Stähelin Philipp · Ständerat · 2010-12-07
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-07
Wortprotokoll
Ich habe bereits in der Eintretensdebatte darauf hingewiesen, dass diese erneute Sanierung der Pensionskasse der SBB nicht zum Präjudiz für die Refinanzierung weiterer Vorsorgeeinrichtungen von Betrieben werden darf, die der Bund heute eignet oder in der Vergangenheit eignete, dieser führt oder führte oder an denen er, in welcher Weise auch immer, beteiligt ist oder war. Eine präjudizierende Wirkung der vorliegenden Aktion für irgendwelche weiteren Begehrlichkeiten in Richtung Bundesgelder seitens von Pensionskassen oder deren Träger und Beteiligten soll ausgeschlossen werden.
Diesem Zweck dient der Minderheitsantrag. Bewusst ist er allgemein gehalten und könnte auch etwa die Pensionskasse der Post, der Swisscom oder der Ruag betreffen. Wir haben dort, Gott sei Dank, keine Probleme. Aber die erneute Sanierung der Pensionskasse der SBB und deren Abwicklung dürfen keinerlei Anerkennung weiterer Bundesverpflichtungen bewirken. Im Auge habe ich nun klarerweise, wir haben schon darüber gesprochen, die Ascoop. Wie wir alle wissen, wurde eine Sanierung der Pensionskasse der Ascoop unter Bezugnahme auf die nun vorliegende Problemlösung bei der Pensionskasse der SBB im Parlament bereits [PAGE 1152] gefordert und anhängig gemacht. Die Botschaft des Bundesrates legt die Verhältnisse der Ascoop unter Ziffer 1.6 dar und stellt vorne auch einen Vergleich zwischen den Pensionskassen von SBB und Ascoop an. Der Bundesrat beantragt mit der Botschaft, auch das Postulat Lauri 05.3363, "KTU und Pensionskasse Ascoop. Massnahmen des Bundes", abzuschreiben.
Vorangegangen ist ein Vernehmlassungsverfahren zum Problemkreis der Pensionskassen sowohl der SBB als auch der Ascoop. Der Bundesrat hat sich so gleichzeitig mit beiden Sanierungsproblemen befasst, obwohl die Verhältnisse natürlich durchaus auch unterschiedlich sind; Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat soeben auch darauf hingewiesen. Der Bund ist lediglich an verschiedenen Unternehmen beteiligt, die gemeinsam die Ascoop gegründet haben, er ist nicht Eigner. Viele Unternehmen sind inzwischen wieder aus der Ascoop ausgetreten, dies als Folge der massiven Managementfehler - ich zitiere damit alt Bundesrat Merz -, die in der Ascoop begangen wurden.
Aber auch der Bundesrat schliesst keineswegs aus, dass er bei der Ascoop zumindest im Rahmen seines rund 17-prozentigen Anteils zur Beitragsleistung an die Deckungslücke von doch wieder 560 Millionen Franken beigezogen werden könnte. Gerade deshalb ist es notwendig, dass die vorliegende Refinanzierung der SBB-Pensionskasse in keiner Art und Weise als Anerkennung weiterer Forderungen aus dem Bereich des öffentlichen Verkehrs, an dem der Bund beteiligt ist, gedeutet werden darf. Daher ist es auch notwendig, dass dies in unserem Beschluss zum Ausdruck kommt. Man kann zwar bei den unterschiedlichen Verhältnissen dieser Kassen von Birnen und Äpfeln sprechen - einverstanden. Aber beides ist Obst, und deshalb sind auch die Übergangsbestimmungen zum SBB-Gesetz der richtige Ort, um klar einen Nagel einzuschlagen: Bis hierhin und nicht weiter!
In diesem Zusammenhang ist heute klar zum Ausdruck zu bringen, dass aus der Sanierung der Pensionskasse der SBB keinerlei präjudizielle Wirkung auf den Problemkreis Ascoop abgeleitet werden darf. Dass dies notwendig ist, zeigen auch Aussagen der Vertreter des SEV. Ich zitiere für einmal aus dem Kommissionsprotokoll: "Obwohl die Ausgangslage eine ganz andere ist, wird sich der Bund auch dort" - also bei der Ascoop - "die Frage nach seiner Verantwortung stellen müssen. Denn wenn man sich dem Markt öffnen will, muss man auch faire Wettbewerbsverhältnisse schaffen. Eine solche Ausgangslage wurde auch bei der Ascoop nicht geschaffen." Sie sehen, nach der Pensionskasse SBB wird möglicherweise die Ascoop zum Thema werden, wenn wir heute nicht Klarheit schaffen. Schlagen wir den Nagel richtig ein, die Ascoop soll wissen, wo sie steht, diese Sache muss ein Ende haben.
Ich bitte Sie um die Unterstützung des Minderheitsantrages.