen Kontaktes eines Erwachsenen mit einem Kind im Internet. Der Bundesrat ist, wie wir soeben von der Frau Bundesrätin gehört haben, der Meinung, dass es nicht nötig sei, einen neuen Straftatbestand einzuführen, weil die bestehenden Gesetzesbestimmungen genügten, um das Grooming zu ahnden. Der Bundesrat will deshalb bei der Ratifizierung der Konvention einen entsprechenden Vorbehalt anbringen.

Die Frage des Groomings wurde in der Kommission äusserst intensiv diskutiert. Es wurden sogar Anhörungen zu diesem Thema durchgeführt; wir haben uns also sehr stark [PAGE 1259] damit befasst. Alle waren sich darin einig, dass Grooming ein wichtiges Thema ist. Uneinig war man sich darin, ob ein neuer Straftatbestand zu schaffen sei. Wie gesagt wurde, wollte die Kommission nicht durch lange Diskussionen zum Grooming eine Verzögerung beim Inkrafttreten der Lanzarote-Konvention in Kauf nehmen. Deshalb wurde die Grooming-Frage von der Konvention abgetrennt, und es wurde eine Kommissionsinitiative zu diesem Thema beschlossen. Die Kommission ist überzeugt, dass dies der optimale Weg ist. Die Lanzarote-Konvention kann so umgehend in Kraft treten, was zum Schutz der Kinder und der Minderjährigen sehr wichtig ist. Gleichzeitig bleibt das Thema des Groomings auf der Agenda. Die Kommission wird somit Gelegenheit haben, sich noch einmal vertieft und fundiert mit diesem Thema zu befassen und dann mit allfälligen Anträgen wieder hier ins Plenum des Nationalrates zu kommen.

In diesem Sinne beantragen wir, auf den Entwurf einzutreten, ihm gemäss dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen, die Anträge der Minderheit abzulehnen und diesen wichtigen Schritt zum Schutz der Kinder jetzt zu machen.