Deiss Joseph · Bundesrat · 2001-09-19
Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2001-09-19
Wortprotokoll
"Nein, die Jugend ist nicht für einen Uno-Beitritt", hat uns hier selbstsicher Herr Toni Brunner verkündet; er fügte auch noch bei: "Geht es irgendjemandem besser auf der Welt, wenn wir der politischen Uno beitreten? Ich meine Nein." Das liegt ganz auf der Ebene des Mottos: "Die Welt braucht die Schweiz nicht, und die Schweiz braucht natürlich die Welt auch nicht."
Herr Mörgeli spottet gerne über die Uno und wird nicht müde, an ihr nur Schlechtes zu sehen. Etwas mehr intellektuelle Redlichkeit würde voraussetzen, dass man wenigstens auch etwas über die zahlreichen Erfolge sagt. Ich will Ihnen hier nicht eine lange Liste von solchen Resultaten vorlesen und auch nicht - wie man sehr wahrscheinlich sagen wird - nur die Spezialorganisationen erwähnen, bei welchen wir ohnehin dabei sind. Aber Sie können im Zusammenhang mit Peace-Keeping-Missionen über ein halbes Dutzend Fälle finden, wo die Uno wirklich Frieden gestiftet hat, wo die Uno es Staaten ermöglicht hat, vom Krieg an die Stimmurne zu kommen, wie man das z. B. im Fall von Mosambik sagt, oder einen freien Staat zu "gebären", wie man das im Fall von Namibia sagen kann. Das waren keine einfachen Dossiers. Aber eben: Wer nur beobachtet, hat sich auch nie etwas vorzuwerfen; alles nach dem Motto der pharisäischen Überheblichkeit, wie sie von Herrn Mörgeli am 10. August dieses Jahres anlässlich einer Pressekonferenz verkündet wurde: Wir sind freiheitlicher, unabhängiger und demokratischer als die anderen, und wir wollen es auch bleiben.
N'en déplaise, le dossier de l'adhésion de la Suisse aux Nations Unies est un dossier qui a une solide base politique: populaire d'abord puisqu'il y a une initiative, parlementaire puisqu'il y a eu des interventions au niveau du Parlement, et gouvernementale puisque le Conseil fédéral est pleinement derrière ce projet.
Forts de ce soutien politique, nous voulons maintenant entrer dans la campagne, dont le but bien sûr sera de démontrer aussi aux citoyennes et aux citoyens que ce que nous faisons est quelque chose d'important, est quelque chose de grand, mais peut-être aussi de naturel pour notre pays, puisque ça reprend la maxime selon laquelle la Suisse a besoin du monde et le monde a besoin de notre pays.
A la fin de ce long débat, je ne vais pas reprendre tous les arguments qui plaident en faveur de notre adhésion aux Nations Unies, le fait que nous soyons déjà étroitement liés dans un large partenariat avec les Nations Unies ou encore que les Nations Unies sont une organisation utile pour l'avenir de l'humanité. Peut-être que les événements de ces jours passés ont interpellé beaucoup d'entre vous aussi en ce qui concerne ce dossier de l'adhésion aux Nations Unies. Ils ont en tout cas montré que le terrorisme international a acquis une nouvelle dimension, une dimension jusqu'ici insoupçonnée, et ces attaques nous enseignent d'une manière brutale la vulnérabilité des plus forts. Ils nous concernent tous cependant et pour faire face, à l'avenir, à de telles menaces terroristes et autres défis de l'humanité, la coopération internationale est indispensable. Ce sont les plus forts qui s'en sont rendu compte. A plus forte raison, les plus petits, certainement, y trouvent aussi leur avantage. Si la Suisse est membre des Nations Unies, elle aura voix au chapitre dans les décisions importantes qui la concernent aussi. Et je crois qu'il y va de notre souveraineté, de notre dignité en tant que nation de pouvoir participer pleinement aux décisions qui concernent l'avenir de ce monde. Alors, pourquoi nous priverions-nous volontairement de pouvoir prendre la parole et de pouvoir participer aux décisions?
J'aimerais maintenant surtout intervenir sur deux ou trois questions essentielles qui ont marqué ce débat.
Zuerst möchte ich über die Frage der Neutralität sprechen. Herr Laubacher, wir sind mit Ihnen einverstanden: Der Bundesrat will die Neutralität in keiner Weise aufgeben; er will daran festhalten. Das Einzige, was uns trennt, ist, dass wir überzeugt sind, dass die Schweiz der Uno beitreten und dabei neutral bleiben kann, so, wie sie es heute ist. Die Neutralität wird also - Herr Stamm - nicht umgedeutet oder aufgeweicht, wie etwa Herr Scherer Marcel meinte. Der Bundesrat hat sein Neutralitätsverständnis nicht opportunistisch den Gegebenheiten angepasst. Der Bundesrat hat 1993 einen Bericht über die Neutralität an das Parlament gerichtet, und dieser bleibt bis heute gültig.
Die Neutralität betrifft bewaffnete Konflikte zwischen Staaten; die Neutralität ist die Haltung eines Staates im Fall eines Krieges zwischen anderen Staaten. Sie soll verhindern, dass die Schweiz in einen militärischen Konflikt zwischen Staaten verwickelt wird. Aber gegenüber Rechtsbrechern - zwischen der Uno und Rechtsbrechern - spielt die Neutralität nicht. Beschliessen die Vereinten Nationen Zwangsmassnahmen gegen einen Staat, der in schwerwiegender Weise das internationale Recht verletzt, so handelt es sich nicht um einen Konflikt zwischen Staaten. Das internationale Neutralitätsrecht ist somit nicht anwendbar.
Übrigens: Wie alle anderen neutralen Staaten unterstützt auch die Schweiz heute schon die Uno in ihren Massnahmen zur Erhaltung des Friedens, der Sicherheit und der Menschenrechte. Wie könnten wir anders handeln? Wie könnten wir anders handeln, wenn es darum geht, zwischen der Uno und dem Rechtsbrecher zu wählen - heisse er nun Saddam Hussein, Milosevic oder anders? Können wir da bloss sagen, wir seien neutral? Der Platz der Schweiz - wir haben das in den letzten Jahren auch immer so gehalten - ist klar bei der Völkergemeinschaft und nicht auf der Seite des Rechtsbrechers.
Herr Blocher, die Antwort auf Ihre Frage bezüglich Artikel 41 der Uno-Charta ist sehr einfach, denn hier ist das Neutralitätsrecht nicht anwendbar. Wir haben das bis heute schon so gehandhabt, und mir ist kein Land bekannt, das uns vorgeworfen hätte, dass wir nicht mehr neutral seien, weil wir die Sanktionen der Uno im Rahmen von Artikel 41 übernehmen.
Was Artikel 43 anbetrifft, bitte ich diejenigen, die ihn gerne zitieren, ihn bis zum Ende zu lesen - insbesondere Absatz 3, der besagt, dass Abkommen für militärische Interventionen, die mit der Uno oder dem Sicherheitsrat geschlossen werden, nach Massgabe des Verfassungsrechtes eines jeden Staates zu ratifizieren sind. Es ist also nicht so, dass uns irgendetwas aufgezwungen wird.
Im Zusammenhang mit diesem Absatz hört man: Ja, aber man wird uns einen solchen Vertrag aufzwingen! Auch das stimmt nicht: Es gibt bis heute keinen solchen Vertrag, denn jedes Land hat bis jetzt darauf bestanden, von Fall zu Fall souverän entscheiden zu können, ob es an militärischen Friedensaktionen teilnehmen will oder nicht. Das würde in Zukunft auch für die Schweiz gelten, falls sie der Uno beitreten sollte.
Die Schweiz kann also ein dauernd neutraler Staat bleiben. Und ich sage Herrn Föhn: Ja, wir können auch in der Uno die Fahne als neutraler Staat hochhalten. Ich würde sogar beifügen, dass wir unsere Neutralität innerhalb der Uno besser zur Geltung bringen und besser einsetzen können als ausserhalb der Uno.
Herr Schlüer hat gesagt, es gehe hier um die Nagelprobe. Herr Schlüer, es geht mir hier um weit mehr!
Herrn Brunner Toni sage ich noch, dass wir im Bundesrat oder Sie hier im Parlament, die die Aussenpolitik gemäss Verfassung unserer Schweiz zu führen haben, nicht Auserlesene sind; wir sind gemäss Bundesverfassung gewählt. Ich kann es nicht akzeptieren, dass der Eindruck erweckt werden könnte, wir würden Aussenpolitik nach persönlichem Gutdünken und nicht im Interesse dieses Landes führen.
Ich antworte Ihnen, Herr Schlüer, nicht im Sinne einer Nagelprobe, sondern im Namen meines Gewissens: Der Bundesrat und ich halten an unserer Verfassung fest und werden unsere Neutralität bewahren.
Herr Engelberger möchte es fassbarer haben. Der Bundesrat hat gesagt: Wir werden beim Beitritt zur Uno zwei Mal ganz unmissverständlich unsere Neutralität erklären und bekunden - ein erstes Mal im Beitrittsgesuch an den Generalsekretär zuhanden des Sicherheitsrates und der [PAGE 1036] Generalversammlung und ein zweites Mal, wenn die Schweiz bzw. ihr Vertreter zum ersten Mal am Rednerpult das Wort ergreifen würde.
Im Brief wird unter anderem stehen: "Die Schweiz ist ein neutraler Staat, dessen Status im Völkerrecht verankert ist. Für die Uno ist die Neutralität eines Mitgliedstaates mit den Verpflichtungen der Uno-Charta vereinbar und stellt einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Uno dar. Die Schweiz bleibt auch als Mitglied der Organisation der Vereinten Nationen neutral." Dann kommt das Beitrittsgesuch.
En français: "La Suisse est un Etat neutre dont le statut est consacré par le droit international. Pour les Nations Unies, la neutralité d'un Etat membre est compatible avec les obligations découlant de la Charte et contribue à la réalisation des buts des Nations Unies. En tant que membre de l'Organisation des Nations Unies, la Suisse restera neutre."
Es wird auch betreffend Vetorecht im Sicherheitsrat moniert, dass insbesondere eine Mitgliedschaft oder eine Beteiligung der Schweiz innerhalb des Sicherheitsrates ein Problem für die Neutralität sei - ich glaube, Herr Wandfluh hat diese Frage aufgeworfen. Weiter wird die Tatsache, dass im Sicherheitsrat für die fünf permanenten Mitglieder ein Vetorecht gilt, als undemokratisches Element hervorgehoben. Die Uno ist eine Organisation der Regierungen. Sie fällt ihre Entscheidungen demokratisch, und dies vor allem in der Uno-Generalversammlung. Jedes Land hat eine Stimme. Was die Souveränität anbelangt, ist Artikel 2 massgebend, nämlich: "Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder."
Gewisse Entscheide betreffend Frieden und Sicherheit hat die Uno an den Sicherheitsrat delegiert. Dabei hat sie eine Sicherung eingebaut, das Vetorecht. Bis heute hat das Vetorecht verhindert, dass ein Konflikt zwischen der Uno und einem grossen Staat oder unter grossen Staaten hätte entstehen können. Die Sicherung hat also bis heute den Zweck erfüllt, den man von ihr erwartet. Das Veto betrifft nur den eng begrenzten Bereich der Uno-Sicherheitspolitik. Das sind vielleicht 10 Prozent der Abstimmungen in der Uno. Zudem ist seine Anwendung zur Ausnahme geworden. Seit 1996 wurde es ganze fünf Mal verwendet. Keine Supermacht kann mit dem Veto den übrigen Uno-Staaten etwas aufzwingen, zum Beispiel eine umstrittene Friedensoperation. Dazu ist eine Mehrheit nötig. Die Grossmächte können hingegen Entscheide blockieren, müssen dabei aber sehr vorsichtig sein, sonst riskieren sie Retourkutschen.
Wie wäre es bei einem Mitwirken der Schweiz im Sicherheitsrat? Der Uno-Sicherheitsrat ist durch die Uno-Charta, die Uno-Generalversammlung und damit durch die ganze Völkergemeinschaft zu seinen Beschlüssen befugt. Er handelt im Namen der gesamten Völkergemeinschaft. Er ist also nicht Konfliktpartei, sondern vertritt das internationale Recht. Die Teilnahme an den Beratungen des Sicherheitsrates, aber auch das Ausüben von Mitgliedschaftsrechten als Mitglied des Rates sind für einen Neutralen deshalb möglich. Zahlreiche andere neutrale Staaten haben das auch getan, wie gegenwärtig Irland, das zurzeit dem Sicherheitsrat angehört.
Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Umsetzung der Beschlüsse des Sicherheitsrates ist für die Mitglieder des Rates die gleiche. Oder: Sie ist nicht stärker, als sie es für all die anderen Mitglieder ist, wie ich es soeben erklärt habe.
Zu den verschiedenen Änderungsanträgen: Die Minderheit Mörgeli möchte, wie wir gehört haben, eine verfassungsmässige Verankerung des Nichtbeitrittes, damit, wie gesagt wurde, solche Beitrittsabstimmungen nicht mehr möglich sind. Was ist das für ein Demokratieverständnis? Wie hätten wir in der Schweiz unter solchen Bedingungen die AHV oder das Frauenstimmrecht einführen können?
Mit dem Eventualantrag wird vorgeschlagen, dem Volk den Beitritt zu empfehlen, aber gleichzeitig derartige Bedingungen aufzustellen, dass - wie Herr Lachat es treffend gezeigt hat - ein Beitritt eine Unmöglichkeit würde.
Herr Hanspeter Seiler stellt einen Antrag, der eigentlich dem Willen des Bundesrates in seinem Kern entspricht, nämlich international klarzustellen, dass die Neutralität integraler Bestandteil unseres Uno-Beitrittes und unserer Uno-Mitgliedschaft sein wird. Indem der Bundesrat in seinem Beitrittsgesuch an die Uno die Neutralität bekräftigt, beurteilt die Uno unser Gesuch in voller Kenntnis der schweizerischen Neutralität. Wenn sie unser Beitrittsgesuch gutheisst, anerkennt die Uno auch explizit unsere Neutralität. Dass die Uno dies tun wird, daran habe ich keinen Zweifel. Neutralität und Beitritt sind damit untrennbar miteinander verknüpft.
Aber das von Herrn Seiler vorgeschlagene Vorgehen wird für mich in zwei Dimensionen problematisch. Zum einen wird von einer Garantie gesprochen, die wir von der Uno einholen sollten. Ich glaube, es wurde in ausreichendem Mass gezeigt, dass dies nicht der Sinn unserer Neutralität oder unserer Souveränität sein kann. Die Neutralität der Schweiz gehört uns, sie gehört dem Schweizervolk, welches auch darüber verfügt.
Der Antrag Seiler hätte auch eine praktische Konsequenz, die schwierig wäre: Der Vorschlag von Herrn Seiler hätte die gleiche Zielsetzung wie die Uno-Initiative. Er ist kein Gegen-, sondern ein "Mitvorschlag", ein "Parallelvorschlag". Es könnte durchaus Konfusionen an der Urne verursachen, wenn sich das Volk zwischen zwei nur formal unterschiedlichen Vorschlägen entscheiden müsste.
Der Bundesrat hat gerade aus diesem Grund auf einen Gegenvorschlag verzichtet und sich dazu entschlossen, aus der Initiative auch sein eigenes Projekt zu machen.
Bei den Anträgen aus den Reihen der drei Fraktionen, der SP, FDP und CVP, geht es darum, soweit es die Neutralitätsartikel betrifft, in der Präambel zum Bundesbeschluss auf unsere Verfassung zu verweisen, um dadurch zu bekräftigen, dass es uns mit der Beibehaltung unserer Neutralität ernst ist. Obwohl ich den Bundesrat dazu formell nicht habe befragen können, ist es klar, dass wir kein Problem damit haben, dass unsere Verfassung erwähnt und beachtet wird, wo immer das sei, auch in diesem Bundesbeschluss.
Je conclus. L'adhésion aux Nations Unies constitue un choix politique important pour la Suisse, car il va sceller le partenariat étroit qui nous unit à cette organisation. Il clarifie nos rapports avec une grande organisation multilatérale, avec un grand partenaire international. Il est manifeste que cette organisation a aussi des faiblesses, mais elle nourrit d'autres ambitions et ces ambitions ne suffisent pas toujours à l'ampleur de la tâche.
La capacité d'influence d'un Etat sur la scène internationale dépend de ses possibilités de participation au sein d'organisations internationales. L'adhésion à l'ONU est donc un instrument au service d'une politique extérieure conséquente. La Suisse doit être en mesure de défendre ses intérêts partout et en tout temps, y compris au sein des Nations Unies. Et les Nations Unies, c'est l'affaire de tous. Il n'est pas possible de tourner le dos à l'ONU et de se contenter de stigmatiser ses faiblesses. Certes, cette organisation présente des faiblesses, mais une évolution clairement positive se fait ressentir en son sein.
Da der Bedarf an internationaler Zusammenarbeit evidenter ist als je zuvor, wird man auch feststellen können, dass sich alle Völker, alle Staaten, die in der Uno vereint sind, noch vermehrt für eine bessere Welt einsetzen werden.
Ich bin der Meinung, und der Bundesrat ist der Meinung, dass unser Land bei diesem Schulterschluss der Völker nicht fehlen darf! (Beifall)