Frick Bruno · Ständerat · 2010-12-07
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-07
Wortprotokoll
Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 8 zu 2 Stimmen, auf die Vorlage nicht einzutreten. Nachdem kein anderer Antrag gestellt wurde, beschränke ich mich auf eine Zusammenfassung der Kommissionsargumente zuhanden des Amtlichen Bulletins und vor allem des Nationalrates.
Bisher galt beim Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum für den Steueraufschub die sogenannte absolute Methode. Soweit ein Grundstücksgewinn nicht wieder für den Erwerb eines selbstgenutzten Ersatzobjektes investiert wird, ist er zu versteuern. Das heisst, an einem einfachen Beispiel aufgezeigt: Ein Grundstück wurde für 600 000 Franken gekauft, und es wird nun für 700 000 Franken veräussert, woraus ein Gewinn von 100 000 Franken resultiert. Nun wird ein selbstbewohntes Ersatzobjekt im Betrag von wieder 700 000 Franken angeschafft. Damit wird der ganze Gewinn investiert, und die Steuer wird vollständig aufgeschoben. Werden aber nur 630 000 Franken investiert, verbleibt ein Gewinn von 70 000 Franken, und dieser ist sofort zu versteuern; diese 70 000 Franken werden ja nicht wieder investiert, sondern stehen als Gewinn dem früheren Eigentümer zur Verfügung.
Nun will die Initiative die sogenannte relative Methode einführen. Das heisst: Wenn der Verkaufserlös nicht vollständig reinvestiert wird, ist die Besteuerung im Verhältnis von Verlaufserlös zu Wiederanschaffungspreis aufzuschieben. In unserem Beispiel wäre das so: Wenn wieder ein Grundstück für 630 000 Franken gekauft wird, wird nicht nur die Steuer für einen Gewinn von 30 000 Franken aufgeschoben, sondern für 90 Prozent des Gewinns, weil der Wiederanschaffungspreis von 630 000 Franken 90 Prozent des Verkaufspreises von 700 000 Franken ist. Sie sehen sofort: Der Betrag, für den ein Steueraufschub gewährt wird, wird mit der neuen, relativen Methode in aller Regel wesentlich höher als bei der absoluten Methode.
Wenn Sie nun mein Beispiel nicht ganz verstanden haben, dann dürfen Sie beruhigt sein: Die Sache ist nämlich komplizierter als die bisherige Regelung. Man muss tatsächlich zweimal lesen, bis man das System ganz erfasst hat. Die Wirkung aber, die der Entwurf des Nationalrates erzielt, ist in den meisten Fällen ein höherer Aufschub und entsprechend in der Grosszahl der Fälle eine Schmälerung des Steuersubstrats. Das hat dazu geführt, dass sich alle Kantone, mit Ausnahme des Kantons Neuenburg, gegen die neue Regelung ausgesprochen haben. Bei den Parteien und insbesondere bei den Verbänden, beim Hauseigentümerverband, beim Gewerbeverband usw., ist die Situation anders; sie tendieren stark in Richtung der relativen Methode, die grössere Steueraufschübe gewährt. Für alle Kantone wäre es aber eine neue Praxis - eine Praxis, die sie auch als aufwendiger und komplizierter betrachten und die ihnen Steuersubstrat wegnimmt.
Die Initiative segelt unter dem Titel "Förderung der beruflichen Mobilität". Ihre Kommission ist der Ansicht, die Mobilität werde heute nicht beeinträchtigt. Soweit nämlich ein Gewinn in selbstbewohntes Wohneigentum reinvestiert wird, wird die Steuer auch aufgeschoben. Die Mobilität wird dadurch nicht beeinträchtigt.
In Abwägung aller Gründe hat sich Ihre Kommission mit grosser Mehrheit gegen das Eintreten ausgesprochen. Sie ist der Überzeugung, das alte System sei gerechter, weil damit der nichtwiederinvestierte Gewinn versteuert und nur für den wiederinvestierten Gewinn der Aufschub gewährt wird. Diese Lösung verdient nach unserer Auffassung den Vorzug gegenüber einem überhöhten Steueraufschub. Wir bitten Sie daher, die heutige Regelung beizubehalten.