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Hurter Thomas · Nationalrat · 2013-09-10

Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-10

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion steht diesem Gesetzentwurf verhalten positiv gegenüber.

Dieses Gesetz enthält im Wesentlichen zwei Elemente: Einerseits soll den in der Schweiz ansässigen Unternehmen verboten werden, unmittelbar an Feindseligkeiten im Rahmen eines bewaffneten Konflikts im Ausland teilzunehmen oder Tätigkeiten auszuüben, die schwere Menschenrechtsverletzungen begünstigen. Andererseits sollen Sicherheitsunternehmen einer Meldepflicht unterstellt werden.

Wir sind der Meinung, dass Firmen, die aus unserem Land hinaus Söldnerdienstleistungen anbieten, der Schweiz einen Reputationsschaden zufügen. Da es bei den Söldnerfirmen eher eine Zunahme gibt, ist dieses Gesetz sicher angebracht. In diesem Zusammenhang ist aber auch zu erwähnen, dass Söldnerdienstleistungen immer dort zunehmen, wo Armeen abgebaut wurden. Insofern garantiert eine eigene Armee auch eine gewisse Stabilität und innere Sicherheit. Dies möchte ich hier speziell an die Adresse der Armeeabschaffer sagen.

Wie Sie alle bestens wissen, beschäftigen wir uns mit diesem Thema seit 2005, zuerst geschah das mit einem Postulat und dann mit einem Bericht. Bis 2008 wollte der Bundesrat nichts machen, und erst mit der Diskussion um eine Sicherheitsfirma in Basel wurde das Ganze etwas konkreter. [PAGE 1267] Was wir heute vor uns haben, ist ein Gesetz mit rund vierzig Artikeln, das Kosten von rund einer Million Franken pro Jahr verursacht und sieben neue Stellen generiert - und das für momentan zwanzig betroffene Firmen.

Die SVP-Fraktion wird auf dieses Geschäft eintreten, da sie der Meinung ist, dass ein gewisser Regelungsbedarf besteht. Allerdings muss man bei der Umsetzung aufpassen, dass dieses Gesetz nicht eine immense Bürokratie schafft, die ohne grosse Wirkung bleibt. Es ist also bei der Umsetzung Vorsicht geboten.

Wir dürfen aber nicht vergessen, dass der zentrale Zweck dieses Gesetzes eigentlich darin besteht, militärische Dienstleistungen im Zusammenhang mit Söldnerunternehmen zu regulieren, und dass die traditionellen Sicherheitsunternehmen, die einfache Bewachungs- oder Alarmreaktionsdienstleistungen anbieten, ausgeschlossen werden müssen. Wenn wir das nicht tun, haben wir auf der einen Seite eine Überlastung unserer Amtsstellen - damit werden diesem Gesetz auch die Zähne gezogen -, und auf der anderen Seite schafft man so gar keinen Mehrwert.

Die nationalrätliche Sicherheitspolitische Kommission hat diese Unterscheidung nun vorgenommen. Deshalb werden wir auf das Geschäft eintreten und in der Detailberatung überall die Mehrheit unterstützen.