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Tschümperlin Andy · Nationalrat · 2011-03-16

Tschümperlin Andy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-16

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion unterstützt den Minderheitsantrag zu Artikel 2 Buchstabe g und auch den Minderheitsantrag zu Artikel 6 Absatz 2.

Es ist absolut nötig, die Mindeststandards der kantonalen Leistungen mit den Kantonen - ich betone das: mit den Kantonen zusammen - zu definieren. Es geht also nicht darum, dass der Bund sie definiert, die Kantone sollen mit einbezogen werden. Durch diese Mindeststandards soll das Risiko eines Leistungsabbaus aufgrund des Finanz- und [PAGE 446] Lastenausgleichs und des Steuerwettbewerbs verringert werden. Der Finanz- und Lastenausgleich basiert auf dem Solidaritätsprinzip und will die Stärkung der kantonalen Autonomie. Die SP-Fraktion ist aber ganz klar der Meinung, dass dies nicht auf Kosten der Leistungen geschehen darf.

Leider ist es aber so, dass in verschiedenen Kantonen Leistungskürzungen gemacht werden. Dazu ein Beispiel aus der Zentralschweiz bezüglich Verbilligung der Krankenkassenprämien: In den sechs Zentralschweizer Kantonen Uri, Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Zug und Luzern wurden im letzten Jahr Prämienverbilligungen für etwa 270 Millionen Franken gewährt. Den grossen Teil davon steuert der Bund bei. Während die Höhe der Beiträge aus Bern klar definiert ist, werden die Zuschüsse der Kantone ganz im Sinn des Föderalismus nach unterschiedlichsten Kriterien bemessen. Der Kanton Obwalden zahlt pro Person neben den Bundesbeiträgen fast 200 Franken an die Prämienverbilligung. Alle Zentralschweizer Kantone zahlen zwischen 100 und 200 Franken, nur der Kanton Schwyz zahlt 50 Franken. Im Kanton Nidwalden erhalten 45 Prozent, im Kanton Luzern 37 Prozent und im Kanton Schwyz noch 26 Prozent der Bevölkerung eine Prämienverbilligung. So sieht der Föderalismus konkret aus. Diese Sparpolitik wird von jemandem bezahlt, meistens wird sie vom Mittelstand bezahlt.

Natürlich kenne ich das Argument, dass unterschiedliche Voraussetzungen in den Kantonen diese föderalistische Ausrichtung des Finanz- und Lastenausgleichs nötig machen würden. Aber es hat mir bis heute niemand erklären können, wie diese grossen Unterschiede in den vergleichbaren Kantonen der Zentralschweiz begründet werden können.

Gleiches gibt es aus dem Bildungsbereich zu berichten. Die Unterschiede von Kanton zu Kanton im Bildungsbereich sind enorm. Die öffentliche Schule ist der Ort, wo sich Menschen aus allen sozialen Schichten begegnen, und sie ist der wichtigste Ort der Integration. Die Zukunft einer toleranten und demokratischen Gesellschaft hängt davon ab, dass aus Kindern mündige Bürgerinnen und Bürger werden. In der Volksschule werden Grundrechte verwirklicht. Ziel muss eine Schule sein, die ein motivierendes Arbeitsumfeld bietet. Es braucht genügend und, wo nötig, zusätzliche Ressourcen und Unterstützung für die Lehrkräfte, damit sich diese als engagierte Pädagoginnen und Pädagogen den Bedürfnissen der Kinder widmen können.

Es lohnt sich, als Grundlage einmal die Vergleichszahlen der Kantone zu studieren; diese werden seit Jahren erhoben. Unser Rat hat mit diesen beiden Minderheitsanträgen die Chance, Standards zu definieren, an die der Finanz- und Lastenausgleich gebunden werden kann, im Wissen natürlich, dass die Bildung und die Sozialaufgaben vollständig an die Kantone übertragen worden sind. Die Mindeststandards würden vom Bundesrat, zusammen - ich betone es nochmals: zusammen - mit den Kantonen definiert.

Ich bitte Sie darum, die Minderheit zu unterstützen. Sie stärken damit den Finanz- und Lastenausgleich.