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Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2010-12-09

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-09

Wortprotokoll

Die Motion "Einführung von steuerlichen Fördermassnahmen zur Stärkung des Forschungsstandortes Schweiz" wurde von unserem Rat am 9. März 2009 angenommen. Am 15. September dieses Jahres wurde die Motion in geänderter Form vom Ständerat angenommen. Aus dem Auftrag, den wir gegeben hatten, wurde ein Prüfungsauftrag gemacht. Worum geht es? Es geht hier darum zu prüfen, wie die Steuergesetze anzupassen sind, damit Forschung und Entwicklung in den Unternehmen mittels Steueranreizen gefördert werden können. Wie ich schon gesagt habe, ist also jetzt aus dem direkten Auftrag ein Prüfungsauftrag geworden. Der Prüfungsauftrag umfasst fünf Punkte:

1. Es geht um die Einführung einer Steuervergünstigung für Unternehmen im Zusammenhang mit dem Aufwand aus qualifizierender Forschung und Entwicklung, also um eine sogenannte Inputförderung.

2. Es geht um die Einführung von Steuervergünstigungen für Unternehmen im Zusammenhang mit Erträgen aus dem qualifizierenden Immaterialgüterrecht, also um eine Outputförderung, wenn dann eben etwas erforscht wurde.

3. Die Anreize sollen so ausgestaltet werden, dass die Massnahmen allen Schweizer Unternehmen und Schweizer Betriebsstätten, auch mit ausländischer Beteiligung, offenstehen. Es sollen alle steuerpflichtigen Unternehmen antragsberechtigt sein, unabhängig von Rechtsform und Besitzverhältnissen und insbesondere auch unabhängig von der Grösse.

4. Die Steuervergünstigungen müssen unter den gleichen Voraussetzungen sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die Kantons- und Gemeindesteuern gelten. Das heisst, das Prinzip der gleichen Bedingungen sollte auch im Steuerharmonisierungsgesetz aufgenommen werden.

5. Das Verfahren, das dazugehört, soll einfach und praktikabel sein.

Bei einem Resultat von 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, also sehr knapp, empfiehlt Ihnen nun die Mehrheit der Kommission, die Motion in der geänderten Form abzulehnen. Es gibt drei Punkte zur Begründung:

1. Es ist nachweislich so - dazu gibt es internationale Studien -, dass solche Steuervergünstigungen im Bereich von Forschung und Entwicklung wenig Wirkung, hingegen einen grossen Mitnahmeeffekt haben. Viele Unternehmen leben ja davon, dass sie selber Forschung und Entwicklung machen, und es ist eigentlich nicht nötig, ihnen dann auch noch steuerliche Vergünstigungen zuzusichern, weil sie ja sowieso Forschung betreiben.

2. Wir werden vor allem das fünfte Anliegen der Motion, nämlich einfache administrative Verfahren, kaum umsetzen können - im Gegenteil, es wird eine starke Verkomplizierung des Steuersystems geben. Das ist wieder ein schönes Beispiel dafür, dass wir immer sagen, das Steuersystem solle vereinfacht werden, dass das System dann aber, sobald Ausnahmen bzw. Vergünstigungen gemacht werden, komplizierter wird. [PAGE 1947]

3. Es geht hier auch um erhebliche Steuerausfälle, vermutlich geht es um einen dreistelligen Millionenbetrag.

Die Mehrheit ist der Ansicht, dass es intelligenter sei, Forschung und Entwicklung direkt und nicht über Steuervergünstigungen zu fördern. Die Minderheit ist der Ansicht, dass es durchaus Sinn macht, Forschung und Entwicklung in den Unternehmen mit Steueranreizen zu fördern; sie sieht in dieser Massnahme einen grossen Vorteil für die Volkswirtschaft.

Wir haben in der Kommission auch die Problematik diskutiert, ob es eine Wettbewerbsverzerrung zwischen grossen und kleinen Unternehmen geben könnte, also zwischen grossen Unternehmen, die sowieso solche Forschung und Entwicklung betreiben, und kleinen Unternehmen, die sich das nicht leisten können. Es stellte sich auch die Frage, ob insbesondere unsere KMU gegenüber international tätigen Unternehmen einen Nachteil haben könnten.

Aus diesem Grund hat die WAK des Nationalrates mit einer knappen Mehrheit, nämlich mit 12 zu 10 Stimmen, beschlossen, auch noch ein Postulat einzureichen. Dieses Postulat möchte dem Bundesrat den Auftrag geben abzuklären, ob es möglich ist, steuerliche Fördermassnahmen im Bereich der Forschung und Entwicklung einzuführen, welche in Bezug auf die Branche und Unternehmensgrösse wettbewerbsneutral sind; das Anliegen war, dass KMU keine Nachteile haben sollten. Des Weiteren soll abgeklärt werden, ob diese Massnahmen vor allem Schweizer Unternehmen und Arbeitsplätzen für Schweizer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugutekommen könnten.

In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, die Motion in der geänderten Form des Ständerates abzulehnen und das Postulat anzunehmen.