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Engler Stefan · Ständerat · 2013-12-11

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-11

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir nach diesen Festansprachen zur Integration auch eine etwas kritischere Beurteilung und Bewertung dieser Vorlage.

Erstens wird die Qualität einer Gesetzgebung auch durch ihre Effektivität bestimmt. Man spricht von Symbolgesetzgebung, wenn eine Gesetzgebung Probleme bloss symbolisch angeht und dabei rechtlich wie sachlich ineffektiv bleibt, also Wirkungen verspricht, die sie nicht erzielen kann. Was sind die verfolgten Ziele, was die beabsichtigten Wirkungen, und wo liegt der Mehrwert gegenüber dem geltenden Recht? Wer sich diese Fragen nicht stellt und trotz der geringen Wirkung, die mit dem neuen Gesetz erzielt werden könnte, [PAGE 1127] neue Kosten verursacht - angefangen beim parlamentarischen Prozess bis hin zur Verwaltung, die vergeblich versucht, das Gesetz umzusetzen -, täuscht damit letztlich die Öffentlichkeit. Das fällt unter die Kategorie Symbolgesetzgebung oder politische Schönfärberei.

Man konnte mich nicht davon überzeugen, dass die vorliegende Revision nebst der bereits heute von Privaten, Gemeinden, Kantonen und dem Bund verfolgten und gelebten Integrationspolitik zusätzliche Impulse und somit steuerbare Wirkungen erwarten lässt. Das ist der Grund, weshalb ich mich sträube, neuen Regulierungen zur Integration zuzustimmen. Es konnte mir im Rahmen der Kommissionsarbeit und der Anhörungen niemand die Frage beantworten, was denn neu möglich würde, was nicht schon heute gefordert und gefördert werden kann. Nicht einmal an den Strohhalm, es würden vom Bund mehr Mittel für die Integration eingestellt, kann man sich zur Begründung der Notwendigkeit dieser Gesetzesanpassungen klammern, nachdem wir ja schon gestützt auf das geltende Recht mit dem Budget 2014 die Mittel dafür um 20 Millionen Franken erhöht haben.

Was bliebe, wären die fremdenpolizeilich begründeten Revisionsabsichten. Das ist im Übrigen der einzige Bereich der Integration, in welchem der Bund eine ausschliessliche Kompetenz hat, Anforderungen zu stellen und Massnahmen zu verlangen. In Bereichen, die in die ausschliessliche Kompetenz der Kantone fallen, Beispiele sind die Sozialhilfe, das Volksschulwesen oder Teile der Gesundheitspolitik, dürfte er dies mangels verfassungsmässiger Kompetenz ohnehin nicht tun.

Die Kommission lehnt die Begründung eines Rechtsanspruchs auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung bei erfolgter Integration ja ab. Die Berücksichtigung des Integrationsgrads bei der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung sieht das geltende Recht bereits vor. Ebenso hält das geltende Recht bereits die Voraussetzungen fest, unter denen eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung widerrufen werden kann.

Weiter zeichnet sich eine gute Gesetzgebung durch eine gewisse Beständigkeit aus. Die heutigen Bestimmungen zur Integration sind seit dem 1. Januar 2008 - und damit noch nicht einmal seit sechs Jahren - in Kraft. Da als Folge davon keine Auswertung des Erreichten sowie der Stärken und Schwächen der staatlichen Integrationspolitik von Bund, Kantonen und Gemeinden vorgenommen werden konnte und heute auch keine Aussagen zur Wirkung staatlicher Integrationsförderung möglich sind, lässt sich nach meinem Dafürhalten eine Weiterentwicklung der Integrationspolitik nur ganz schwer begründen. Herr Kollege Stöckli, ich kann deshalb gut nachvollziehen, dass sich der Bundesrat im Jahre 2008 für die Ablehnung der Motion Schiesser aussprach, mitunter genau aus dieser Überlegung, weil also noch zu wenig Zeit vergangen war, um die Wirkungen der neuen Integrationsregeln im Ausländergesetz überhaupt beurteilen zu können. Die Kantone wiederum erfüllen mit unterschiedlichen Anforderungen - im Kanton Genf, im Kanton Glarus und im Kanton Graubünden sind es nicht die gleichen - die Aufgabe der Integration. Obwohl es überall "Integration" genannt wird, sind die Anforderungen sehr unterschiedlich. Die Kantone sind jetzt dabei, ihren Weg in der Integrationspolitik zu finden, das mit Anpassungen der eigenen Gesetzgebungen, mit Integrationsprogrammen, mit Vereinbarungen und Angeboten. Die Programmvereinbarungen, die auch erwähnt wurden, sollen ab 2014 erstmals wirksam werden - erstmals wirksam werden! -, und das aufgrund der geltenden Gesetzgebung und nicht aufgrund einer Gesetzgebung, die in einem oder zwei Jahren dann einmal revidiert sein wird. Diese Integrationsprogramme, die der Bund heute schon mit den Kantonen abschliesst, bilden gewissermassen das Scharnier, das es für die notwendige Abstimmung braucht.

Ich habe nichts gegen Integration, ich bin auch der Meinung, sie sei in einer Gesellschaft, die zunehmend zu einer Zuwanderungsgesellschaft wird, eine staatliche Aufgabe, die wir auch im wohlverstandenen eigenen Interesse unseres Landes sehr ernst nehmen müssen. Ich bin aber überzeugt, dass sich Integration, verstanden als anzustrebender sozialer Zustand, als Zustand des Zusammenhalts und des Zusammenlebens, nicht verordnen lässt. Es wurde mehrfach gesagt: Integration gelingt am besten vor Ort und konkret. Je mehr wir die Zuständigkeit dafür auf höhere Ebenen abschieben, umso weniger wird sie effektiv gelingen. Gerade die Integration bewältigen wir nach den Regeln des Subsidiaritätsprinzips erfolgversprechender. "Fördern und Fordern" ist im besten Fall ein Schlagwort, für eine gelebte Integration lässt sich daraus aber nicht viel gewinnen. Den grössten Beitrag an die Integration leisten die Schule, die Berufsbildung, die Arbeitswelt, das Gesundheitswesen, die öffentliche und die soziale Sicherheit, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und vor allem auch das Freizeitverhalten. Wir können, was das Funktionieren des Zusammenlebens von Zugewanderten und Einheimischen ganz generell angeht, durchaus auch gute Erfolge verbuchen - ohne dass ich schönreden oder bestreiten will, dass es auch viele Probleme gibt.

Ich fasse zusammen: Ich bin von der Notwendigkeit gelebter Integration überzeugt. Das Reformprojekt hingegen kann mich nicht überzeugen, weil ich den Gewinn für die Integration darin nicht erkennen kann. Deshalb komme ich, wenn auch vielleicht aus anderen Motiven, zum gleichen Schluss wie Kollege Föhn: Auf diese Vorlage können wir verzichten.