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Schmid Martin · Ständerat · 2012-12-11

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-11

Wortprotokoll

In der Kommission waren die Bedeutung und die Notwendigkeit einer internationalen Zusammenarbeit zwischen der schweizerischen Meldestelle für Geldwäscherei und den ausländischen Meldestellen für die Bekämpfung der Geldwäscherei weitgehend unbestritten. Die Bemühungen der Schweiz um klare und moderne Regeln für die Bekämpfung der Geldwäscherei sind denn auch zu unterstützen. Unser Land nimmt hier im internationalen Vergleich eine führende Rolle ein, die meines Erachtens international zu Unrecht oft wenig anerkannt und honoriert wird. Entsprechend sind externe Vorwürfe selbstbewusst und entschieden zurückzuweisen. Ratskollege Minder hat darauf hingewiesen, dass die gemeldeten Fälle sprunghaft angestiegen sind; das zeigt eben, dass in der Schweiz die [PAGE 1158] Geldwäschereiregeln angewendet und umgesetzt werden und dass dieses System funktioniert.

Es ist feststellbar, dass die Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Geldwäschereigesetzes und der dazugehörige Gesetzentwurf im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage Verbesserungen aufweisen. Unbestritten blieb letztlich auch, dass mit dieser Teilrevision nicht zugewartet werden soll, auch wenn wir wissen, dass das Geldwäschereigesetz in Kürze schon wieder revidiert werden muss, denn die revidierten Empfehlungen der Gafi bzw. der FATF werden bald eine erneute Revision des Geldwäschereigesetzes bedingen. Die entsprechenden Arbeiten sind ja auch schon angelaufen.

An sich wäre es auch sinnvoll gewesen, den Informationsaustausch in einem Gesamtpaket neu zu regeln. Da diese Arbeiten jedoch noch andauern und die Vernehmlassung erst im kommenden Jahr eröffnet werden kann und mit Rücksicht auf die Hindernisse, die in der Egmont-Gruppe aufgetreten sind, lässt sich jedoch ein Vorziehen der Revision zum Informationsaustausch rechtfertigen. Dies wurde auch von unserer Kommission unterstützt.

Ich möchte noch zu drei Punkten dieser Vorlage ein paar Bemerkungen anbringen:

1. Aus grundsätzlicher Sicht sieht die Vorlage einen Paradigmenwechsel vor, indem die Meldestelle in Zukunft selbst Informationen bei Drittfinanzintermediären einholen und diese selbst einfordern können soll. Dazu folgt noch ein Minderheitsantrag, der verlangt, dass dieser fundamentalen Kompetenzerweiterung nicht zugestimmt werden soll. Die Begründung folgt später.

2. Einen weiteren Diskussionspunkt bildete in der Kommission die Frage, ob nicht auch ein angemessener Rechtsschutz für Personen, deren Daten übermittelt werden, eingeführt werden müsste. Konkret geht es um den Rechtsschutz für Personen bei der Übermittlung von Informationen ins Ausland. Dies ist auch datenschutzrechtlich ein heikler Bereich. Werden Informationen ins Ausland übermittelt, sind sie gezwungenermassen nicht mehr im Kontrollbereich schweizerischer Behörden. Da die formellen Anforderungen für den Informationsaustausch tiefer liegen als bei einem Amtshilfeverfahren, wäre es zu prüfen gewesen, auch einen angemessenen Rechtsschutz für die vom Informationsaustausch betroffenen Personen zu gewährleisten. Diesem Erfordernis kann die Vorlage zurzeit nicht genügen. Ich hoffe jedoch, dass sich mindestens die nationalrätliche Kommission nochmals der Frage annimmt, wie eben ein sachgerechter Rechtsschutz bei der Übermittlung von Kundendaten gewährleistet werden kann. Ich gebe auch offen zu, dass ich nicht in der Lage gewesen bin, selber einen Vorschlag einzubringen, der diesem Problemkreis hätte Rechnung tragen können.

3. Einen letzten Punkt bildete auch noch die Frage, ob nicht eine klare Missbrauchsregelung notwendig wäre, wenn eben Informationen mit einer ausländischen Meldestelle ausgetauscht werden und sich diese Meldestelle nicht an die Grundsätze der Geldwäschereivorgaben hält. Es soll die schweizerische Meldestelle darüber entscheiden können, ob eben solche Meldungen auch ausgesetzt werden können. Die Meldestelle soll die Auskunft verweigern können, wenn eine ausländische Meldestelle wiederholt Zusagen, welche sie gegenüber der schweizerischen Meldestelle gemacht hat, verletzt hat.

Nachdem Frau Bundesrätin Sommaruga in der Kommission bestätigen konnte, dass es noch nie einen Fall gegeben hat, in dem eine ausländische Meldestelle ihre Pflichten verletzt hätte, haben wir in der Kommission auf einen entsprechenden Antrag verzichtet. Allenfalls kann das Frau Bundesrätin Sommaruga hier nochmals bestätigen, und im Zweifelsfall hat ja die schweizerische Meldestelle immer noch die Möglichkeit, auch in Anwendung der Egmont-Regeln die Meldung auszusetzen, falls eine ausländische Meldestelle ihre Pflichten nicht erfüllen würde.

Ich bin für Eintreten auf die Vorlage.