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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2013-09-10

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2013-09-10

Wortprotokoll

Wir haben vorher eine grosse inhaltliche Diskussion geführt. Ich möchte Ihnen ganz klar sagen: Hier geht es nicht um irgendeine inhaltliche Differenz, sondern hier geht es effektiv nur darum, dass dieses Gesetz das auch kann, was wir - in unterschiedlichem Mass - alle wollen, dass es kann.

Es ist so: Wir haben ja in Artikel 2 den Geltungsbereich, in Artikel 3 Ausnahmen vom Geltungsbereich. Ich bitte Sie, den Anfang von Artikel 3 kurz zu lesen. Hier heisst es, dieses Gesetz finde keine Anwendung auf Unternehmen, die in der EU eine der folgenden privaten Sicherheitsdienstleistungen erbringen: Personenschutz usw., die Aufzählung geht weiter. Also: Wenn ein Unternehmen in der EU eine - auch aus meiner Sicht - völlig unproblematische Tätigkeit erbringt, beispielsweise Personenschutz oder Bewachung, dann findet dieses Gesetz gemäss dem Wortlaut keine Anwendung auf die ganze Firma. Auch wenn eine hier unbestritten zu behandelnde Firma wie Aegis, eine Söldnerfirma, noch einen einzigen Angestellten hat, der in Deutschland eine Scheune bewacht, dann gilt dieses Gesetz für die ganze Firma nicht. Entsprechend habe ich einen Antrag für einen neuen Absatz 3 eingebracht: "Wenn ein Unternehmen neben den in den Absätzen 1 und 2 genannten" - also den nichtbewilligungspflichtigen - "Dienstleistungen andere vom Gesetz erfasste Dienstleistungen erbringt, ist das Gesetz anwendbar."

Ich bitte Sie hier einfach, diesen Antrag jetzt nicht nach dem Absender zu bewerten, sondern nach dem Text. Ich habe in diesem Rat nie etwas Harmloseres vorgeschlagen als diese Änderung, die einfach den Sinn und Zweck dessen, was [PAGE 1271] auch in der Botschaft steht, im Gesetz festschreiben will. Ich würde auch die Bundesrätin bitten, vielleicht noch kurz zu erläutern, dass die jetzige Formulierung des Antrages auch nicht mehr jene von mir ist, die vielleicht etwas ungeschickt war, sondern eine Formulierung, die direkt von der Verwaltung vorgeschlagen wurde. Ich kann Ihnen auch noch sagen, dass die ständerätliche Kommission eigentlich auch darüber diskutiert hat und sich zwar einig war, dass die Formulierung ohne diesen Antrag effektiv irreführend ist, aber dann aus mir unverständlichen Gründen keinen Änderungsantrag gestellt hat, vielleicht einfach, weil sie nicht so gerne Änderungsanträge stellt.

Stimmen Sie bitte diesem Minderheitsantrag zu.