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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2013-12-11

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-11

Wortprotokoll

In der Tat, wenn Sie auf der Fahne die Mehrheit mit der Minderheit vergleichen, dann sehen Sie, dass Einigkeit herrscht betreffend den Punkt, dass es wichtige Ansprechpartner gibt, die es mit einzubeziehen gilt. Das wird auch von der Bundesrätin nicht bestritten, im Gegenteil! Sie hat sich in der Kommission unseres Anliegens angenommen, und wir sind auf die Suche nach einer geeigneten Formulierung gegangen. Wir werden nachher sicher auch von der Bundesrätin hören, welches ihrer Meinung nach die bessere Formulierung ist oder welche Formulierung vom Bundesrat empfohlen wird. Bei der Frage aber, welche Ansprechpartner betreffend diese Bestimmungen zur Integrationsförderung relevant sind und anzuhören sind, scheiden sich die Geister.

Hier halte ich eine Feststellung für ganz zentral - ich erinnere daran, dass diese Feststellung im Rahmen der Eintretensdebatte auch völlig unbestritten war -, nämlich dass die Integration vor Ort geschieht, dass sie im Alltag geschieht, dass sie in den Schulen, am Arbeitsplatz, in den Quartieren, in den Städten und in den Gemeinden geschieht. Deshalb ist eben die kommunale Ebene eine ganz wichtige Ebene im Bereich der Integration. Die Integrationsförderung ist eine klassische Verbundaufgabe. Die Integration ist auch eines der Schwerpunktthemen der Tripartiten Agglomerationskonferenz. Sie wissen, dort gehören eben aus guten Gründen nebst Bund und Kantonen auch die Städte und die Gemeinden dazu. Gerade in Bezug auf die Integration sind das natürlich wichtige Ebenen, auf welchen auch entsprechende Erfahrungen gesammelt worden sind. Die Städte und die Gemeinden sind in der Integrationspolitik ganz stark aktiv. Städtische und kommunale Stellen sind in der Integrationspolitik seit Langem erfolgreich engagiert. Es ist sicher richtig, sie anzuhören und damit auch von ihren Erfahrungen, welche zur Qualität der Entscheidfindung beitragen können und sollen, zu profitieren.

Ich möchte zwei weitere Argumente anfügen, nachdem ich nun das Votum des bisherigen Kommissionspräsidenten und Sprechers der Mehrheit gehört habe: Jene, die der Meinung sind, die Kantone sollen die alleinigen Ansprechpartner sein und es sei dann ihnen zu überlassen, wie der Dialog weitergeführt wird, möchte ich daran erinnern, dass der Bund in seinem Handeln die Gemeinden auch aufgrund der Verfassung mitzuberücksichtigen hat. Ich verweise auf Artikel 50 Absatz 2 der Bundesverfassung. Diese Vorgabe scheint mir punkto Integration besonders wichtig zu sein, ich habe es vorhin erwähnt.

Ausserdem möchte ich bei den Bemerkungen von Herrn Cramer betreffend die Kohärenz der Gesetzgebung einhaken: Es ist eben so, und es wurde eigentlich auch bereits gesagt, dass in der Vorlage an diversen Stellen alle drei staatlichen Ebenen gleichermassen erwähnt werden, weil es hier, bei der Integration, besonders wichtig ist, dass die verschiedenen Erfahrungen einbezogen werden können.

Ich möchte Sie bitten, diese Überlegungen zu berücksichtigen und nicht nur die Anhörung der Kantone, sondern auch der Kommunalverbände vorzusehen. Ich bin überzeugt, dass dies die Arbeit punkto Integrationsförderung verbessern kann und dass gerade auch die Erfahrungen der kommunalen Ebene einfliessen sollen. Deshalb empfehle ich Ihnen, mit der Minderheit zu stimmen.