Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-12-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-12-11
Wortprotokoll
Herr Recordon möchte ja mit seinem Postulat dazu beitragen, dass die Verfahren rasch und zeitlich bevorzugt behandelt werden, wenn es wichtige öffentliche Interessen erfordern. Sie denken dabei, Herr Recordon, hauptsächlich an Verfahren der Verwaltungsrechtspflege, also zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Bau von Infrastrukturanlagen. Auch im Strafrecht kann ein öffentliches Interesse an einer prioritären Behandlung eines Falles bestehen.
Der Bundesrat ist mit der Zielsetzung, die Sie skizziert haben, voll und ganz einverstanden. Wovon wir hingegen nicht überzeugt sind, sind die Mittel, die Sie in Ihrem Postulat vorgesehen haben, um dieses Ziel zu erreichen. Die Prioritätensetzung bei den hängigen Verfahren ist eine Aufgabe, welche die Behörden und Gerichte schon heute aufgrund der jeweiligen Interessen der Verfahrensparteien wahrnehmen müssen. Es geht ja zunächst um die Frage des guten Managements, aber Artikel 29 Absatz 1 der Bundesverfassung gewährleistet unter dem Titel "Allgemeine Verfahrensgarantien" auch den Anspruch auf Beurteilung "innert angemessener Frist". Was angemessen ist, muss natürlich im Einzelfall aufgrund der spezifischen Sach- und Verfahrensverhältnisse beurteilt werden.
Jetzt einfach über die Prioritätensetzung neue Vorschriften und den Erlass von förmlichen Zwischenverfügungen einzuführen, wie es ja im Postulat angeregt wird, würde aus unserer Sicht generell den administrativen Aufwand vergrössern, ohne aber jene Behörden, die allenfalls etwas zu nachlässig sind, wirklich zu einem besseren Fall-Management zu zwingen. Derartige Vorschriften müssten zwangsläufig sehr vage bleiben, weil sonst die gerichtliche Unabhängigkeit infrage gestellt würde.
Wir sind daher zur Auffassung gelangt, dass das im Postulat beschriebene Qualifikationsverfahren, das sozusagen zu einem Verfahren im Verfahren führen würde, nicht zielführend ist. Wir beantragen Ihnen, das Postulat abzulehnen, weil wir der Meinung sind, dass dieses Mittel nicht weiterhilft, auch wenn wir es noch vertiefend prüfen. [PAGE 1168]