Schelbert Louis · Nationalrat · 2011-03-16
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2011-03-16
Wortprotokoll
Wie gesagt, der Wirkungsbericht über die neue Aufgabenteilung und den Finanzausgleich kommt im Grunde zu früh. Wir haben umfangreiches Zahlenmaterial, aber das alles kommt aus der Zeit vor der Einführung des NFA und ist entsprechend wenig aussagekräftig. Eine Minderheit unserer Fraktion will deshalb jetzt nicht materiell eingreifen und solche Eingriffe allenfalls aufgrund des nächsten Wirkungsberichtes vornehmen.
Schon deshalb lehnt eine Minderheit auch die Umverteilung von 112 Millionen Franken aus dem allgemeinen Fonds in den Soziallastenausgleich ab. Dafür gibt es aber noch mehr Gründe: Die Mittel stammen von allen Kantonen, sie sollen auch wieder an alle Kantone zurückfliessen. Vom Soziallastenausgleich profitieren nur Städte in acht oder neun Kantonen; diese werden damit bedient. Deshalb würden viele Städte - zum Beispiel Freiburg, Sitten, Aarau, Solothurn, Luzern, Chur usw. - von vornherein leer ausgehen. Schliesslich ist aber auch in den profitierenden Kantonen nicht garantiert, dass die Mittel dann tatsächlich auch den Städten zukämen, denn das Geld fliesst ohne Auflagen an die Kantone.
Aus den erwähnten grundsätzlichen Überlegungen lehnen wir auch Anträge zur Verkürzung der Dauer der Härtefallregel oder zur Schaffung einer Obergrenze für die Zahlungen von ressourcenstarken Kantonen ab. Die gleichen Diskussionen wurden schon vor vier Jahren geführt. Auch eine Art Erziehungsartikel zur Disziplinierung ärmerer Kantone lehnen wir ab. Es gibt auch reiche Kantone, die sich in der Ausnützung ihrer Ressourcen sehr knauserig zeigen.
Der Bericht ermöglicht aber trotz des frühen Erscheinens wichtige Folgerungen, auch bezüglich der Städte. Obwohl die Städte von vielen Massnahmen mitbetroffen sind, werden sie in die Evaluationen nicht einbezogen. Das möchten wir mit einem Antrag noch ändern.
Auch zeigen die allerneuesten Zahlen, dass die Spannweite zwischen dem reichsten und dem ärmsten Kanton weiter zunimmt. Ob das vor allem eine konjunkturelle Erscheinung ist, wie das Finanzdepartement im Zusatzbericht sagt, bezweifle ich. Tatsache ist: Die Steuerausgleichsinstrumente des NFA sind nicht sehr schnittig.
Klar wurde im Weiteren, dass die Programmvereinbarungen verbessert werden müssen. Bei der Denkmalpflege zum Beispiel sind die Umstände der langen Frist zwischen Kreditzusage und Kreditabrechnung besser zu berücksichtigen.
Abschliessend bitte ich den Bundesrat, auch beim NFA - wie schon beim ÖV, bei der Landwirtschaft oder bei der Entwicklungshilfe - einen Schrittwechsel vorzunehmen und den NFA-Wirkungsbericht auf das Legislaturprogramm abzustimmen. Das würde eine Verlängerung um ein Jahr bedeuten und eine Gesetzesänderung bedingen. Dafür bleibt nun aber noch Zeit.
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