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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-12-07

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-12-07

Wortprotokoll

Warum haben wir überhaupt die Unterdeckung, über die wir uns heute unterhalten? Kurz noch einmal zur Geschichte: 1999 wurden die SBB im Rahmen der ersten Bahnreform in eine öffentlich-rechtliche Aktiengesellschaft umgewandelt, und auf diesen Zeitpunkt hin nahm auch die privatrechtliche Stiftung Pensionskasse SBB ihre Tätigkeit auf - das wird dann die Grundlage sein für die Beantwortung der Frage von Herrn Büttiker. Die Vorgängerin der Pensionskasse SBB, die Pensions- und Hilfskasse - so hiessen alle Kassen bei den Bahnunternehmen - der SBB, war noch eine öffentlich-rechtliche unselbstständige Pensionskasse, mit einem Fehlbetrag und der entsprechenden Leistungsgarantie des Bundes. So funktioniert es bei den öffentlich-rechtlichen Pensionskassen in den Kantonen heute noch.

Im Rahmen der Umwandlung wurde die Pensionskasse SBB vom Bund vollständig ausfinanziert, der Deckungsgrad betrug Anfang 1999 also 100 Prozent. Der Bund wendete dafür 12,6 Milliarden Franken auf. Die Ausfinanzierung erfolgte - wir haben das heute gehört - zu einem aktienmässig ungünstigen Zeitpunkt. Der Weltindex für Aktien war im Jahr 1999 sehr hoch, damit war es ein schwieriger Moment für die Ausfinanzierung. Der Bund gab auch keine Wertschwankungsreserve mit. Es besteht kein Anspruch darauf, eine Wertschwankungsreserve mitzubekommen, aber wenn man eine Pensionskasse bei der Ausfinanzierung sichern will, ist es üblich, dass man eine Wertschwankungsreserve von 15 Prozent mitgibt.

Vor allem aufgrund der im Jahre 2000 einsetzenden Börsenbaisse, aufgrund dieser schwierigen Situation, sank dann der Deckungsgrad. Ende 2002 betrug er nur noch 83 Prozent. Die in der Folge ungenügenden Anlageerträge sind für 58 Prozent der bis 2007 entstandenen Unterdeckung verantwortlich. Für die restlichen 42 Prozent der Unterdeckung gibt es weitere Gründe; der Präsident der Finanzkommission hat sie aufgezählt. Erstens wurden von der Pensionskasse bis im Jahre 2007 Leistungen ausgerichtet, die nicht finanziert waren, und zwar vor allem für freiwillige vorzeitige Pensionierungen. Das waren teure Lösungen. Dies erklärt einen Teil der Unterdeckung, nämlich 484 Millionen Franken. Zweitens wurde die Lebenserwartung im Zeitpunkt der Ausfinanzierung falsch geschätzt; daraus resultierte ein Verlust von 300 Millionen Franken. Drittens gab es Kosten von 35 Millionen Franken aus der Pensionierung von Frauen der Eintrittsgeneration, der sogenannten Garantiefrauen; sie hatten eine Garantie für eine bestimmte Leistung bei ihrem Austritt.

Bei der Beurteilung des tiefen Deckungsgrades muss - auch darauf wurde bereits hingewiesen - auch berücksichtigt werden, dass die Pensionskasse SBB mit über 51 Prozent einen überdurchschnittlich hohen Rentneranteil aufweist. Das ist für eine Pensionskasse natürlich auch eine relativ grosse Belastung, vor allem wenn es darum geht, die Pensionskasse zu sanieren, sie aus einer schwierigen wieder in eine gute Situation zu bringen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ohne weitere Sanierungsmassnahmen im Jahr 2019 ein Deckungsgrad von 100 Prozent erreicht werden kann, liegt bei ungefähr 20 Prozent; das sind Berechnungen von Ende 2009. Die Hauptlast der Sanierung tragen das Unternehmen SBB und seine Mitarbeitenden, aber allein mit der SBB-Unterstützung kann die Pensionskasse nicht saniert werden; das haben Sie aus den Zahlen gesehen. Der Beitrag der SBB und der Mitarbeitenden ist ein wichtiger Beitrag, er reicht aber nicht. Die SBB selbst haben der Pensionskasse bis heute 2,5 Milliarden Franken zukommen lassen, dies nicht in Form von liquiden Mitteln - diese haben sie als hochsubventionierter Betrieb gar nicht -, sondern die Pensionskasse gewährt dem Unternehmen SBB Darlehen, die über den Immobilienbereich gesichert sind. Aus dessen Erträgen wird nun die Verzinsung und Amortisation der Darlehen geleistet. Das Immobiliengeschäft ist heute der einzige Bereich, mit dem die SBB nachhaltig Geld verdienen. Das sind die Beiträge, die dann zugunsten der Pensionskasse gehen.

Die Mitarbeitenden - das wurde gesagt - tragen einen grossen Anteil zur Sanierung der Pensionskasse mit: Zum einen ist mit dem Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat das Anlagerisiko der Pensionskasse auf die Mitarbeitenden übergegangen, und zum andern wurden gleichzeitig alle nichtfinanzierten Leistungen eliminiert. Zudem wurde noch der technische Zinssatz von 4 auf 3,5 Prozent reduziert, was für die Mitarbeitenden natürlich auch wieder eine Last ist. Das ordentliche Pensionierungsalter wurde von 63,5 auf 65 Jahre erhöht, das heisst also, dass die heutigen Mitarbeitenden, die aktive Generation, 1,5 Jahre länger einbezahlen, um in etwa die gleichen Renten wie die Rentnergeneration zu erhalten. Die Verzinsung der Altersguthaben erfolgt nach der Nullverzinsung im Jahre 2009 bis auf Weiteres mit dem BVG-Zinssatz, das sind aktuell 2 Prozent. Wie der Arbeitgeber leisten auch die Mitarbeitenden Sanierungsbeiträge von 2,5 Prozent auf ihrem versicherten Lohn. Das heisst, dass die heute aktiven Mitarbeitenden bei einem Bruttolohn von 5000 Franken 125 Franken pro Monat oder 1500 Franken pro Jahr - das sind Lohnabzüge - zugunsten der Sanierung bezahlen. Diese Einzahlungen führen aber nicht zur Verbesserung ihrer eigenen Leistungen, dessen muss man sich bewusst sein. Die heute aktive Generation bezahlt diese Sanierungsbeiträge.

Damit haben sich die Leistungen natürlich verschlechtert: Für eine gemessen am Lohn eher unterdurchschnittliche Rente bezahlen die Angestellten der SBB heute überdurchschnittlich hohe Beiträge. Das sehen Sie an den Zahlen! Und wir sollten nicht vergessen: Die Mehrzahl der SBB-Angestellten sind keine Grossverdiener, Herr Ständerat Büttiker hat darauf hingewiesen. Ich möchte Ihnen ein paar Zahlen sagen: Ein 35-jähriger Gleisarbeiter verdient monatlich rund 5400 Franken, ein Zugsbegleiter 5700 Franken und ein Lokomotivführer 6600 Franken. Das sind die Zahlen, und entsprechend sind die Abzüge, die gemacht werden.

Der Bundesrat beantragt, die Sanierungsbemühungen der SBB mit einem Beitrag von 1,148 Milliarden Franken zu unterstützen. Dieser Betrag lässt sich wie folgt herleiten: Zum einen ist der Ausgangspunkt die Unterdeckung der Altersrentner per Ende 2006, das heisst vor dem Primatwechsel. Sie sind, es wurde heute darauf hingewiesen, zu 80 Prozent ehemalige Bundesangestellte, bis im Jahre 2004 hatten sie Anspruch auf Gleichbehandlung mit den Rentnerinnen und Rentnern des Bundes. Ich denke, für diese Gruppe hat der Bund eine besondere Verantwortung. Diese Unterdeckung beläuft sich auf 1,019 Milliarden Franken, davon abgezogen werden zum einen die in der Unterdeckung der Altersrentner enthaltenen anteilmässigen Kosten für nichtfinanzierte Leistungen, das sind 278 Millionen Franken. Zum andern werden die Kosten von 335 Millionen Franken für die Senkung des technischen Zinssatzes bei den Altersrentnern hinzuaddiert, denn diese Kosten sind in der Unterdeckung der Altersrentner per 2006 von 1,091 Milliarden Franken nicht enthalten. Dieses Vorgehen orientiert sich am Vorgehen bei der Publica. Auch die Publica erhielt 2008 einen Bundesbeitrag in der Höhe des fehlenden Deckungskapitals bei den Altersrentnern infolge Senkung des technischen Zinssatzes.

Mit diesem Beitrag des Bundes - ein Teil sind die 662 Millionen Franken, die ursprünglich vom Bund geplant waren, die kann man hart errechnen, und bei einem Teil geht es natürlich auch um eine politische Abwägung - sollte es möglich sein, die Pensionskasse SBB mittelfristig zu sanieren. Unser Pensionskassenexperte hat errechnet, dass die Pensionskasse SBB bis Ende 2019 mit einer Wahrscheinlichkeit von 75 Prozent einen Deckungsgrad von 100 Prozent erreichen wird. Allein für den Erhalt des Deckungsgrads - dies noch zu Ihrer Orientierung - benötigen die SBB in diesem Jahr eine Rendite von 3,8 Prozent. Vieles in der Entwicklung und in der Gesundung dieser Pensionskasse hängt natürlich von der Entwicklung der Finanzmärkte ab. [PAGE 1151]

Die Bundeshilfe ist auch bei einem Vergleich mit der Publica und den Pensionskassen anderer bundesnaher Unternehmen gerechtfertigt. Beispielsweise hat der Bund in den letzten Jahren auf indirekte Weise mit hohen Leistungen zur Sanierung der Pensionskasse Post beigetragen, indem er die Post im Rahmen seiner jährlichen Beschlüsse zur Gewinnverwendung ermächtigt hat, 1,6 Milliarden Franken des erarbeiteten Gewinns an die Pensionskasse zu überweisen. Es gibt verschiedene Aspekte, die zeigen, dass es wichtig ist, dass man der Pensionskasse der SBB jetzt ermöglicht, sich zu sanieren. Ich verzichte hier auf weitere Beispiele - Swisscom und Ruag konnten ja immerhin ihren Rentnerbestand zurücklassen und hatten damit natürlich eine viel bessere Ausgangslage. Es ist wichtig, dass man die Finanzierung der Kosten der Senkung des technischen Zinssatzes für die Rentnerbestände jetzt auch hier einbaut und der Pensionskasse SBB diesen Betrag zur Verfügung stellt.

Ich möchte noch auf die Ausführungen von Herrn Stähelin zur Frage der Pensionskasse Ascoop und zu möglichen weiteren Forderungen infolge dieser Sanierung eingehen. Diese Frage haben ja auch verschiedene andere aufgenommen. Die Hilfe des Bundes für die Pensionskasse SBB basiert auf sachlichen Gründen, die andere Unternehmen, die Vorsorgeeinrichtungen haben, wie beispielsweise eben die Ascoop, nicht geltend machen können. Zum einen sind die Rentner bei den SBB ehemalige Bundesangestellte; darauf habe ich verwiesen. Das trifft für Rentner bei der Ascoop natürlich nicht zu. Zum andern gehören die SBB zu hundert Prozent dem Bund, und die Vorgängerin der Pensionskasse SBB, die Pensions- und Hilfskasse SBB, war eine öffentlich-rechtliche Kasse ohne Rechtspersönlichkeit, welche damals im Teildeckungsverfahren bilanziert und finanziert wurde. Die Pensionskasse Ascoop war immer eine rechtlich selbstständige Pensionskasse des privaten Rechts - also nie eine öffentlich-rechtliche Pensionskasse - mit Bilanzierung nach dem Prinzip einer geschlossenen Kasse und mit Vermögensanlage am Markt. Die Pensions- und Hilfskasse SBB konnte, bis sie eben eine privatrechtliche Pensionskasse wurde, nur beschränkt Vermögensanlagen am Markt tätigen.

Neben diesen sachlichen Aspekten ist noch auf die rechtliche Ausgestaltung der Bundeshilfe hinzuweisen. Für eine Bundeshilfe an einen Dritten braucht es immer eine explizite Rechtsgrundlage. Für den Sanierungsbeitrag des Bundes an die SBB soll die entsprechende gesetzliche Grundlage im Rahmen des SBB-Gesetzes geschaffen werden. Sie sehen daran, dass wir uns wirklich auf die Pensionskasse SBB beschränken und nicht weitere Unternehmen mit einbeziehen wollen.

Ich verzichte jetzt darauf, noch Ausführungen zur finanzpolitischen Tragbarkeit der Bundeshilfe zu machen; der Kommissionspräsident hat das bereits gemacht, ich kann es Ihnen somit ersparen. Ich möchte aber noch kurz auf die Frage von Herrn Ständerat Büttiker eingehen. Es stellt sich natürlich die Frage, ob man wieder ein Teildeckungsverfahren haben oder gar zu einer öffentlich-rechtlichen Kasse zurückkehren möchte, wie es die Pensionskasse ja ursprünglich war. Das würde aber den Intentionen widersprechen; das wäre ein Widerspruch zu dem, was das Parlament bei der Verselbstständigung der SBB - und damit auch ihrer Pensionskasse - bewusst getan hat, nämlich die SBB zu verselbstständigen und damit auch ihre Pensionskasse zu verselbstständigen. Es würde auch bedeuten, dass man von der heutigen privatrechtlichen Form wieder zu einer öffentlich-rechtlichen Form zurückgehen würde.

Nun wird ja nicht nur bei den privatrechtlichen Pensionskassen, sondern auch bei den öffentlich-rechtlichen Kassen ein Deckungsgrad von 100 Prozent oder mehr angestrebt. Es gibt verschiedene Kantone, die das bereits geschafft haben. Ich möchte sie Ihnen jetzt nicht aufzählen, aber es gibt verschiedene Kantone, die ihre öffentlich-rechtlichen Pensionskassen bereits ausfinanziert haben. Ich denke, das muss bei allen Kassen, auch den öffentlich-rechtlichen Kassen, der Weg sein. Es bringt nichts, wenn Sie wieder zum alten Modell zurückkehren. Den Bund würde das letztendlich auch mehr kosten. Er hätte dann wieder eine Garantenstellung, müsste zum Teil wieder eine Staatsgarantie übernehmen. Ich meine, das wäre langfristig eine teurere Lösung als ein einmaliger Einschuss. Es würde auch dem Trend widersprechen, den wir ja alle unterstützen, wonach man die Pensionskassen, und zwar die privatrechtlichen wie auch die öffentlich-rechtlichen, ausfinanziert.

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