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Flach Beat · Nationalrat · 2013-09-10

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2013-09-10

Wortprotokoll

Ich erläutere kurz die Überlegungen der Kommission zum Minderheitsantrag II, also zur Rückweisung der Artikel 10 bis 13 mit dem Auftrag, das System der Meldepflicht durch ein [PAGE 1281] Zulassungssystem und ein Genehmigungsverfahren zu ersetzen. Das meiste wurde bereits ausgeführt. Die Kommissionsmehrheit war der Meinung, dass das System, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat, also ein Bewilligungssystem, zweckdienlicher und praktikabler ist als ein System der Zulassung durch ein Genehmigungsverfahren. Dies ist auch deshalb so, weil man einen grossen Aufwand und viel Bürokratie dahinter vermutet hat. Ein weiterer Grund, weshalb die Kommission grossmehrheitlich diesen Minderheitsantrag II ablehnt, ist auch, dass man befürchtet, dass man mit einem Genehmigungsverfahren quasi ein Labeling einführen würde, ein Label Swiss Security oder etwas Ähnliches, das dazu führt, dass wir dann nachher tatsächlich in der Pflicht stehen.

Beim Antrag der Minderheit I, gemäss Ständerat und gemäss Bundesrat, ist die Mehrheit der Kommission der Meinung gewesen, dass die Einschränkung auf Art, Erbringer, Kundenkategorie und Ausführungsort genügend ist, um diese Gesuche zu prüfen, diese Anmeldungen auf ihre Rechtmässigkeit zu überprüfen. Ebenso ist die Einschränkung auf die Art des Personals zu sehen. Die Kommission war mehrheitlich der Meinung, dass den Anforderungen Genüge getan werde und dass der Nachweis auf diese Art und Weise erbracht werden könne.

Die Kommission hat mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung die hier von der Minderheit I vertretene Fassung abgelehnt.

Die Anträge auf Rückweisung, hier vertreten von der Minderheit II, wurden mit 18 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt. Namens der Mehrheit bitte ich Sie, die Minderheitsanträge abzulehnen.