Lexipedia

Kuprecht Alex · Ständerat · 2013-11-26

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-11-26

Wortprotokoll

Das internationale Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stellt ein wichtiges Instrument dar, um die Diskriminierung der Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu bekämpfen und um ihre selbstständige Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Diese Zielsetzung ist an sich ehrenwert und bedarf eigentlich der Unterstützung. Beim Studium der Botschaft habe ich mich allerdings nicht primär von den 126 Staaten leiten lassen, die das Abkommen bereits ratifiziert haben, sondern mir vielmehr die Frage gestellt, welchen zusätzlichen Nutzen eine Unterzeichnung unserem Land und insbesondere den Behinderten in unserem Land bringt.

Immerhin werden im Abkommen Rechte und Garantien festgehalten, zum Beispiel das Recht auf ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben. Das Abkommen garantiert den Schutz von Frauen und Mädchen mit Behinderungen vor Mehrfachdiskriminierungen, das Recht auf eine eigene Familie, das Recht auf Beschäftigung sowie das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und auf sozialen Schutz. Die Vorschriften des Übereinkommens richten sich daher primär an den Gesetzgeber, welcher die Richtlinien bei seiner Tätigkeit zu beachten hat. Die Beachtung von Richtlinien bedeutet in der schweizerischen Umsetzungsmanier bekanntlich pflichtgetreue Ausführung und die Beachtung aller internationalen Vereinbarungen. Diese Musterschülerrolle ist wohl die Folge schweizerischer Tugend, Pflichterfüllung und Verlässlichkeit.

Vergleicht man aber diese Vorlage mit dem, was unser Land in Bezug auf die Unterstützung und Integration von behinderten Menschen bereits gemacht hat, so stellt man fest, dass die Schweiz ein Staat ist, der diese wichtige Integrationsaufgabe schon seit Jahren sehr ernst genommen und weltweit an vorderster Front grosse Bemühungen zugunsten der behinderten Mitmenschen unternommen hat - dies notabene ohne irgendwelche Abkommen oder Konventionen. Das ist auch richtig so. So bestehen auf Bundesebene das Behindertengleichstellungsrecht und insbesondere das in Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung verankerte Diskriminierungsverbot. Dieser Verfassungsartikel führte schlussendlich zum Behindertengleichstellungsgesetz sowie zu zahlreichen weiteren Vorschriften in den verschiedenen Spezialgesetzgebungen. Zusätzlich gelten in den Bereichen, in denen die Kantone zuständig sind, die jeweils anwendbaren kantonalen Gesetzgebungen, namentlich in den Bildungs-, Bau-, Sozial-, Gesundheits- und Dienstleistungsbereichen.

Ich habe mich deshalb gefragt: Kann man durch die Unterzeichnung dieser Konvention eigentlich noch mehr tun, was für unsere Behinderten einen effektiven Nutzen und Mehrwert hat? Ich bin in meiner Beurteilung zum Schluss gekommen, dass die Unterzeichnung wohl ein Zeichen auf dem internationalen Parkett und für die entsprechenden Gremien darstellt, aber in keiner Weise etwas für unsere Behinderten mit sich bringt. Diese Auffassung wurde mir im Übrigen auch in einem Gespräch mit Vertretern einer Behindertenorganisation bestätigt. Unser Land hat in den vergangenen Jahren sehr grosse Bemühungen in Bezug auf die Besserstellung der Menschen mit einer Behinderung unternommen, ohne dass es dem Übereinkommen beigetreten wäre. Das ist wesentlich mehr wert, als einem Übereinkommen anzugehören, bei dem zahlreiche Unterzeichner die Ratifikation lediglich aus Gründen des besseren Ansehens in der Weltöffentlichkeit vorgenommen haben. Der Wille zur Umsetzung in die Realität lässt dann in vielen Staaten merklich nach, oder die Umsetzung findet überhaupt nicht statt.

Ich habe die Umsetzung von Massnahmen zur echten Verbesserung der Lage unserer behinderten Mitmenschen stets unterstützt - im Bewusstsein, dass die beschlossenen Projekte immer mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden sind. Die Integration behinderter Mitmenschen in unsere Gesellschaft konnte dadurch wesentlich verbessert werden. Wir sind damit allerdings noch nicht am Ziel angekommen und müssen auch in Zukunft überall dort, wo es möglich und verhältnismässig ist, die Bemühungen weiterführen. Das ist die verantwortungsvolle Aufgabe von uns als Gesellschaft, die wir gegenüber unseren behinderten Mitmenschen haben.

Trotz meinem klaren Bekenntnis zugunsten der Integration von Behinderten lehne ich dieses Übereinkommen ab - in der Überzeugung, dass es für unser Land, insbesondere für unsere Behinderten, keinen effektiven Nutzen und Mehrwert mit sich bringt. Diese Überzeugung ist in den letzten Wochen gereift, nicht zuletzt nach Diskussionen mit Vertretern einer in der Schweiz wichtigen Behindertenorganisation, die täglich direkt mit diesen Fragen konfrontiert sind. Ich werde deshalb diesem Übereinkommen nicht zustimmen.