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preparatory:AB 141483

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2013-09-10

Wortprotokoll

Die Grünliberalen werden bei Artikel 4 Buchstabe a Ziffer 2 und Ziffer 4 die Minderheit unterstützen. Es geht hier, noch einmal, um die Definition von Begriffen und somit auch um den Geltungsbereich des Gesetzes. Diese Definitionen haben sehr grosse Auswirkungen, weshalb ich nochmals darauf eingehen möchte, insbesondere auf Buchstabe a Ziffer 2.

Die Mehrheit will die Definition der Objekte auf zwei Arten einschränken. Einerseits soll nur noch die Bewachung und nicht auch die Überwachung unter den Begriff "private Sicherheitsdienstleistung" fallen, andererseits soll nur die Bewachung von staatlichen Gütern und Liegenschaften unter diesen Begriff fallen. Diese Unterscheidung, welche die Mehrheit hier machen will, und damit die Begrenzung der Sicherheitsdienstleistungen auf die staatlichen Güter ist im Bereich dieser Dienstleistungen absurd. Sie erinnert mich fast ein wenig an die heutige Regelung bei den Tankstellenshops, wo Produkte zum direkten Verzehr verkauft werden können, andere Produkte aber nicht. Gerade in Konfliktregionen, in sogenannten Failed States, wo gar keine staatliche Ordnung mehr besteht oder diese nicht mehr funktioniert, ist es unter Umständen gar nicht möglich, festzustellen oder zu bestimmen, ob es sich hier um staatliche oder nichtstaatliche Güter und Objekte handelt. Wie steht es in einem Bürgerkrieg? Die Bewachung eines Objekts der Regierung würde dann unter die Definition fallen, weil es eben eine staatliche Liegenschaft oder ein staatliches Gut wäre, aber die Bewachung einer Liegenschaft der Rebellen beispielsweise dann wieder nicht. Ich verstehe hier die Absicht der Mehrheit der Kommission schlichtweg nicht.

Bei den Begriffen "Überwachung" und "Bewachung" die Unterscheidung klarzumachen ist auch nicht immer einfach. Es würde noch einen sehr grossen Aufwand erfordern, eine gezielte Abgrenzung zwischen diesen beiden Begriffen nachher in einer Ausführungsverordnung oder dann bei der Bewilligung oder bei der Meldung von solchen Dienstleistungen festzuhalten.

Ich bitte Sie, keine solchen schwer umsetzbaren und absurden Bestimmungen in das Gesetz aufzunehmen und deshalb der Minderheit und somit dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.