Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2010-12-07
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-07
Wortprotokoll
Ich danke dem Sprecher der Mehrheit, dass er die Minderheit auch bereits begründet hat, und trotzdem möchte ich noch einmal aufzeigen, weshalb wir der Meinung sind, dass man dem Entwurf des Bundesrates folgen sollte.
Es wurde bereits gesagt, dass es um die Anerkennung ausländischer Dekrete und Massnahmen in der Schweiz geht, konkret darum, ob die Finma Gegenrecht einfordern muss oder, gemäss heutigem Recht und infolge der Kann-Bestimmung, einfordern kann, wenn es ihr aussichtsreich erscheint. Das Sanierungsrecht, wie es vorgeschlagen wird, zielt darauf ab, die Anleger besser zu schützen und ihnen bei ausländischen Konkursen und Konkursdekreten schneller zu ihrem Recht zu verhelfen. Nach meiner Meinung kann es, das hat ja auch der Sprecher der Mehrheit erwähnt, durchaus im Interesse des Anlegers sein, ein ausländisches Konkursdekret anzuerkennen und zu vollziehen, auch ohne dass die Finma Gegenrecht einfordert. Entscheidend für mich ist eben, dass die Finma Massnahmen in die Wege leitet, die im Interesse eines schnellen Vollzugs nötig sind. Gemäss der Mehrheit besteht keine Bedingung, dass auf Gegenrecht gepocht wird, es muss von der Finma lediglich eingefordert werden. Wenn dem so ist, hat das faktisch kaum Konsequenzen und ist letztlich eine Art Absichtserklärung. Ich bin deshalb überzeugt, dass es nachhaltiger ist, der Finma freie Hand zu lassen und darauf zu setzen, dass sie selber darauf bedacht ist, Gegenrecht einzufordern, wenn es der Sache dienlich ist.
Es macht wenig Sinn, eine Absichtserklärung im Gesetz zu haben, die nach aussen viel verspricht, letztlich aber wenig bringt.