Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-12-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-12-11
Wortprotokoll
Die Frage, ob die Organspendebereitschaft in amtlichen Dokumenten eingetragen werden soll, haben Sie seit dem Jahr 2001 mehrfach behandelt. Diese Frage war etwa im Rahmen des Ausweisgesetzes ein Thema. Auch im Rahmen des Transplantationsgesetzes hat man sich mit dieser Frage auseinandergesetzt. Man kam jedes Mal zum Schluss, dass der Pass, die Identitätskarte und der Führerausweis schlicht und einfach ungeeignete Dokumente für einen entsprechenden Hinweis sind, unabhängig von der Haltung, die man hier vertritt. Diese Dokumente sind eben dafür nicht geeignet. Der Bundesrat ist auch in seinem Bericht "Prüfung von Massnahmen zur Erhöhung der Anzahl verfügbarer Organe zu Transplantationszwecken in der Schweiz" zum Schluss gekommen, dass diese Dokumente dafür nicht geeignet sind.
Es wurden jetzt bereits verschiedene Gründe für die ablehnende Haltung genannt. Für den Bundesrat ist es wichtig, dass der Spendewille auch jederzeit geändert werden kann und ein Dokument, in dem der Spendewille eingetragen ist, aktuell ist. Es müsste also jederzeit möglich sein, eine Änderung vorzunehmen. Mit der vorgeschlagenen Lösung wäre der Spendewille in einem amtlichen Dokument eingetragen. Das heisst, eine rasche Änderung wäre nicht möglich, da zuerst ein neues Dokument beantragt werden müsste. Damit bestünde auch die Gefahr, dass der eingetragene Spendewille nicht mehr dem aktuellen, dem tatsächlichen Willen der Person entspräche. Für die Bürgerin oder den Bürger wäre jede Änderung des Spendewillens auch mit erneuten Gebühren für die Ausstellung von Ausweisdokumenten verbunden.
Nun ist es aber nicht so, dass es kein Dokument gibt, auf dem man den diesbezüglichen Willen festhalten kann. Sie wissen, dass wir seit dem 1. Januar 2010 die neue Versichertenkarte haben, und auf dieser Karte können jetzt schon Hinweise auf eine Patientenverfügung eingetragen werden. So kann unter anderem auch eingetragen werden, dass ein Organspenderausweis besteht. Das steht dann auf der Versichertenkarte. Konkret wird auf dem Chip dieser Karte der Aufbewahrungsort des Organspenderausweises registriert, und mit dieser Lösung ist dann auch garantiert, dass eine Änderung des Spendewillens auf einfache Art möglich ist.
Ich fasse die Haltung des Bundesrates zusammen: Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Eintragung auf amtlichen Dokumenten kein geeignetes Mittel ist. Ihre Nutzung dafür wäre sachfremd und eben auch kaum praktikabel.
Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates deshalb auch, der Mehrheit zu folgen und diese Motion abzulehnen.