Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2010-09-15
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2010-09-15
Wortprotokoll
Die Ablehnung der Motion beruht auf einer nüchternen Einschätzung der rechtlichen Ausgangslage. Wir müssen unabhängig von dem, was mit der UBS geschah, jetzt und in Zukunft dafür Sorge tragen, dass die Kompetenzen der Schweizerischen Nationalbank, der Finma und des Bundesrates immer klar abgegrenzt bleiben, dass ein jeder das tut, wofür er bezahlt ist, um es salopp zu sagen. Das ist wichtig. Wenn wir hier Grauzonen schaffen, in denen man gelegentlich zusammenarbeitet - meinetwegen auch informell -, legt man den Samen für Schwierigkeiten, die man später nicht mehr gut entwirren kann. Deshalb hat der Bundesrat, wahrscheinlich zu Recht, auch auf das Nationalbankgesetz hingewiesen. Er sagt, dass die Kompetenzen der Schweizerischen Nationalbank dort klar definiert sind, die Kompetenzen der Finma im Finmag, und wir unsererseits wissen auch, was wir zu tun haben. Das ist, nüchtern formuliert, die juristische Situation.
Wenn irgendwo etwas brennt, dann kann man sich nicht nur an die Kernaussagen von Reglementen halten. Dann muss man gelegentlich auch Massnahmen treffen, die grenzüberschreitenden Charakter haben. Insofern ist es so, dass wir durchaus auch unabhängig von diesen rechtlichen Kompetenzen Kontakte pflegen. Ein Kontakt zwischen dem Wirtschaftsausschuss des Bundesrates und der Direktion der Schweizerischen Nationalbank findet viermal jährlich statt. Wir treffen uns viermal während zwei Stunden; wir traktandieren wirtschaftliche Entwicklungen, die Geldentwicklung, die Währungspolitik, und wir sind dadurch auch immer im Bild über die Einschätzung der Nationalbank. Das ist für uns in vielen Fällen wesentlich. Ich rede jetzt nur von meinem Departement. Wenn ich Budgetpolitik betreiben muss, ist es für mich wichtig zu wissen, wie die Nationalbank die Lage einschätzt. Das ist das Erste.
Das Zweite haben Sie vor einer halben Stunde auf Antrag der GPK beschlossen, dass wir nämlich dasselbe auch mit der Finma tun. Das halte ich für richtig. Deshalb habe ich mich bei dieser Motion gar nicht gemeldet. Ich kann Ihnen aber als Ergänzung sagen, dass wir mit dem Präsidenten der Finma eine erste Aussprache hatten, und am 3. Dezember ist die nächste schon geplant. Wir werden im Sinne der Motion, die Sie jetzt angenommen haben, diese Kontakte auch institutionalisieren, wie wir das auch mit der Nationalbank getan haben. Ich glaube, es ist eine Stärke unseres Landes, dass man sich eben auf diesen Podien auch für den Austausch von Meinungen und Erfahrungen treffen kann. Das ist einmal das Generelle.
Nun zu dieser Empfehlung 19 oder generell zu den Empfehlungen: Der Bundesrat hat ja, als dieser GPK-Bericht erschien, Stellung dazu bezogen, und er hat eigentlich weitestgehend gesagt, dass das, was die GPK in diesem Bericht sagen, von ihm akzeptiert wird. Dort, wo Empfehlungen sind, werden sie weitgehend umgesetzt. Dieser Prozess ist im Gang. Wir haben gesagt, dass wir dort, wo wir sehen, dass Handlungsbedarf besteht, und wo auch eine Vorstellung über den Handlungsbedarf besteht, nicht bis Ende Jahr warten. Ende Jahr ist immer gut: Entweder heisst es "wenn man in die Ferien geht", oder es heisst "bis Ende Jahr"; früher hat man mal gesagt, wenn man in den WK muss, muss vorher alles noch erledigt [PAGE 815] sein. Wir wollen es aber möglichst zügig erledigen, weil das, was evident ist, auch umgesetzt werden kann.
Nun spielt diese Empfehlung 19 eine bestimmte Rolle. Ich kann Ihnen versichern: Wenn jemand an dieser Empfehlung 19 interessiert ist, dann ist es derjenige, der hier vor Ihnen sitzt. Diese Geschichte in den USA habe ja nicht ich eingebrockt. Das Alpha an dieser ganzen Geschichte habe nicht ich verursacht, sondern ich musste es dann mit ausfressen. Deshalb ist es für mich auch von Wichtigkeit zu äussern, dass die GPK zwar lange gesagt haben, was vielleicht nicht optimal im Bundesrat gelaufen ist, aber dass noch niemand gesagt hat, was eigentlich kompetenzmässig in den USA abgelaufen ist und wie es abgelaufen ist. Deshalb ist diese Empfehlung 19 aus meiner persönlichen Sicht eine gute Empfehlung. Wir haben alles Interesse, auch diese umzusetzen.
Der Bundesrat hat eine Delegation bestimmt, die sich Mitte Juli mit einer Delegation des Verwaltungsrates der UBS zu einer Aussprache getroffen hat. Das war der Beginn dieser Umsetzung. Bei dieser Aussprache hat der Verwaltungsrat der UBS seine bisherigen Bemühungen dargelegt, die er insbesondere auch in den USA unternommen hat, um abzuklären, was dort in Bezug auf die Geschäfte, die Kompetenzen und die Auswirkungen geschah, wie das in Empfehlung 19 vorgesehen wird.
Nun ist auch die Frage der Verantwortlichkeiten im straf- und im zivilrechtlichen Bereich usw. gestellt worden. Wir haben vereinbart, dass uns die UBS ihrerseits über ihre Bemühungen - die waren nicht gering - schriftlich orientiert. Diesen Bericht erwarten wir in den nächsten Tagen. Wir haben auch gesagt, dessen Erstellung müsse rascher gehen - die UBS hat uns das zugesichert - und könne nicht bis Ende Jahr dauern. Wir werden anhand dieser Aufzeichnungen dann evaluieren können, ob wir das Thema weiterverfolgen und, wenn ja, in welcher Weise. Wir haben also der UBS den Auftrag erteilt, ihre bisherigen Bemühungen zu inventarisieren und zuhanden des Bundesrates klarzumachen, was bis jetzt geschah.
Wir haben parallel dazu auch Abklärungen zur Frage getroffen, ob allenfalls bundesnahe Organisationen in die Lage zu versetzen seien, ihrerseits gewisse Massnahmen zu treffen. Diese Abklärungen wurden auch Mitte Juli gestartet und teilweise auch zusammen mit Organen des Bundes oder bundesnaher Organisationen durchgeführt. Ich verweise auf das Beispiel der Pensionskasse Publica, die natürlich auch Gelder anlegt und als Anlagekundin begehrt ist. Diese Abklärungen werden intern getroffen. Sie sind natürlich auch durch den Auftrag und die Interessenlage dieser Organisationen gekennzeichnet. Eine Pensionskasse hat natürlich wenig Interesse daran, sehr hohe Beträge für Prozesse auszugeben; sie muss für Rendite sorgen und dafür, dass die Substanz ihrer Anlagen intakt bleibt. Daher gilt es hier Interessenabwägungen vorzunehmen, und die sind im Gange.
Herr Ständerat Graber, insgesamt würde ich sagen - das in Beantwortung Ihrer Frage -, dass das Signal, das Sie in den letzten Tagen nicht gehört haben, eher ein gutes Zeichen ist: Es wird nämlich gearbeitet. Wir wollen aber nicht erneut die Arbeiten öffentlich machen, damit die einzelnen Schritte wieder auseinandergerissen, kommentiert und zerredet werden, sondern wir wollen mit den Ergebnissen aufwarten, wenn sie aufbereitet sind - voilà. Das ist meine Position. Jetzt verstehen Sie vielleicht, dass der Bundesrat aus dieser Situation heraus Zurückhaltung signalisiert hat. Die Begründung dazu haben wir Ihnen schriftlich geliefert. Sie können aber davon ausgehen, dass der Bundesrat diese Empfehlung 19 ernst nimmt, sie umsetzen will und willens ist, hier die Problemlösung voranzutreiben.
Jetzt die Geschichte des Stab Fund: Ich habe Ihnen heute Morgen bei einem anderen Traktandum in diesem Zusammenhang gesagt, dass die Kontakte zwischen der Nationalbank und der UBS - unter Beizug der Finma - in Bezug auf diesen Stab Fund stattfinden. Da sollte sich der Bundesrat in grösster Zurückhaltung üben, da kommen wir dann eben wieder in die Kompetenzfragen hinein. Es sollte nicht sein, dass wir uns hier aus politischen Gründen einmischen müssen. Wir können Fragen stellen, wir können uns erkundigen, aber es ist nicht an uns, diese Rückführung gewissermassen zu befehlen oder vorzunehmen. Da spielen verschiedene Elemente eine Rolle, unter anderem natürlich auch der Zustand der Bank, der Reserven, die Daten usw. Im bisherigen Verlauf der Gespräche sind die verantwortlichen Organe zum Schluss gekommen, dass ein definitives Rückführen der Aktiven in diesem Stab Fund in diesem Herbst noch nicht infrage kommt. Das ist ja das, was Sie mit Ihrer Motion auch fordern: Sie wollen ja nicht, dass das jetzt definitiv getan wird. Sie wollen, dass man einen Konnex zwischen Empfehlung 19 und dieser Rückführung zieht.
Ich habe Ihnen diese beiden Prozesse jetzt geschildert, und ich habe Ihnen, glaube ich, auch klargemacht, dass der Bundesrat an beiden Prozessen in unterschiedlicher Weise beteiligt ist, dass er aber grossen Respekt hat, diese beiden Prozesse miteinander zu verknüpfen, weil das zu neuen Verantwortungsfragen führen würde. Wir sollten da vorsichtig bleiben. Das ist der Grund, weshalb wir gesagt haben, im Zweifelsfall würde der Bundesrat diese Motion ablehnen, obwohl er mit den Intentionen des Motionärs grundsätzlich einig ist und es zwischen uns keinen Widerspruch gibt.
Die Position des Bundesrates muss hier aber eine klare sein, und deshalb kann sie nur lauten: Ablehnung der Motion!