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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-12-07

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-12-07

Wortprotokoll

Das Parlament hat damals im Zusammenhang mit der Diskussion über [PAGE 1168] Schengen entgegen der Meinung des Bundesrates - ich möchte das betonen -, im Bundesbeschluss tatsächlich einen Mindestbestand für das Grenzwachtkorps festgehalten. Es war eine relativ zufällige Zahl, ich sage Ihnen auch, warum: Man ist von der Zahl von Ende Dezember 2003 ausgegangen, das waren 1928 Personen. Am 1. Januar 2004 wären es 90 mehr gewesen, es waren nämlich 90 Aspiranten dazugekommen. Insofern hatte diese Zahl etwas Zufälliges an sich.

Ich habe Verständnis für das damalige Anliegen, denn man wusste nicht, wie man mit Schengen umgehen würde, welche neuen Aufgaben auf die Schweiz zukommen würden. Es ging dabei um die Verstärkung der Schengen-Aussengrenzen an den Flughäfen und um Auslandeinsätze im Rahmen von Frontex, und nicht zuletzt wusste man nicht, wie weit man die Kantone bei der Umsetzung der nationalen Ersatzmassnahmen würde unterstützen müssen. Ich möchte betonen, dass geplant war, dass das Grenzwachtkorps die Kantone bei den nationalen Ersatzmassnahmen unterstützen würde; das Grenzwachtkorps erfüllt heute auch in anderen Bereichen kantonale Aufgaben. Es war beispielsweise nie vorgesehen, dass das Grenzwachtkorps bei Verkehrskontrollen eingesetzt würde. Natürlich macht es das nicht einfach von sich aus, sondern aufgrund von Vereinbarungen mit den entsprechenden Kantonen. Gewisse Kantone wollen diese Leistungen jetzt wieder nicht mehr, aber jedenfalls war das nie so geplant.

Der Bundesrat ist nach wie vor überzeugt, dass das Grenzwachtkorps notwendig ist, um die Sicherheit zu gewährleisten, aber Sie haben es im Rahmen der Budgets und der Ressourcenplanung immer in der Hand zu bestimmen, wie viele Leute notwendig sind, um den Auftrag zu erfüllen. Es geht ja nicht um eine Zahl, sondern um die Frage, wie viele Personen man braucht, um einen Auftrag korrekt zu erfüllen. Darum ist mit Blick auf die Feststellungen von Herrn Lombardi zu sagen: Natürlich muss man einen optimalen Einsatz im Kanton Tessin sicherstellen, wie an anderen Orten auch. Aber mit der Annahme des Postulates möchten wir Ihnen nun einmal aufzeigen, wofür was gebraucht wird und was notwendig ist.

Die Eidgenössische Zollverwaltung hat heute über 4000 Stellen, rund 2000 davon gehören zum GWK. Von diesen 2000 GWK-Angehörigen sind etwa 10 Prozent im Dienste der Kantone tätig, auch für kantonale Aufgaben, die nicht zwingend vom Grenzwachtkorps erfüllt werden müssen, die man aber dem Grenzwachtkorps im Laufe der Zeit einfach übergeben hat. Die Leistungen dieser Leute werden zu einem guten Teil nicht verrechnet. Das ist natürlich für die Kantone eine gute Lösung. Aber aus der Optik des optimalen Einsatzes der GWK-Kräfte für das, wofür wir sie brauchen würden, beispielsweise für die Unterstützung des Kantons Tessin oder für die Unterstützung im Kanton Genf, ist das natürlich nicht im Sinne des Erfinders.

Ich denke, hier müssen wir jetzt wirklich eine Auslegeordnung machen und fragen: Wofür brauchen wir die Leute wirklich? Wie müssen sie im Rahmen von Schengen optimal eingesetzt werden? Vielleicht gibt es auch Möglichkeiten, aus dem Bestand der gut 2000 zivilen Zollverwaltungsangestellten, die für den Warenzoll zuständig sind, Personen in den Sicherheitsbereich abzuziehen. Sobald wir die Auslegeordnung gemacht haben, können wir ganz objektiv sagen: Es reicht, oder es reicht nicht. Aber eine feste Zahl für den Mindestbestand des Grenzwachtkorps im Gesetz, das scheint mir schon etwas schwierig. Das haben wir in keinem andern Bereich. Aber ich sichere Ihnen zu, Herr Ständerat Lombardi: Wir werden alles tun, um den Kanton Tessin im Bereich der Grenzschutzaufgaben wirklich zu unterstützen - wie andere Regionen auch: Genf, Kreuzlingen, Basel. Wir werden sie alle möglichst gut unterstützen, und wir werden diesen Bericht vorlegen.