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AB 141953

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2010-09-15

Wortprotokoll

Ich darf Ihnen sagen, dass mir auch wohl ist, und zwar ist mir wohl wegen dieser beiden Voten. Ich fühlte mich wohl bei der launigen Präsentation des Kommissionssprechers, der diesen Weg in munteren Worten beschrieben hat, der aber gleichzeitig auch auf die Schwierigkeiten aufmerksam gemacht hat, mit denen der Bundesrat in diesem Fall konfrontiert war. Ich fühle mich auch wohl, wenn Frau Ständerätin Fetz aufgrund von Gerechtigkeitskriterien der Meinung ist, dass der Verursacher dieser ganzen Gerichts- und Amtshilfefälle eben letztlich auch kostenpflichtig sein soll.

Der Bundesrat stand vor einer schwierigen Situation, auch bedingt dadurch, dass die ganze UBS-Geschichte ohnehin ein Riesending ist. Schauen wir die einzelnen Elemente an: Wir haben durch eine Pflichtwandelanleihe Milliarden aus der Bundeskasse in die UBS-Bilanz und gleichzeitig, soweit es sich um faule Aktiven handelte, in die Bilanz der Nationalbank übertragen. In beiden Fällen wird jetzt zurückgeführt. Das Pflichtwandelanleihe-Geschäft haben wir mit einem Gewinn von 1,2 Milliarden Franken abgeschlossen. Natürlich sind diese 1,2 Milliarden Franken nicht durch die UBS erbracht worden; es war vielmehr die Börse, die diesen Gewinn in die Bundeskasse gespült hat. Das ist klar: Es ist nicht Geld der UBS, aber es ist Geld, das dank diesem ganzen Deal geflossen ist. Das ist auch eine gewisse Entschädigung dafür, dass der Bund die UBS stabilisieren konnte. Dank dieser Stabilisierung hat auch die Börse wieder Vertrauen gefasst und den Kurs so erhöhen können, dass letztlich dieser Gewinn in die Bundeskasse floss.

Die 40 Millionen Franken sind natürlich gegenüber den 1,2 Milliarden Franken auch etwas zu gewichten. Das darf man bei dieser Gelegenheit sagen, obwohl es, wie gesagt, ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen ist, das muss ich auch feststellen.

Das Nächste ist die Rückführung dieser faulen Positionen aus der Bilanz der Nationalbank. Das wird zwischen der UBS und der Nationalbank unter Mitwirkung der Finma geregelt. Da ist man auf gutem Wege, zu gegebener Zeit wird das Geschäft zu Ende geführt werden können.

Es blieb dann sonst noch Verschiedenes zu regeln, einmal die ganze Frage des "too big to fail" - das wurde heute erwähnt -, dann die Frage der Boni, der Entschädigungen, aber auch alle präventiven Massnahmen, die dazu dienen sollen zu verhindern, dass wieder geschieht, was geschah. Dieser ganze Kranz an Massnahmen ist ja noch unterwegs. Da sind wir zum Teil auf gutem Wege, aber noch nicht am Ziel.

Hier geht es um ein Rechtsgut. Das ist etwas, vor dem ich grossen Respekt hatte. Wenn man mir den Vorwurf gemacht hat, wir würden die UBS schützen, so war das unlauter. Ich habe etwas anderes schützen wollen, nämlich die Unentgeltlichkeit der Staatstätigkeit. Es geht hier um Fälle, für die Amtshilfe anhängig gemacht worden ist. Die Amtshilfe ist an sich eine unentgeltliche Staatstätigkeit. Wir werden im Gefolge der neuen Doppelbesteuerungsabkommen künftig mit mehr Amtshilfegesuchen konfrontiert werden. Insofern ist damit zu rechnen, dass auch die Staatstätigkeit in diesem Zusammenhang wächst; wir haben mehr Leute anstellen müssen, schon präventiv, weil künftig auch mehr solche Gesuche kommen werden. Ich gehe schon davon aus, dass wir hier bei den Prinzipien des Rechtsstaates bleiben und dass Rechtsuchende auch die Amtstätigkeit eines Staates in Anspruch nehmen können. Das war der Grund, weshalb wir an diese Problematik mit grosser Zurückhaltung herangegangen sind.

Ein weiterer Punkt, der mir nach wie vor ein gewisses Unbehagen bereitet, liegt im Erlass selber. Ich möchte hier gar nicht auf die Details eingehen. Ich verweise Sie aber auf Artikel 1 Absatz 2 Literae a bis e. Wenn man hier sieht, wie die Vollkosten berechnet werden, muss man sagen: Ein Zuschlag von 20 Prozent auf den Personalkosten, das tönt wie eine Betriebskalkulation eines Produktionsunternehmens, das dafür sorgen muss, sich im Markt nach Marktpreisen zu verkaufen. Bei den direkten Material- und Betriebskosten sind wir mitten in betriebswirtschaftlichen Aspekten drin. Diese Parameter sind zwar betriebswirtschaftlich durchaus richtig. Aber wenn man hier von Vollkosten spricht, dann hat man diese Dinge nicht abtiefen können. Wenn daraus eine Praxis entsteht - was wir alle nicht wollen, wie Herr Stähelin und Herr Altherr gesagt haben -, dann können wir es für heute dabei bewenden lassen. Aber wenn das künftig Usus würde, dann müssten wir uns schon mit der Frage beschäftigen, was die Vollkosten der Rechtsordnung sind. [PAGE 799]

Herr Stähelin hat auf einen weiteren wichtigen Punkt aufmerksam gemacht, nämlich auf die Frage, ob es sich hier um einen Einzelfall handelt. Auch diese Frage beschäftigt uns. Soweit wir das jetzt sehen, müssen wir natürlich in diesen Fällen der UBS sowohl den Feldstecher wie das Periskop verwenden. Mit dem Feldstecher müssen wir nach vorne schauen, und mit dem Periskop müssen wir rundherum beobachten, ob nicht noch etwas Neues dazukommt. Soweit ich mit dem Feldstecher und dem Periskop sehe, ist es ein Einzelfall; es zeichnet sich nichts Entsprechendes ab. Ich bin der Auffassung, dass man sich dann, wenn das wieder der Fall wäre, noch einmal vertieft mit der Materie beschäftigen müsste.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, Ihrer Kommission zu folgen und diesem Geschäft zuzustimmen. Die Vorbehalte, die jetzt auch hier zu Protokoll gegeben worden sind, Herr Altherr, wären dann die Vorläufer eines nächsten überwucherten Weges. Man müsste dann aber von Anfang an die Machete nehmen, damit Klarheit herrscht, wohin der Weg nachher geht.

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