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Vogler Karl · Nationalrat · 2013-09-10

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-10

Wortprotokoll

Wir alle hier im Saal sind uns zweifelsohne einig: Sexueller Missbrauch gegenüber Kindern gehört zu den schlimmsten Formen menschlicher Gewalt überhaupt. Und wenn leider davon ausgegangen werden muss, dass eine erhebliche Diskrepanz zwischen der Anzahl der bei den Strafverfolgungsbehörden gemeldeten Fälle und den tatsächlichen Fallzahlen von sexuellen Übergriffen gegenüber Kindern besteht, so muss uns diese Tatsache verpflichten, alles in unserem Machtbereich Mögliche zu unternehmen, um solche Übergriffe zu verhindern. Das ist auch Ziel und Inhalt der Lanzarote-Konvention.

Es ist zentral, dass im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Europa vergleichbare Regelungen gelten und die internationale Zusammenarbeit verstärkt wird. Die Schweiz ihrerseits ist angehalten, den dafür notwendigen Beitrag zu leisten, und zwar auf nationaler Ebene wie auch über die Landesgrenzen hinaus. Was die nationale Ebene betrifft, so gilt es unter anderem - Sie haben es soeben von den Kommissionssprecherinnen gehört -, bestehende Lücken im Strafrecht zu füllen, so z. B. das Verbot der Prostitution von Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren und die damit verbundene Bestrafung der Freier, aber auch der Personen, welche die Prostitution von Minderjährigen fördern. Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Ausdehnung der Strafbarkeit im Bereich der Pornografie. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen, welche als Objekte der Pornografie missbraucht werden, soll durch die Anhebung der Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre erhöht werden und neu soll auch der blosse Konsum pornografischer Darstellungen mit Minderjährigen strafbar werden.

Allein die Ausdehnung der Strafbarkeit reicht nicht aus, um dem sexuellen Missbrauch von Kindern wirksam zu begegnen. Das Strafrecht kommt bekanntlich immer erst dann zur Anwendung, wenn Übergriffe bereits geschehen sind - für die Opfer meist zu spät. Ein Schwerpunkt des Übereinkommens liegt daher auch bei den präventiven Massnahmen, welche Sexualstraftaten an Kindern verhindern sollen. Die Schweiz kennt bereits verschiedene solcher Massnahmen, welche ergriffen oder geplant sind. Ich erinnere etwa an die laufenden Kinder- und Jugendschutzprogramme. Diese präventiven Massnahmen sind nach Meinung der CVP/EVP-Fraktion von grosser Wichtigkeit, und es gilt, sie wirksam umzusetzen.

Sehr begrüsst hätte es die CVP/EVP-Fraktion, wenn das sogenannte Grooming, das heisst das gezielte Ansprechen von Kindern und Jugendlichen durch Erwachsene im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte und mit der Folge konkret vorgenommener Handlungen bei solchen Treffen, als neuer Straftatbestand in das StGB aufgenommen worden wäre. Heute ist solches strafbar, jedoch zum Beispiel lediglich als Versuch der sexuellen Handlung mit einem Kind. Unsere Fraktion ist der dezidierten Meinung, dass das Grooming als eigene Strafnorm einzuführen ist, dies insbesondere aus Gründen der Prävention. Es ist erschreckend, feststellen zu müssen, dass heute Chatrooms für unter 16-Jährige zu einem grossen Teil von erwachsenen Männern benutzt werden. In diesem hochsensiblen Bereich gilt es klare Grenzen zu setzen. Da der Beitritt zur Lanzarote-Konvention aber nicht verzögert werden soll, unterstützt unsere Fraktion den von der Kommission beschrittenen Weg, nämlich die Zustimmung zur Konvention und die anschliessend separate Prüfung der Grooming-Problematik.

Eine letzte Bemerkung zu den Anträgen der Minderheit betreffend Strafverschärfungen: Unsere Fraktion verschliesst sich solchem Ansinnen nicht grundsätzlich. Wir sind aber der Meinung, dass diese Problematik im Rahmen des laufenden Projektes "Harmonisierung der Strafrahmen" angegangen werden muss.

Namens der CVP/EVP-Fraktion ersuche ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, das Übereinkommen zu genehmigen und den dafür notwendigen Gesetzesanpassungen zuzustimmen. Im Rahmen der Behandlung der Anträge der Minderheiten ersuche ich Sie, jeweils der Mehrheit zu folgen.