Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-12-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-12-11
Wortprotokoll
Die Vorlage, die Ihnen hier der Bundesrat präsentiert, ist ja eine Ergänzung des Geldwäschereigesetzes. Sie betrifft die Weitergabe und Beschaffung von Informationen durch die Meldestelle für Geldwäscherei, die bekanntlich im Fedpol angesiedelt ist.
Nach geltendem Recht darf die schweizerische Meldestelle die Finanzinformationen, die sie bereits hat, die bereits vorhanden sind, nicht an ihre ausländischen Partnerstellen weitergeben. Damit stellt die Praxis unserer Meldestelle einen international isolierten Sonderfall dar. Diese Isolierung wirkt sich auch nachteilig auf die Bekämpfung der Geldwäscherei in der Schweiz aus, weil ausländische Meldestellen natürlich gegenüber unserer Meldestelle ihrerseits die Finanzinformationen auch zurückbehalten. Unserer Meldestelle bleiben dadurch wertvolle Informationen vorenthalten, die sie zur Aufdeckung von Geldwäschereihandlungen und deren Vortaten benötigen würde.
Mit der Vorlage verbindet der Bundesrat deshalb das Kernanliegen, dieser Behinderung des Amtshilfeverkehrs auch im Interesse der Schweiz ein rasches Ende zu setzen. Dadurch können die Analysen unserer Meldestelle an Qualität und kann das Dispositiv des schweizerischen Finanzplatzes gegen die Geldwäscherei und die Terrorismusfinanzierung an Glaubwürdigkeit gewinnen.
Die revidierten Gafi-Empfehlungen verlangen - wir haben es gehört -, dass die Meldestellen befugt sein müssen, bei den Finanzintermediären nebst den von diesen erstatteten Meldungen alle weiteren Informationen zu beschaffen, die sie zur Ausübung ihrer Analysetätigkeiten benötigen. Den bisherigen Vorbehalt zugunsten des nationalen Rechts hat die Gafi gestrichen. Kann unsere Meldestelle im Zuge der Analyse von bereits erstatteten Meldungen erkennen, dass ein oder mehrere weitere Finanzintermediäre in eine verdächtige Transaktion oder Geschäftsaktion oder in verdächtige Geschäftsbeziehungen involviert sind, dann muss ihr somit erlaubt werden, bei diesen weiteren Intermediären alle Informationen einzufordern, die zur vollständigen Durchführung ihrer Analyse nötig sind.
Ich bitte Sie zu beachten, dass mit dieser zusätzlichen Befugnis nicht nur die internationalen Analysestandards für Meldestellen erfüllt werden. Wenn unsere Meldestelle inskünftig auch weitere Finanzintermediäre darüber ins Bild setzen darf, dass von ihnen verwaltete Kundenvermögen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit bereits als verdächtig gemeldeten Vermögenswerten stehen, dann trägt das auch zur Senkung von Reputationsrisiken für die schweizerische Finanzwirtschaft bei.
Ein weiterer, ebenfalls den angepassten Standards entsprechender Punkt der Revision betrifft die Zuständigkeit der Meldestelle, in eigener Kompetenz Zusammenarbeitsverträge - selbstverständlich nur technische - mit anderen Meldestellen abzuschliessen.
Das sind die Kernpunkte dieser Vorlage.
Der Bundesrat hat angekündigt, dass er im Januar des nächsten Jahres eine Vernehmlassung über die Umsetzung der neuen Gafi-Empfehlungen auslösen wird. Sie werden sich jetzt natürlich fragen, weshalb der Bundesrat die meldestellenspezifischen Anpassungen des Geldwäschereigesetzes früher als das Gafi-Gesamtpaket vorgelegt hat.
Es ist ein in sich geschlossenes Paket; man kann es durchaus so beraten. Es gibt aber auch die Forderung der sogenannten Egmont-Gruppe; das sind die zusammengeschlossenen Meldestellen von 131 Staaten. Das Komitee der Egmont-Gruppe vertritt die Meinung, dass die Schweiz mit ihrem Verbot des Austausches von Finanzinformationen die Mindeststandards der Gruppe verletze. Sie verlangte deshalb einen Praxiswechsel der schweizerischen Meldestelle ab Januar 2010; die schweizerische Meldestelle verweigerte damals als einziges der 127 Mitglieder den Austausch von Finanzinformationen generell und integral. Im Juli 2011, also etwa ein halbes Jahr vor dem Abschluss der Gafi-Revision, hat sich dann die Egmont-Gruppe mit einem Plenarbeschluss dafür ausgesprochen, der schweizerischen Meldestelle die Suspendierung ihrer Mitgliedschaft anzudrohen. Die Suspendierung würde umgesetzt, hiess es, wenn die [PAGE 1159] Schweiz den für den Praxiswechsel nötigen Gesetzgebungsprozess nicht bis im Juli 2012 eingeleitet hätte.
Wir haben immer festgehalten, dass die Beratung im Parlament erst dann stattfinden soll, wenn der Inhalt der überarbeiteten Gafi-Empfehlungen bekannt ist, damit wir wissen, was dort beschlossen wurde. Mit diesem Fahrplan haben wir jetzt eigentlich beides gewährleisten können. Die Empfehlungen der Gafi wurden im Februar 2012 verabschiedet; gleichzeitig konnten wir durch die Einreichung der Botschaft vor der Sommerpause die angedrohte Suspendierung vorerst abwenden. Wir haben da auf beiden Seiten unsere Ziele erreichen können. Jetzt haben Sie es in der Hand, einen unnötigen Reputationsschaden vom schweizerischen Finanzplatz abzuwenden. Ich sage "unnötig", weil der Bundesrat überzeugt ist, dass die baldmöglichste Verabschiedung dieser Vorlage in erster Linie im Interesse der Schweiz selber liegt.
Ich möchte noch etwas zu einem Vorwurf sagen, der im Zusammenhang mit dieser Vorlage verschiedentlich erhoben wurde, wenn auch nicht heute Morgen, zum Vorwurf, dass der Austausch von Finanzinformationen zwischen den Meldestellen einen grossen Eingriff in das Bankgeheimnis darstelle; zudem würde damit das Rechtshilfeverfahren ausgehebelt.
Ich möchte dem einfach in aller Deutlichkeit entgegenhalten, dass die Informationen zwischen den Meldestellen gemäss dieser Vorlage stets in Berichtsform ausgetauscht werden. Das ist schon heute Praxis. Es werden also keine Originaldokumente oder gar Bankauszüge an die ausländischen Meldestellen übermittelt. Die Berichte, die wir übermitteln, ermöglichen es den ausländischen Meldestellen, darüber zu entscheiden, ob ein Strafverfahren eingeleitet werden soll oder nicht, aber die Berichte selber sind keine Beweismittel im Strafverfahren. Das heisst, wenn ein ausländischer Strafrichter eine Beweisführung will, muss er die entsprechenden Originale nach wie vor über ein Rechtshilfeverfahren einholen, in welchem dann eben auch die üblichen Rechtsmittel offenstehen. Deshalb sind wir zum Schluss gekommen - das betrifft auch die Frage von Herrn Martin Schmid -, dass wir für den Austausch der Informationen keine zusätzlichen Rechtsmittel einbauen müssen; die Rechtsmittel wären ja im Rahmen des Rechtshilfeverfahrens gegeben, und das eigentliche Strafverfahren könnte nur über ein Rechtshilfeverfahren ausgelöst werden.
Von den Ergänzungen des Geldwäschereigesetzes, die Ihnen der Bundesrat vorschlägt, sind nur die drei Punkte, die ich jetzt erwähnt habe, Neuerungen. Alles andere sind Präzisierungen von Bestimmungen, die bereits bestanden haben. Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten und sie gemäss der Fassung des Bundesrates zu verabschieden.
Ich sage noch etwas zur Frage von Herrn Minder zu den Potentatengeldern. Diese sind nicht Gegenstand dieser Vorlage. Die Potentatengelder sind Gegenstand der Sorgfaltspflichten, deren Einhaltung von der Finma überwacht wird, nicht von der Meldestelle für Geldwäscherei. Es ist die Finma, die dies überwacht, von daher gibt es da eben auch keinen direkten Zusammenhang zu dieser Vorlage. Aber an sich ist richtig, was Sie gesagt haben. Die Vorlage "Unrechtmässig erworbene Vermögenswerte von politisch exponierten Personen" betrifft diese Potentaten. Sie ist in Bearbeitung, es ist aber ein Geschäft des EDA. Es gibt eine interdepartementale Arbeitsgruppe, in der diese Vorlage vorbereitet wird. Es ist davon auszugehen, dass im Frühjahr die Ämterkonsultation durchgeführt wird.
Dann hat Herr Martin Schmid auch noch eine Frage im Zusammenhang mit den ausländischen Meldestellen gestellt. Es ist in der Tat so: Seit Beginn der Tätigkeit unserer Meldestelle im Jahr 1998 ist noch nie ein absichtlicher Verstoss einer ausländischen Meldestelle festgestellt worden. Wir können wirklich davon ausgehen, dass alle Meldestellen ein Interesse daran haben, dass sich alle an die Standards halten. Es ist kein spezifisch schweizerisches Anliegen, von daher ist davon auszugehen, dass diese Standards auch von den anderen Meldestellen tatsächlich eingehalten werden.