preparatory:AB 142017
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-15
Wortprotokoll
Die Kommission hat den beiden Standesinitiativen am Schluss mit 9 zu 1 Stimmen keine Folge gegeben. Dieser Ablehnung ist aber ein längerer Prozess vorausgegangen. Die Kommission erachtet Kinder- und Ausbildungszulagen als Lohnbestandteile, welche wie das Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen voll besteuert werden müssen. Im Übrigen verweist die Kommission aber vor allem auch auf die im [PAGE 818] vergangenen Jahr hier verabschiedeten Steuererleichterungen für Familien und Kinder.
Die WAK hat sich den Ablehnungsantrag, wie gesagt, nicht einfach gemacht und nach Anhörung der beiden Kantone nochmals eine Stellungnahme der Steuerverwaltung wie auch eine Stellungnahme der Finanzdirektorenkonferenz eingeholt. Beide, insbesondere auch die FDK, empfahlen eine Ablehnung der beiden Standesinitiativen. Diese Ablehnung durch die Kantone basiert vor allem auf zwei Argumenten: Einerseits wird mit Mindereinnahmen von 850 bis 900 Millionen Franken auf Kantonsebene gerechnet. Exemplarisch wurden die Kantone Aargau und St. Gallen analysiert. Im Kanton Aargau wird mit Ausfällen von 50 Millionen und im Kanton St. Gallen mit Ausfällen von 40 bis 45 Millionen Franken gerechnet. Auf Kantonsebene ergeben sich so, wie gesagt, insgesamt Ausfälle von 850 bis 900 Millionen Franken. Dazu kommen Mindereinnahmen auf Bundesebene von 250 Millionen Franken. Die Kantone führen zudem ins Feld, dass ab dem 1. Januar 2011 bedeutende Entlastungen von Familien mit Kindern vorgesehen sind. So können Kinderbetreuungskosten bis maximal 10 000 Franken abgezogen werden. Zudem werden für diejenigen, die Kinder haben, neu die Elterntarife angewandt. Mit diesen steuerlichen Erleichterungen und den bereits bestehenden familienpolitischen Massnahmen wird nach Ansicht Ihrer Kommission der Situation von Familien für den Moment im Rahmen des finanzpolitisch Verkraftbaren Rechnung getragen.
Zudem hat der Nationalrat am 1. Juni 2010 der ähnlich lautenden parlamentarischen Initiative Meier-Schatz 07.470 mit 106 zu 70 Stimmen keine Folge gegeben. Im Nationalrat waren die Hauptgründe dafür vor allem, dass bereits Kinderabzüge bestünden und kinderrelevante Abzüge vorhanden seien. Zudem wurde auch auf die substanziellen steuerlichen Erleichterungen verwiesen, die per 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt werden. Es gab noch weitere Überlegungen, die ich jetzt nicht mehr im Detail ausführen möchte. Jedenfalls hat der Nationalrat also im Juni 2010 einen ähnlich lautenden Vorstoss abgelehnt, und es ist nicht anzunehmen, dass er seine Meinung innert sechs Monaten vollständig ändert.
In der Kommission wurde noch ausgeführt, dass auch der Ständerat bei der Behandlung eines entsprechenden Vorstosses in der letzten Session, in dem es um die Sozialhilfeleistungen ging, einen ähnlichen Entscheid gefällt habe; er hat dort festgelegt, dass auch Sozialhilfeleistungen steuerpflichtig sind. Er hat das bestätigt, und hier bei den Kinder- und Ausbildungszulagen ging es praktisch um eine Konsequenzfrage. Zudem wurde befürchtet, dass bei einer Zustimmung andere, ähnlich gelagerte Begehren zur Diskussion gestellt werden könnten. Schliesslich wurde auch noch darauf hingewiesen, dass aufgrund der Progressionswirkung vor allem die höheren Einkommensklassen profitieren würden, womit die sozialpolitische Wirkung, die mit den Initiativen verfolgt wird, verfehlt würde.
Die Ablehnung erfolgt somit nicht aus sozial- oder familienpolitischen Überlegungen heraus, sondern vor allem infolge von Systematiküberlegungen und weil das Parlament eben einen anderen Weg der steuerlichen Entlastung der Familien beschritten hat.
Die Kommission gibt mit 9 zu 1 Stimmen den Standesinitiativen keine Folge, und ich empfehle Ihnen, entsprechend dasselbe zu tun.