Fetz Anita · Ständerat · 2010-12-07
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-07
Wortprotokoll
Die Fakten sind bekannt: Die Pensionskasse der SBB befindet sich seit 2001 konstant in Unterdeckung; Ende 2009 wies sie einen Fehlbetrag von über 2,2 Milliarden Franken auf, was einem Deckungsgrad von 84,4 Prozent entspricht. Hauptsächlich zwei Gründe haben zu dieser unerfreulichen Situation geführt: die unvollständige Ausfinanzierung der Pensionskasse der SBB bei ihrer Gründung - die Schwankungsreserven sind nicht mitgegeben worden - sowie der heftige Börseneinbruch im Zuge der Finanzkrise.
Heute haben wir die Chance, einen Schlussstrich unter dieses Kapitel zu ziehen und der Pensionskasse der SBB den [PAGE 1148] Weg in eine sichere finanzielle Zukunft zu ebnen. Der vom Bundesrat beantragte Sanierungsbeitrag von 1,148 Milliarden Franken mag auf den ersten Blick hoch erscheinen. Wenn man sich aber mit der Materie eingehend befasst - und das hat Ihre Kommission getan -, wird einem klar, dass dieser Beitrag sachlich wie moralisch richtig und wichtig ist.
Ich möchte dafür drei wichtige Gründe nennen:
1. Der Sanierungsbeitrag ist so bemessen, dass der Bund nur für die Finanzierung des fehlenden Deckungskapitals bei den Altersrentnern aufkommt. Damit nimmt der Bund seine besondere Verantwortung gegenüber den heutigen SBB-Rentnern wahr, von denen über 80 Prozent noch vor der Gründung der SBB AG per 1. Januar 1999 pensioniert worden sind. Gegenüber diesen Rentnern steht der Bund moralisch in der Pflicht und darf sich meiner Meinung nach nicht aus seiner Verantwortung stehlen.
2. Die Arbeitnehmenden und die SBB selbst tragen die Hauptlast der Sanierung. Unter Einrechnung früherer Beiträge entfallen ungefähr vier Fünftel der gesamten Sanierungsleistungen auf die Mitarbeitenden und auf die SBB selbst. Beide Seiten haben in den vergangenen Jahren grosse finanzielle Opfer gebracht, sei es über Leistungskürzungen oder über zusätzliche Sanierungsbeiträge. Auch in den kommenden Jahren werden sie nochmals intensiv zur Kasse gebeten. Ich möchte in aller Deutlichkeit sagen: Mehr kann man den Arbeitnehmenden und den SBB nicht zumuten; ich denke, die Schmerzgrenze ist jetzt erreicht. Ich möchte Ihnen das an einem konkreten Beispiel darlegen: Ein Rangierarbeiter oder Gleismonteur mit einem Lohn von 5400 Franken brutto, der mit 62 Jahren in Pension geht, käme normalerweise auf eine Rente von 3099 Franken. Unter Berücksichtigung der Sanierungslast beträgt seine Rente in Tat und Wahrheit aber bloss noch 2333 Franken. 700 Franken mehr oder eben 700 Franken weniger am Ende des Monats, das sind bei diesen Zahlen wahrlich kein Pappenstiel.
3. Der dritte Grund, der für den Beitrag des Bundes spricht: Es geht auch um die Gleichbehandlung der SBB mit anderen bundesnahen Betrieben. Das ist letztlich eine Frage der Fairness und Gerechtigkeit. Die Publica erhielt die Senkung des technischen Zinssatzes vom Bund ausfinanziert, während die Swisscom und die Ruag die Altrentner beim Bund zurücklassen konnten. Es kann nicht sein, dass wir nun bei der Pensionskasse der SBB mit anderen Ellen messen, so nach dem Motto: Den Letzten beissen die Hunde.
Ich bin deshalb froh, dass Ihnen die Kommission einstimmig Zustimmung zur Vorlage des Bundesrates beantragt, denn diese Vorlage ist zielführend, ausgewogen und gerecht. Ich hoffe, Sie werden diesem Antrag zustimmen.