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Schweiger Rolf · Ständerat · 2010-09-15

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-15

Wortprotokoll

Ein Blick auf das Problem und auf das Umfeld: Die Schweiz ist ein grosser Vermögensverwaltungsplatz. Er spielt im internationalen Geschehen eine bedeutende Rolle, und er ist auch international recht erfolgreich. Es liegt nun im Wesen der Sache, dass bei einer Vermögensverwaltung Kontakte zwischen dem Vermögensverwalter und seinem Kunden bestehen müssen. Dies beginnt zum Zeitpunkt der Anbahnung einer Kundenbeziehung und setzt sich dann während der eigentlichen Vermögensverwaltungstätigkeit fort. Nun ist die Situation international so, dass die grenzüberschreitende Tätigkeit eines Vermögensverwalters problematisch ist. Sie haben im Zuge der Finanzkrise ja gehört, welche Konsequenzen es hat, wenn Vermögensverwalter ausserhalb ihres eigenen Bereiches, also ausserhalb der Schweiz, tätig werden und damit gegen ausländische Gesetze verstossen. Diese Rechtslage war bisher klar, aber sie hat doch zu Problemen bei der Vermögensverwaltung geführt.

Nun hat sich in der Schweiz etwas Entscheidendes ereignet, nämlich eine völlige Umkehr im Verhältnis der Schweiz zum Ausland bezüglich der ganzen steuerlichen Problematik, welche mit dem Vermögensverwaltungsgeschäft zusammenhängt. In einer ersten Gruppe von Abkommen hat der Bundesrat diese entstandene Problematik mit dem Ausland teilweise dadurch gelöst, dass er mit den ausländischen Staaten den OECD-Standard vereinbart hat. Dass bei diesen Verhandlungen der Marktzutritt noch keine Rolle spielen konnte, ist mir absolut klar. Nun hat aber, und das ist erfreulich, eine zweite Phase begonnen, indem mindestens bei einem Teil der zukünftig auszuhandelnden Doppelbesteuerungsabkommen neue Elemente einbezogen werden, nämlich auf der einen Seite die Abgeltungssteuer und auf der anderen Seite die Legalisierung von ausländischem Vermögen, das in der Schweiz liegt, bisher aber noch nicht besteuert wurde. Wir haben zur Kenntnis nehmen können, dass mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ein diesbezügliches [PAGE 812] erstes Abkommen mit Deutschland ausgehandelt werden kann, wobei aber, soweit ich das zu wissen glaube, der Marktzutritt bei diesem Abkommen noch keine Rolle spielt.

Mit meiner Motion will ich nun den Bundesrat beauftragen, bei diesen Verhandlungen der zweiten Stufe - also nicht jetzt bei Deutschland, sondern bei allfälligen zukünftigen Verhandlungen über die Regelung der steuerlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Ausland - das Element des Marktzutrittes eben auch zu thematisieren.

Es scheint mir irgendwie vernünftig zu sein, dass das Altvermögen dann, wenn ein ausländischer Staat damit rechnen kann, dass das Vermögen seiner Steuerpflichtigen in der Schweiz von der Schweiz besteuert und die eingezogene Steuer dem ausländischen Staat zur Verfügung gestellt wird, allenfalls auch legalisiert werden kann. Unter dieser Voraussetzung kann der ausländische Staat durch die Tatsache, dass das Vermögen ausländischer Personen in der Schweiz liegt, steuerlich also nicht mehr benachteiligt werden. So fällt eigentlich der wesentliche Grund für gewisse Erschwernisse betreffend den Marktzutritt weg.

Nun sagt der Bundesrat, er beantrage die Ablehnung dieser Motion, und zwar, weil sie für ihn zu verpflichtend sei. Es sei deshalb ehrlich, wenn er sich auf den Standpunkt stelle, dass diese Motion nicht angenommen werden sollte, weil man damit im Zuge der Verhandlungen mit dem Ausland auf namhafte Schwierigkeiten stossen würde oder eine entsprechende Regelung gar nie zur Anwendung käme. Ich muss offen einräumen, dass ich für diese Haltung des Bundesrates ein gewisses Verständnis habe. Wenn der Bundesrat nämlich sagen würde, dass er mit dieser Motion einverstanden sei, hätte dies gleichsam den Charakter einer Selbstverpflichtung, den Marktzutritt in jedem Falle zu erreichen. Denn es könnte dann ja die Begründung vorgebracht werden, der Bundesrat selbst habe die Annahme der Motion beantragt. So habe ich ein gewisses Verständnis dafür.

Mir scheint aber, dass die Situation anders aussieht, wenn diese Motion gegen den Willen des Bundesrates angenommen wird. In diesem Falle hat der Bundesrat gleichsam eine Drittverpflichtung, die wir in Kenntnis dessen beschlossen haben, dass der Bundesrat eben die Auffassung vertritt, den Marktzutritt nicht immer erreichen zu können. Die Motion ist an sich also so zu verstehen, dass bei zukünftigen Verhandlungen, bei denen mit dem anderen Staat über Abgeltungssteuern und Ähnliches gesprochen wird, eben auch das Thema Marktzutritt thematisiert und dabei versucht wird, diesbezüglich eine Regelung zu erreichen. Wenn der Bundesrat dies in Erfüllung der Motion versucht, dann aber kein Ergebnis erzielt, hat er ja nicht gegen die Motion verstossen.

Ich glaube, angesichts der Bedeutung des Vermögensverwaltungsplatzes Schweiz sollte diese Motion als Zeichen des Rates, dass uns an einer Regelung dieser Problematik liegt, angenommen werden. Damit da keine Missverständnisse entstehen: Es ist dies nicht etwas, was primär die grossen Banken und die grossen Vermögensverwaltungsfirmen betrifft. Diese können das Problem lösen, indem sie entsprechende Filialen im Ausland unterhalten. Es sind eher die mittleren Vermögensverwalter, die in diesem Punkt Probleme haben. Hauptsächlich bekannt sind diese Probleme aus dem Raume Tessin, aber auch aus anderen Orten in der Schweiz.

Ich will nicht etwas durchzwängen, sondern einzig und allein das Parlament über die Forderung entscheiden lassen, der Bundesrat möge doch bei zukünftigen Verhandlungen das Thema Marktzutritt traktandieren und versuchen, eine Lösung zu finden.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, die Motion anzunehmen.