Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-12-09
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-12-09
Wortprotokoll
Sie haben uns beauftragt, Ihnen eine Botschaft zur öffentlichen Entwicklungshilfe mit einer Erhöhung der Quote auf 0,5 Prozent des BNE bis 2015 vorzulegen. Das haben wir gemacht. Sie haben diese Botschaft noch nicht behandelt. Die Beträge, die wir im Budget und in der Finanzplanung eingestellt haben, stehen in Übereinstimmung mit dieser Botschaft. Das ist finanzrechtlich sauber.
Sie können die effektiven Zahlen für das Budget und für die künftigen Planungen nach der Behandlung dieser Botschaft festlegen. Das ist logisch, das ist finanzrechtlich gesehen [PAGE 1939] richtig. Wenn Sie dem Antrag der Mehrheit der Kommission folgen, werden Sie bei der Deza für Klima und Wasser 62 Millionen statt 112 Millionen Franken haben. Im Seco werden Sie für den Klimabereich 5,2 Millionen statt 22 Millionen Franken haben. Dann können Sie die Versprechen der Konferenz von Kopenhagen nicht im zugesicherten Umfang umsetzen. Man kann das machen, aber dann werden wir nach der Behandlung der Botschaft allenfalls Nachbesserungsbedarf haben, entweder nach unten oder nach oben, mit einem Nachtragskredit oder in irgendeiner anderen Form.
Herr Nationalrat Schwander, Sie haben gesagt, das spiele für das Budget keine Rolle, egal ob eine Diskussion stattgefunden habe oder nicht. Das ist finanzrechtlich gesehen natürlich nicht richtig. Wenn eine Botschaft vorliegt, ist der entsprechende Betrag einzustellen. Hinzu kommt, dass Sie die politische Diskussion vorwegnehmen und die Zahlen bereits festlegen wollen. Auch der Verweis auf das Konsolidierungsprogramm ist kein stichhaltiges Argument. In der Budgetdiskussion haben Sie im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege auch gegen den Antrag des Bundesrates Anpassungen vorgenommen, die beim Konsolidierungsprogramm wiederum zur Sprache kommen werden. Sie können sich erinnern: Wir haben lange darüber gesprochen, wie stark man die Beträge im Bereich Denkmalschutz erhöhen will. Wir haben darauf hingewiesen, dass das Kulturförderungsgesetz vorliegt und Sie eine Museumsstrategie vorgelegt bekommen; dann werden die Beträge angepasst. Dieses Argument ist also mit Bestimmtheit nicht stichhaltig.
Machen Sie das, was folgerichtig ist: Stellen Sie den Betrag so ein, wie der Bundesrat das gefordert hat - das ist finanzrechtlich sauber -, und behandeln Sie dann die Botschaft. Die entsprechenden Beträge bleiben ja bis dahin gesperrt. Dann können Sie, entsprechend der Behandlung in der Botschaft, auch die richtigen Beiträge beschliessen.
Ich möchte Sie bitten, dem Bundesrat zu folgen.