Heer Alfred · Nationalrat · 2010-12-09
Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-09
Wortprotokoll
Im Namen der Minderheit möchte ich Ihnen beantragen, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Frau Geissbühler hat ausgeführt, worum es geht. Es gibt in der Praxis konkrete Beispiele, in denen es zu schlimmen Taten gekommen ist. Ein Beispiel aus dem Kanton Zürich möchte ich erwähnen, den Taximord in Wetzikon: Der Täter hatte bereits einmal einen Polizisten mit einem Messer schwer verletzt und wurde freigesprochen; es wurde eine Massnahme angeordnet, da er nicht schuldfähig war. Er war nicht schuldfähig, weil er als drogensüchtiger Mensch galt. Diese Massnahme hat dazu geführt, dass keine Strafe ausgesprochen worden ist. Der Täter wurde von der Polizei danach oftmals wieder verhaftet, weil er auffällig geworden war; die Polizei konnte allerdings keine Vorstrafe feststellen, da ja eine Massnahme nicht zu einer solchen führt. Das Endresultat war dann, dass der Mann unter starkem Drogeneinfluss einen Taxifahrer brutal hinrichtete. Die damalige Massnahme wurde auch nicht zu Ende geführt. Es konnte auch nicht auf eine nachträgliche Verwahrung zurückgegriffen werden, respektive es dauerte zu lange, bis diese hätte ausgesprochen werden können, da selbstverständlich der ganze Rechtsmittelzug zur Anwendung kam. Mit anderen Worten: Es ist eben so, dass die Schuldfähigkeit anders beurteilt werden muss, als dies heute der Fall ist. Die Mehrheit sagt ja selber, dass die Beurteilung des Täters von sogenannten Fachpersonen vorgenommen wird. Dabei handelt es sich in der Mehrzahl um Psychiater, welche ein täterfreundliches Bild erstellen, was dazu führt, dass keine Strafen, sondern Massnahmen angeordnet werden, was die Sicherheit der Bevölkerung nicht erhöht.
Es geht sicherlich auch darum, Frau Schmid-Federer, dass die Sühne respektive die Interessen der Opfer besser berücksichtigt werden, aber vor allem geht es darum, dass diese potenziell hochgefährlichen Täter weggesperrt werden. Das ist eigentlich das zentrale Anliegen, das ist der Kern dieser Sache. Wenn Täter eine Massnahme bekommen, wenn sie also schuldunfähig sind, dann laufen sie bald wieder frei herum. Eine Massnahme kann beispielsweise eine stationäre Therapie von einem oder zwei Jahren sein; danach werden sie wieder freigelassen.
Es geht tatsächlich um den Schutz der Bevölkerung vor Straftätern, welche irrational handeln und teilweise schuldunfähig sind, weil sie die Schuldunfähigkeit selber verursacht haben. Das ist ein wesentlicher Punkt. Niemand muss Alkohol bis zum Umfallen trinken oder Drogen konsumieren, bis er nicht mehr weiss, was er tut; wenn er dann als schuldunfähig gilt, ist das eine Verdrehung der Tatsachen.
Deshalb bitte ich Sie im Namen der Minderheit, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.